Hallo,
nehmen wir mal an, Person B sein von A wg. Stalkings angezeigt worden. Jedoch könne mit ziemlicher Sicherheit gesagt werden, dass bei der ganzen Sache nichts rauskommen wird. Die "Ermittlungen" würden aber schon knapp 5 Monate andauern und auch eine vom Anwalt per Fax gesendete Sachstandsanfrage bei der StA wurde nicht beantwortet. Wäre es sinnvoll oder prinzipiell ohne Bedenken zu Lasten von B möglich, dass B bei der StA vorbeischaut und sich nach dem Stand erkundigt oder wäre dies eher nicht zu empfehlen?
Ich bitte um Antwort :-)
Als vermeintlich Beschuldigter bei der StA vorbeischauen?!
10. Januar 2017
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Frage vom 10. Januar 2017 | 11:45
Von
Status: Frischling (46 Beiträge, 0x hilfreich)
Als vermeintlich Beschuldigter bei der StA vorbeischauen?!
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#1
Antwort vom 10. Januar 2017 | 13:08
Von
Status: Unbeschreiblich (32911 Beiträge, 17281x hilfreich)
Wäre es sinnvoll oder prinzipiell ohne Bedenken zu Lasten von B möglich, dass B bei der StA vorbeischaut und sich nach dem Stand erkundigt oder wäre dies eher nicht zu empfehlen? Nö, sowas mögen die gar nicht...
#2
Antwort vom 10. Januar 2017 | 13:28
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9523x hilfreich)
Man wird Sie bei der StA nicht einmal empfangen.
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#3
Antwort vom 10. Januar 2017 | 14:10
Von
Status: Frischling (46 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatMan wird Sie bei der StA nicht einmal empfangen. :
Ok, würde das für den Anzeigenerstatter auch gelten andersrum?
Ich finde es nur eben eine Frechheit, noch nicht mal auf eine anwaltlich verschickte Sachstandsanfrage zu antworten. Man sollte doch das Recht haben, zu wissen, auf welchem Stand die Ermittlungen sind, zumal man mit solchen Lappalien, bei denen sich die StA scheinbar besonders lange Zeit lässt, nur unnötig belastet wird.
-- Editiert von Suomi91 am 10.01.2017 14:11
#4
Antwort vom 10. Januar 2017 | 14:48
Von
Status: Weiser (17027 Beiträge, 5899x hilfreich)
Warum sollte die StA einem Beschuldigten mitteilen wie gegen diesen ermittelt wird? Damit dieser gezielt gegensteuern kann? Es wäre sehr kontraproduktiv Informationen weiterzugeben. So ist das schon richtig.ZitatMan sollte doch das Recht haben, zu wissen, auf welchem Stand die Ermittlungen sind... :
#5
Antwort vom 10. Januar 2017 | 15:06
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9523x hilfreich)
Zitat:Ok, würde das für den Anzeigenerstatter auch gelten andersrum?
Sicher. Was sollte der da auch wollen?
Zitat:Ich finde es nur eben eine Frechheit, noch nicht mal auf eine anwaltlich verschickte Sachstandsanfrage zu antworten.
Die Antwort würde ohnehin nur lauten, dass nach wie vor ermittelt wird. Das weiß man ja auch so, so lange keine Einstellungsverfügung oder Anklage (Strafbefehl) da ist.
Zum Rest: siehe micbu
#6
Antwort vom 10. Januar 2017 | 15:43
Von
Status: Unbeschreiblich (120341 Beiträge, 39878x hilfreich)
ZitatMan sollte doch das Recht haben, zu wissen, auf welchem Stand die Ermittlungen sind, :
Nö, das hat man während ermittelt wird eben gerade nicht.
Einfach um zu vermeiden das der Tatverdächtige dann diverse Gegenaktionen initiiert.
Sobald das beendet ist, erhält man die entsprechende Information.
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