Am ersten Arbeitstag krank

21. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
angel111
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)
Am ersten Arbeitstag krank

Hallo,
Ich hatte zum 1.2 ein neuen Arbeitsvertrag. Unterschrieben. Leider hatte ich Ende Januar einen Unfall und konnte mein neues Arbeitsverhältnis nicht antreten.
Bin noch bis ende des Monates krank da ich operiert wurde. Wer zahlt mir jetzt die 4 Wochen? Arbeitgeber muss ja die ersten4 Wochen nicjt zahlen und die Krankenkasse sieht sich leider auch nicht zuständig für weil ich keinen Tag gearbeitet habe.
Hat jemand einen Rat?
Lg

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Wer zahlt denn jetzt? Ansonsten ALG2.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
angel111
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich war bis ende Januar auf der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet. Also müssten die praktisch die 4 Wochen meiner Krankheit übernehmen u mir mein Arbeitslosengeld auch für Februar zahlen? B 1.3 gehe ich ja arbeiten dann zahlt ja der AG. Sehe ich das so richtig?

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#3
 Von 
angel111
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich war bis ende Januar auf der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet. Also müssten die praktisch die 4 Wochen meiner Krankheit übernehmen u mir mein Arbeitslosengeld auch für Februar zahlen? B 1.3 gehe ich ja arbeiten dann zahlt ja der AG. Sehe ich das so richtig?

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#4
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Möglicherweise. Aber möglicherweise ist man jetzt auch etwas spät dran.

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#5
 Von 
angel111
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Was heißt spät dran? Wenn ich heute durch Zufall erst erfahre das die kk nicht zahlt kann ich ja eher nicjt handeln.irgendjemand muss ja die Zeit der Krankheit bezahlen.

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von angel111):
irgendjemand muss ja die Zeit der Krankheit bezahlen.
Warum? Nur weil du das so möchtest?
Ich muss gestehen, ich bin mir jetzt nicht sicher ob du nun durch eine Lücke unseres bestehenden Sozialsystems durchfällst.

Signatur:

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#7
 Von 
guest-12323.02.2017 23:12:42
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

wenn Sie am Unfalltag Ende Januar (Beginn ihrer AU) bei Ihrem alten Arbeitgeber noch in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis standen oder ALG1 bezogen haben Sie dem Grunde nach Anspruch auf Krankengeld gegen Ihre GKV - auch über die Zeit des Beschäftigungsverhältnisses beim alten Arbeitgeber hinaus. Es kommt darauf an ob Sie sich am Unfalltag in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis befanden ODER an diesem Tag noch von der AfA Lohnersatzleistungen ALG1 - Leistungen bezogen.
Ihr Krankengeldanspruch "überlebt" bei ununterbrochener AU wegen der selben Erkrankung sozusagen das Ende eines Arbeitsverhältnisses oder das Ende des ALG1-Bezuges, in dieser Fallkonstellation wäre es unklug wieder gesund zu werden da jeder Monat Krankengeldbezug beitragspflichtig beim Rentenversicherungsträger ist...
Sollten Sie am Unfalltag ALG2 bezogen haben empfehle ich Ihnen dringend bis spätestens am 28.02. beim JC einen neuen ALG2-Antrag zu stellen, der Antrag wirkt zurück auf den Monatsersten (also: 01.02.) wenn Sie sich erst im März beim JC melden haben Sie den Regelsatz und KdU für Feb. unwiederbringlich hergeschenkt.
Besser wäre natürlich Sie würden schnell wieder fit und könnten den missglückten Arbeitsantritt zu einem späteren Zeitpunkt nachholen.

-- Editiert von DaniDuesentrieb am 22.02.2017 19:29

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