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"Alter Ego" Abmahnung durch Kornmeier & Partner

Von Rechtsanwalt Markus Rassi Warai
18.10.2010 | Ratgeber - Urheberrecht - Abmahnung | 1017 Aufrufe
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Abmahnung

Die bitComposer Games GmbH aus Eschborn hat die Anwaltskanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte aus Frankfurt mit der Aufgabe betraut, Urheberrechtsverletzungen an dem Computerspiel “ Alter Ego ” zu verfolgen.

Die bitComposer Games GmbH ist ein Spiele Publishingunternehmen, das im März 2009 gegründet wurde.

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Rechtsanwalt
Markus Rassi Warai
Minden

Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Mediation

Bei dem Spiel "Alter Ego" handelt es sich um ein Click & Point Adventure, welches am 26.03.2010 seine Vertriebsveröffentlichung erfuhr und von der Unterhaltssoftware Selbstkontrolle eine Einstufung ab 12 Jahren erhielt.  

Wird eine Rechtsverletzung an dem Spiel "Alter Ego" im Internet ermittelt, stellt die Kanzlei Kornmeier & Partner zunächst einen Antrag auf Auskunft des Providers desjenigen Internetanschlussinhabers, über dessen Anschluss das Spiel öffentlich zugänglich gemacht worden sein soll. Nachdem der Provider die Auskunft über die Daten des Internetanschlussinhabers erbracht hat, wird eine Abmahnung gegen den entsprechenden Anschlussinhaber ausgesprochen.

Mit der Abmahnung wird dem Internetanschlussinhaber die Rechtswidrigkeit der ermittelten Rechtsverletzung an dem Spiel "Alter Ego" dargelegt. Der Abgemahnte wird aufgefordert die Wiederholungsgefahr auszuräumen, indem er angehalten wird, eine dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Die Abgabe der vorgefertigten Unterlassungserklärung in ihrer uneingeschränkten Form wird jedoch von zahlreichen Gerichten als Schuldanerkenntnis angesehen. Insoweit sollte von der voreiligen Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung abgesehen werden. In den meisten Fallkonstellationen empfiehlt sich gleichwohl die Wiederholungsgefahr durch ein geeignetes Unterlassungsversprechen im Rahmen der von der Kanzlei Kornmeier & Partner gesetzten Frist auszuräumen.

Neben der Ausräumung der Wiederholungsgefahr wird der Abgemahnte aufgefordert die entstandenen Aufwendungen (Ermittlungs- und Rechtsverfolgungskosten) zu ersetzen und einen Schadensersatz an die bitComposer Games GmbH zu leisten. Zur Abgeltung der Schadensersatzpositionen wird dem Abgemahnten ein Vergleichsangebot unterbreitet, welches die Beilegung der Angelegenheit unter der Zahlung eines Betrages iHv. 600,- EUR vorsieht.

Bei der Ausräumung der Wiederholungsgefahr und der Prüfung der geltend gemachten Forderungen kann ein mit Filesharing Konstellationen betrauter Rechtsanwalt behilflich sein. Der Abgemahnte sollte vor der Beauftragung eines Rechtsanwaltes stets die Kosten der Dienstleistung in Erfahrung bringen.

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