Amazon Kundenkonto gesperrt - verweigert auszahlung des Guthabens.

10. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb474290-39
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Amazon Kundenkonto gesperrt - verweigert auszahlung des Guthabens.

Hallo,

undzwar habe ich anfang des Jahres Gegenstände in einem MMORPG verkauft und als bezahlung unter anderem Amazon-Gutscheine angenommen. Leider bin ich dann an einen Betrüger geraten der mir falsche Gutscheine gegeben hat (mit falschen bankdaten oder so gekauft weis ich nicht). Daraufhin hat mich Amazon gesperrt samt meinen 3.000,- EUR Guthaben.

Ich hab oft versucht wenigstens mein Guthaben zu bekommen. Ich wurde aber immer abgewimmelt. Es hieß das sich eine Fachabteilung sich um mich kümmert und sich bei mir per E-Mail melden wird. Was jedoch nie geschehen ist. Irgendwann sollte ich meinen Wohnort verifizieren indem ich ein Fax an eine Nummer von Amazon schicken sollte. Getan, nach einer Woche keine Reaktion angerufen und wieder abgewimmelt mit der begründung: "Es ist zurzeit viel los gedulden sie sich".
Nach einigen Monaten ohne Reaktion (auch keine auf das Faxx) hab ich jetzt wieder erneut angerufen. Jetzt heißt es plötzlich ich soll die Rechnung der betroffenen Gutscheine faxxen (davor hieß es wohnort verifizierung).
Es wird mir nicht verraten welcher Gutschein betroffen ist (ich hatte um die 100-250 gutscheine wovon 2 betrügerisch waren). Und jetzt nach 8 Monaten kommen sie mit Rechnungen faxxen die ich nichtmehr besitze.
Wurde dann wieder abgewimmelt mit "die fachabteilung wird sich bis xxx per email werden". Das war aber vor 2 Wochen.

Gibt es überhaupt rechtliche Möglichkeiten an mein Guthaben zu kommen da 3000€ nicht gerade wenig sind? Falls erforderlich würde ich auch über einen Anwalt gehen und die volle Tour fahren!

Danke schonmal im vorraus.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Amazon eine letzte Frist setzen und ankündigen, dass man einen Anwalt hinzuzieht und ohne weitere Vorwarnung klagt. Danach beim AG München klagen. Die freuen sich.

Obacht: Anspruch auf Rückzahlung der betrügerischen Gutscheine hast du nicht. Wenn ich dich recht verstehe, weißt du das und willst nur die übrigen Gutscheine? Amazon darf zwar den Sachverhalt prüfen, aber das Geld der regulären Gutscheine einbehalten dürfen sie definitiv nicht. Mehrere Monate der Prüfung sind Quatsch. Das muss man sich als Kunde nicht gefallen lassen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
fb474290-39
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Amazon eine letzte Frist setzen und ankündigen, dass man einen Anwalt hinzuzieht und ohne weitere Vorwarnung klagt. Danach beim AG München klagen. Die freuen sich.

Obacht: Anspruch auf Rückzahlung der betrügerischen Gutscheine hast du nicht. Wenn ich dich recht verstehe, weißt du das und willst nur die übrigen Gutscheine? Amazon darf zwar den Sachverhalt prüfen, aber das Geld der regulären Gutscheine einbehalten dürfen sie definitiv nicht. Mehrere Monate der Prüfung sind Quatsch. Das muss man sich als Kunde nicht gefallen lassen.


Hallo,

danke schonmal für die recht zügige Antwort. Genau, es geht mir nur um die regulären Gutscheine. Sollte ich die Frist per einschreiben setzen oder geht dies auch per E-Mail? Wenn auf Papier gibt es dort eine Adresse in Deutschland weil ich finde leider kein Büro von Amazon sondern nur die Adresse von Logistikzentren.

-- Editiert von fb474290-39 am 10.09.2017 08:42

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Einschreiben würde ich machen. Dann gibt es keine Diskussion, ob die das erhalten haben oder nicht.

https://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?ie=UTF8&nodeId=505050 und dort steht was von Amazon in München

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#4
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Das man gegen Amazon in München klagen kann ist falsch.
Der Vertrag kommt mit der Amazon EU SARL in Luxemburg zustande. Daher muss man in Luxemburg gegen Amazon klagen.

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#5
 Von 
Milkreis
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich war bei Amazon ein paar Jahre Händler. Ganz zu Anfang meiner "Händlerkarriere" hat man auch grundlos um die 30k gesperrt. Und mich 6 Wochen lang abgewimmelt. Bis ich zum Rechtsanwalt gegangen bin, der an die Amazon EU SARL ein nettes Briefchen geschrieben hat in welchem eine Frist für die Zahlung gesetzt wird. Nach Ankunft des Briefs (Einschreiben) dauerte es genau 2 Tage bis ich uneingeschränkt über das Geld verfügen konnte.

Ich würde sagen genau wie bei PayPal gehört das zum Geschäftsmodell dazu. Bestimmt wird in der Zeit mit deinem Geld an der Börse gehandelt. Anrufe nutzen in der Regel gar nichts.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Milkreis):
Bestimmt wird in der Zeit mit deinem Geld an der Börse gehandelt.

Die versuchen bestimmt damit AirBerlin zu übernehmen...



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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