Als Zeuge nicht erschienen, Was kommt auf mich zu?

26. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Kiwi23123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Als Zeuge nicht erschienen, Was kommt auf mich zu?

Hallo liebe Forums-user,

Ich war im Mai zu einer Zeugenaussagen vorgeladen, wegen einer sexuellen Nötigung. Diese habe ich nicht gesehen sondern nur den Streit der beiden und diesen auch nicht ganz..
Ich hatte mir jedoch den 5.5. Anstatt den 3.5. Als Termin Eingetragen und bin deshalb nicht erschienen. Das war absolut nicht meine Absicht und das tut mir so wahnsinnig leid!

Ich soll nun 200€ Ordnungsgeld zahlen, was ja vollkommen richtig Ist, jedoch steht in dem Schreiben auch dass ich die Verfahrenskosten tragen muss.

Kann mir jemand sagen was da auf mich zukommt? Ich bin Studentin und habe nicht viel. Wirklich was gesehen habe ich auch nicht. Muss ich da wirklich alles zahlen oder wie geht sowas von Statten?

Danke schön mal für die Hilfe,

Nina

-- Editier von Kiwi23123 am 26.09.2017 17:25

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Ich bin Studentin und habe nicht viel. Das spielt keine Rolle.
Wirklich was gesehen habe ich auch nicht. Das spielt ebenfalls keine Rolle.
Muss ich da wirklich alles zahlen oder wie geht sowas von Statten? Nein, beim Ordnungsgeld landet man bei Nichtzahlung halt im Knast - sollte ja dabeistehen ("200 Euro Ordnungsgeld, ersatzweise 4 Tage Haft" oder so).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Kiwi23123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo und danke für die schnelle antwort.

Dass Ordnungsgeld zahle Ich, keine Frage.

In dem Beschluss stand jedoch dass ich auch die entstandenen Kosten tragen soll. Was heißt das für mich? Welche Kosten sind das? Bzw wie viel muss ich da zahlen?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Welche Kosten sind das? Bzw wie viel muss ich da zahlen? Das ist hier kein Hellseherforum - daher weiß auch keiner, welche Verfahrenskosten entstanden sind. Die sind nämlich nicht in jedem Verfahren gleich. Sie werden es erfahren, wenn Sie die entsprechende Rechnung erhalten.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Nachtrag: Es werden, siehe § 51(1) StPO , nicht die Kosten des Verfahrens auferlegt, sondern Kosten, die durch das Ausbleiben des Zeugen entstanden sind. Das sind dann eher nicht alle Kosten des Verfahrens, sondern ein Teil davon. Und dessen Höhe kann man mangels Detailkenntnis nicht vorhersagen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
Kiwi23123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen lieben dank für ihre schnelle Antwort!

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9319x hilfreich)

Im wesentlichen werden das die Anwaltskosten des Angeklagten sein. Je mehr Verhandlungstage der Prozess hat, desto teurer wird es für den Angeklagten.
Wenn durch das Ausbleiben des Zeugen ein neuer Verhandlungstermin nötig wird, dann fällt die Gebühr 4108 RVG ein weiteres Mal an. Das sind bei durschnittlichen Fällen 220€ zzgl. MwSt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#7
 Von 
Kiwi23123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Okay und was ist mit den Kosten für das Gericht und sowas? Muss ich sowas auch zahlen? Wenn ja weißt du ca wie teuer das sein kann?
Ich bin dir gerade sehr dankbar für deine Antwort!

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Gerichtskosten als solche dürften nicht anfallen. Die Mittelgebühr von 4108 VV RVG sind allerdings 275,00 EUR (beim Wahlverteidiger). 220,00 EUR sind es beim Pflichtverteidiger. Das gilt aber auch nur wenn es sich um ein erstinstanzliches Verfahren vor dem Amtsgericht handelt. Falls der Termin erstinstanzlich vor dem Landgericht war (also große Strafkammer) sind wir bei 320,00 Euro beim Wahlverteidiger, bzw. 256,00 EUR beim Pflichtverteidiger. Die genannten Beträge sind alle ohne MWST, die kommt also noch dazu. Wenn es dumm läuft, kommt dasselbe noch mal für den Nebenklagevertreter dazu, wenn das Opfer einen hatte. Und wenn es richtig dumm läuft, müssen andere Zeugen auch ein weiteres Mal erscheinen. Dann kommt auch noch deren Verdienstausfall und deren Reisekosten dazu.

Abgesehen von der Zahlerei, solltest Du beim Gericht anrufen und dort glaubhaft versichern, dass Du zum nächsten Termin pünktlich erscheinst, denn ansonsten könnte es sein, dass Du polizeilich vorgeführt wirst (nicht erst, wenn Du nicht erscheinst, sondern direkt).




-- Editiert von !!Streetworker!! am 27.09.2017 00:01

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#9
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Abgesehen von der Zahlerei, solltest Du beim Gericht anrufen und dort glaubhaft versichern, dass Du zum nächsten Termin pünktlich erscheinst, denn ansonsten könnte es sein, dass Du polizeilich vorgeführt wirst (nicht erst, wenn Du nicht erscheinst, sondern direkt).


Ja es ist sehr zu empfehlen Dich ordnungsgemäß (gerne auch schriftlich an das Gericht) zu entschuldigen und Deine Kooperation zu erklären, ansonsten ist es nämlich - gerade im Kontext des § 177 StGB - nicht ganz unwahrscheinlich dass das Gericht eine Anordnung zur Vorführung erlässt, d.h. Du wirst dann am Verhandlungstag morgens früh von der Polizei abgeholt und zwangsweise vorgeführt. Und das möchtest Du ganz sicher nicht.

