Hallo an alle die sich Auskennen,
ich habe folgende Frage(n)
mein Mietverhältniss begann am 01.10.2000 und in diesem steht das ich bei einem Auszug die kompletten Tapetenbeläge zu entfernen habe.(Wohnung war bei Einzug ohne Tapeten)
Ist das heute noch richtig?
Dann habe ich meinen Flur,das Kinderzimmer und das Wohnzimmer mit flüssiger Rauhfaser gestrichen und die Wände farblich gestalltet, darf ich die Wände so belassen, oder muss ich, bei einem Auszug die Wände glatt und in einem weißen Anstrich übergeben?
Über eine Antwort würde ich mich mächtig freuen, denn wir sind auf der Wohnungssuche und sollte es so sein das ich Tapeten und die flüssige Rauhfaser entfernen muss so könnte ich dieses schon in Angriff nehmen bevor eine neue Wohnung da ist.
Viele Grüße
Claudia
-- Editiert am 29.03.2010 12:47
-- Editiert am 29.03.2010 12:51
Alter Mietvertrag ! Muss ich Tapeten entfernen?
29. März 2010
Thema abonnieren
Frage vom 29. März 2010 | 12:47
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 0x hilfreich)
Alter Mietvertrag ! Muss ich Tapeten entfernen?
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 29. März 2010 | 13:18
Von
Status: Praktikant (725 Beiträge, 216x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 29. März 2010 | 14:10
Von
Status: Schüler (395 Beiträge, 56x hilfreich)
Allein schon die flüssige Raufasertapete wäre für mich eine Sachbeschädigung, versuche einmal selbst die herunterzukommen-!!!
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"H.-J.Sp."
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