Amazon - BFS risk & collection GmbH

3. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
dwarfeater
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Amazon - BFS risk & collection GmbH

Hallo erstmal und bestimmt ist es nicht die erste Frage dieser Art, es geht um einen absichtlich falsch beworbenen Artikel zu dem ich eine Rückbuchung vornahm.

Zur Geschichte:
Ich bestellte am 30.12.2014 einen auf dem Marketplace explizit angepriesenen Artikel, ohne dass in der Artikelbeschreibung etwas von möglicher abweichender Ausführung stand. Geliefert wurde mir nach 8 Tagen, nicht der zugesagten 3, ein völlig anderer. Nachdem ich den Verkäufer auffordern musste mir einen Rücksendeaufkleber zu schicken, da der mir zugesandte Link zum ausdrucken unbrauchbar war, man dort auch scheinbar sehr ungehalten der Retourensendung war, kam er 2 Tage später per Brief mit der Post. Auf Anfrage, ob evtl. der Fehlerteufel hier seine Finger im Spiel hatte und wann ich mit Zusendung des richtigen Artikels rechnen könne, bzw. ob er überhaupt zu liefern sei hieß es plötzlich, es handele sich um Sortierungsware auf dessen Versand man keinen Einfluss hätte, wie oben bereits geschrieben stand davon nichts in der Beschreibung, da ich sonst vor Kauf erst einmal eine Anfrage gemacht hätte. Zwischenzeitlich hatte ich den abgebuchten Betrag zurückgebucht, was vielleicht ein Fehler war, aber in meinen Augen, da auch ich mal im kaufmännischen gearbeitet hatte und dort Auftragsbearbeitung und Rechnungsstellung in meinen Aufgabenbereich fielen kein Weltuntergang. Natürlich bin bereit angefallene Kosten für Kontorückführung oder Neubearbeitung zu übernehmen, aber keinesfalls den vollen Kaufbetrag inkl. der jetzt angefallenen Inkassogebühren, dieses bot ich Amazon auch so an, wurde aber immer wieder darauf hingewiesen ich müsse jetzt erst nochmal den vollen Betrag überweisen, damit man es an mich zurück überweisen könne, dieses halte ich für absoluten Unsinn, denn auch der Verkäufer, der mich meiner Meinung nach arglistig getäuscht hat, muss das erhaltene Geld doch schon lange wieder an Amazon zurück überwiesen haben, da der Verkauf nachweislich eigentlich erstens nie abgeschlossen wurde und wenn wirklich getäuscht von vorne herein unwirksam ist.
Ich habe den Verkäufer jetzt erst einmal angeschrieben, zumindest versuchte ich es über die mir bekannte verschlüsselte Amazonadresse, dass er unverzüglich erhaltenen Betrag an Amazon zurück überweist oder falls schon geschehen mir einen Nachweis darüber zukommen zu lassen damit ich Amazon beweisen kann, dass es keinen offenen Betrag gibt, ansonsten würde ich ihn wegen versuchten Betrugs anzeigen, evtl. gemeinschaftlich mit Amazon. Vielleicht hat ja jemand schon einen ähnlichen Vorfall erlebt und kann mir sagen, ob ich mich jetzt völlig falsch verhalten habe oder ob es noch mehr oder andere Möglichkeiten gibt, wie ich mich verhalten sollte.
Danke vorab!

-----------------
""

-- Editiert dwarfeater am 03.03.2015 00:25

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
dieses halte ich für absoluten Unsinn

Ich auch. Jeder normale Kaufmann hält das wohl für Unsinn.

Ich würde nichts weiter tun, außer zweckgebunden die maximal 5€ Rücklastschrift bezahlen. Beweise alle aufheben. Wenn Amazon fordert antwortet man monoton "Ihr habt die Rücklastschriftgebühr von mir bekommen, mehr gibt es nicht."

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen