Altaktionäre der HRE scheitern mit Klage gegen den Bund
AFP VOM 20.1.2011 | Nachrichten - Allgemein | 998 Aufrufe Mehr zum Thema:Hypo Real Estate, Zwangsabfindung
Landgericht München weist Klage ab
Mehrere ehemalige Aktionäre des zwangsverstaatlichten Immobilienfinanzierers Hypo Real Estate (HRE) sind mit ihrer Klage gegen den Bund gescheitert. Als der Staat die Altaktionäre aus der Bank herausdrängte und ihnen eine Zwangsabfindung zahlte, habe er nicht gegen das Grundgesetz verstoßen, entschied die Handelskammer des Landgerichts München und wies die Klage ab. Auch mit den Vorgaben der EU und des Aktienrechts stehe die Zwangsverstaatlichung im Einklang.
Die Aktionäre hatten gegen den entscheidenden Schritt zur Verstaatlichung der HRE im Sommer 2009 geklagt: Bei der Hauptversammlung des Baufinanzierers war beschlossen worden, dass der Bund seinen Anteil an der HRE mit einer Kapitalspritze auf 90 Prozent erhöht. Dies war Voraussetzung dafür, die Altaktionäre aus der Bank herausdrängen und mit einem sogenannten Squeeze-Out zwangsabfinden zu können. Die Aktionäre sehen sich durch die Kapitalerhöhung enteignet. Die Handelskammer beim Landgericht München entschied nun aber, dass es sich beim Squeeze-Out um keine Enteignung gehandelt habe, sondern um eine "Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums", die als verhältnismäßig anzusehen sei.
Die weltweite Finanzkrise hatte die HRE im Herbst 2008 an den Rand des Abgrunds gebracht. Sie konnte nur durch Milliardenhilfen des Bundes und teils auch aus der Bankenbranche vor dem Aus bewahrt werden. Der Bund hatte im Zuge seines zuvor den Aktionären unterbreiteten Übernahmenangebots nur 47 Prozent der HRE-Aktien bekommen. Zur Sanierung hielt die Regierung aber eine komplette Übernahme vonnöten. Dies sei aus "zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertig" gewesen und habe daher auch nicht gegen die Kapitalverkehrsfreiheit in der EU verstoßen, entschied die Handelskammer.
20.01.2011 - 11:31 Uhr
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