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Alter Tarif gilt ohne Tarifbindung weiter - 1/1
AFP vom 20.05.2009   |   2334 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Vor Gericht

Alter Tarif gilt ohne Tarifbindung weiter

BAG: Neuer Arbeitsvertrag in Grenzen möglich

Auch nach Ausstieg des Arbeitgebers aus der Tarifbindung gilt ein Tarifvertrag bis zu seiner Kündigung zwingend fort. Für die Zeit nach Auslaufen des Tarifs können Arbeitnehmer und Arbeitgeber aber neue Arbeitsbedingungen vereinbaren, urteilte am Mittwoch das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Eine solche Vereinbarung ist jedoch nur wirksam, wenn sie ganz gezielt für die Zeit nach Auslaufen des Tarifvertrags geschlossen wurde. (Az: 4 AZR 230/08)

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Die Klägerin ist Mitglied der Gewerkschaft Verdi und arbeitet bei einem Einzelhandelsunternehmen in Ostwestfalen. Die Arbeitgeberin ist Mitglied des Einzelhandelsverbandes. 2004 wechselte das Unternehmen dort in eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung. 2005 schloss es einen neuen Arbeitsvertrag ab; danach gab es kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld mehr, weniger Urlaub und eine längere Arbeitszeit ohne Lohnausgleich. Der gültige Tarifvertrag lief erst 2006 aus.

Wie dazu nun das BAG entschied, galt der Tarif bis 2006 zwingend fort. Im Anschluss wirken seine Regelungen laut Gesetz weiter (sogenannte Nachwirkung), bis sie "durch eine andere Abmachung ersetzt werden". Eine solche "andere Abmachung" kann auch im Arbeitsvertrag getroffen werden, urteilte dazu das BAG. Eine solche "Abmachung" sei aber nur wirksam, wenn sie nach oder "konkret und zeitnah vor dem bevorstehenden Ablauf des Tarifvertrages" geschlossen wurde. Im Streitfall sei der neue Arbeitsvertrag aber schon ein Jahr vorher geschlossen worden, als das Auslaufen des Tarifs noch gar nicht absehbar war. Er war daher unwirksam und der Klägerin stand weiter der Tariflohn zu, urteilte das BAG.

20. Mai 2009 - 15.41 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009



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