Wir haben einen Mietvertrag, der vor dem neuen Mietrecht abgeschlossen wurde. Der Abschluß des Vertrages erfolgte auf 5 Jahre.
Im nächsten Vertragspunkt beginnt das Mietverhältnis aber im Januar 2000 und endet im Dezember 2005. Ist der Vertrag überhaupt wirksam oder unterliege ich einem Denkfehler, denn nach meiner Rechnung sind es von Anfang 2000 bis Ende 2005 doch 6 Jahre?
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"F.27"
"Alter" Zeitmietvertrag
10. November 2003
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Frage vom 10. November 2003 | 17:56
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
"Alter" Zeitmietvertrag
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