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#10
 Von 
Kiwi23123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Okay ich habe nun angerufen und mitgeteilt dass ich komme.

Nun Frage ich mich ob man was gegen die Kosten machen kann. Also das Ordnungsgeld sehe ich ein und alles aber ich finde es etwas hart mir die Kosten dafür direkt aufzuerlegen. Zumal es ja mehrere tausend Euro sein können..

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#11
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Nun Frage ich mich ob man was gegen die Kosten machen kann

Jetzt im Vorfeld: Nein.
Wenn der Termin mit Ihrer Zeugenvernehmung stattfindet, sollten Sie etwas darauf achten, ob der Termin wirklich nur wegen Ihnen stattfindet (also der Prozess einen Tag kürzer gewesen wäre, wenn Sie die Ladung nicht verbaselt hätten).
Gerade bei größeren Prozessen sind von vornherein mehrere Tage angesetzt und Zeugen, die an Prozess-Tag 1 nicht erscheinen, werden an Prozess-Tag 2 nochmal geladen. Aber der Prozesstag-Tag 2 hätte auch dann stattgefunden, wenn alle Zeugen, die für Tag 1 geladen waren, auch erschienen wären. Und wenn das so ist, dann müssen die Zeugen für den zusätzlichen Prozesstag nichts zahlen .

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#12
 Von 
Kiwi23123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Der eigentliche Termin ist 2 Monate her. Also gehe ich mal davon aus dass der Termin nur wegen mir stattfindet sonst wäre in dem Beschluss ja nur das Ordnungsgeld genannt worden und der Termin zeitnah wiederholt worden.

An dem eigentlichen Abend waren zwar viele Menschen hinterher da, aber als eigentliche Zeugen dürften nur 2-3 Personen geladen sein, da der Rest Schaulustige waren. Ich verstehe wie gesagt nicht ganz warum der Termin erst jetzt stattfindet (das ganze ist im März 2016 passiert).

Der beigefügte Brief ließt sich so, als wäre es noch einmal eine komplette Hauptverhandlung (zumindest steht in dem Schreiben dass ich vorher an der Hauptverhandlung nicht teilnehmen darf).

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#13
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von Kiwi23123):
Der beigefügte Brief ließt sich so, als wäre es noch einmal eine komplette Hauptverhandlung (zumindest steht in dem Schreiben dass ich vorher an der Hauptverhandlung nicht teilnehmen darf).

Es handelt sich quasi um eine Fortsetzung der Hauptverhandlung, in deren Rahmen Deine Vernehmung durchgeführt wird. Es dürfte aber mitnichten eine komplette Hauptverhandlung sein, denn nur wegen eines fehlenden Zeugen sagt man nicht gleich die ganze HV ab.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat:
Es dürfte aber mitnichten eine komplette Hauptverhandlung sein


Wahrscheinlich doch, denn:

Zitat:
Der eigentliche Termin ist 2 Monate her.


Und wenn zwischendurch kein weiterer Termin war (wovon ich ausgehe, sonst wäre die Zeugen ja sicherlich zu dem geladen worden) wäre die höchstzulässige Dauer der Unterbrechung der HV weit überschritten (§ 229 StPO ). Die Verhandlung wäre in dem Fall zu wiederholen. Mit allen Zeugen usw.

Zitat:
Nun Frage ich mich ob man was gegen die Kosten machen kann


Jetzt im Vorfeld: Nein.


Theo. könnte man NUR im Vorfeld was machen, da der Beschluss nach § 380 StPO (die Kostenauferlegung) nur mit der sofortigen Beschwerde (§ 311 StPO ) anfechtbar ist. Müßte auch in der Rechtsmittelbelehrung stehen. Und die sof. Beschw. hat eine Frist von 1 Woche. Die wird wohl um sein ?! Aber selbst wenn nicht, hätte das Rechtsmittel wohl kaum Aussicht auf Erfolg.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
koivu
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 63x hilfreich)

1. Du hast etwas falsch gemacht, das bitte nicht vergessen im Auftreten gegenüber dem Gericht. Da man sich als Gericht, Staatsanwaltschaft,... auf diese Termine vorbereitet, ist das Ausbleiben wichtiger Zeugen ärgerlich.
2. Ein kurzer Brief an das Gericht mit einer Entschuldigung hebt dich von anderen Menschen positiv ab.
3. Bei Erscheinen zum neuen Termin kann man darauf hoffen, dass das Gericht sich zumindest das mit dem Ordnungsgeld nochmal überlegt. Nicht weil du 'arm' bist, sondern weil du einsichtig bist und du zum neuen Termin erschienen bist.
4. Falls du den neuen Termin nicht erfährst, wirst du irgendwann von der Polizei aufgeweckt und in die Zelle und anschließend direkt zur Verhandlung gebracht werden. Wenn sich auf diesen Service verzichten ließe, wäre das nett für dich. Das entscheidet das Gericht.
Damit will dir das Gericht nichts Böses, sondern es geht nur darum diese für relevant gehaltene Zeugenaussage in die Verhandlung zu bekommen.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
go533671-20
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Nachrichten sind alt aber ich versuchs trotzdem: Was kam dabei raus? (Gerne auch privat). Bin in einer ähnlichen Situation und warte auf die Rechnung des Amtsgerichts.

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