Als Stief / Adoptivkind erbberechtigt?

3. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
centaur
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Als Stief / Adoptivkind erbberechtigt?

Liebe Mitlesende, vielleicht kann mir zu meiner Frage jemand helfen?

Ich bin als Kind von meinen Adoptiveltern adoptiert worden. Meine Adoptiveltern ließen sich 3 Jahre darauf scheiden, meine Mutter bekam das Sorgerecht, ich lebte bei ihr (mit meinem Adoptivater besteht kein Kontakt). Nach 2 Jahren heiratete meine Mutter erneut und ihr neuer Mann (auch geschieden) brachte eine Tochter mit in die Ehe.
Nun verstarb meine Mutter vor 4 Jahren, mein Vater lebt seitdem allein in dem gemeinsamen Haus und verwaltet natürlich auch das gemeinsame Geld.

Nun meine Frage: Falls mein Vater versterben sollte (wir haben ein sehr gutes Verhältnis zueinander, aber er hat noch kein Testament gemacht), wie würde dann der Erbteil ausgeteilt werden? Würde es zwischen meiner Stiefschwester und mir geteilt werden oder würde ich nichts bekommen, da ich ja nicht sein leibliches Kind bin und auch nicht von ihm nach der Hochzeit mit meiner Mutter adoptiert wurde? Oder würde mir auch die "Hälfte" zustehen, da ich ja das "gesetzlich" leibliche Kind meiner Mutter bin, die er zuvor geheiratet hat (meine Mutter brachte auch Vermögenswerte mit in die Ehe, bzw. das Haus gehörte beiden zu gleichen Teilen)?

Vielen Dank schon mal für evtl. Antworten.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8018 Beiträge, 4498x hilfreich)

Du hast keine gesetzlichen Erb- oder Pflichtteilsansprüche beim Tod deines "Stiefvaters".

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Ich finde es leicht verwirrend, wann vom Vater, Adoptivvater, Stiefvater jeweils die Rede ist.
Also: du hast Erbansprüche gegenüber deinen Adoptiveltern.
Als deine Mutter starb, warst du und ihr damaliger Ehemann zu je 50% erbberechtigt. Wenn sie als Miteigentümerin am Haus eingetragen war (mal angenommen 50%), dann gehören dir jetzt 25 % vom Haus und dem Witwer 75% (weil er vorher ja bereits 50% besessen hat). Seine 75% gehen bei seinem Tod komplett an seine einzige Tochter. Diese wäre dann mit dir zusammen Miteigentümerin des Hauses.
Du hättest demnach auch Anspruch auf Geld aber auch die Pflicht, anteilig Grundsteuer zu zahlen.
Ich würde versuchen, die ganze Sache so zu lösen, dass dein Stiefvater dich auszahlt und dann das Haus komplett ihm gehört und er es dann direkt an seine Tochter vererben kann.
Wie war denn das beim Tod deiner Mutter, habt ihr euch einen Erbschein ausstellen lassen (du und dein Stiefvater?), stehst du mit im Grundbuch (oder wurde dort gar keine Änderung vorgenommen und deine Mutter steht sogar noch drinnen?)

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"sika0304"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
centaur
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Sika,

sorry zwecks der Dopplungen bei Adoptivvater und Stiefvater.
Also es geht nur um den Stiefvater.
Meine Mutter steht -so weit ich weiß- noch im Grundbuch, mein Stiefvater hat damals nach dem Tod keine Änderungen vorgenommen. Einen Erbschein habe ich nicht gesehen, ich weiß nicht, ob mein Vater sich einen solchen ausstellen hat lassen.
Meine Stiefschwester lebt nicht in Deutschland, sie hat mit ihrem Mann einen anderen Wohnsitz im Ausland (arbeitet auch dort) und würde nicht in das Haus einziehen wollen - höchstens verkaufen.
Ich habe schon versucht mit meinem Vater vorsichtig über dieses Thema zu reden, er würde gern sein "Hab und Gut" zu beiden Teilen gerecht aufteilen (an seine leibliche Tochter und mich) und denkt, das würde auch ohne Testament so klappen. Ich hatte jedoch immer Zweifel, ob das vom Gesetz her so möglich wäre und es ist laut deiner Antwort nicht ganz so einfach, wie er denkt. Ich komme mir allerdings ein wenig wie ein "Erbschleicher" vor, wenn ich ihn vor seinem Tod zu einem Testament "dränge". Es ist ein ziemlich sensibles Thema, sollte ich ihn aber trotzdem besser noch einmal darauf ansprechen?

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47495 Beiträge, 16808x hilfreich)

Die Aussage von sika0304, dass es ohne testamentarische Regelung nach dem Tod Deines Stiefvater wahrscheinlich so aussieht, dass Du 25% bekommst und Deine Stiefschwester 75% ist erst einmal richtig für den Fall, dass Mutter und Stiefvater ursprünglich zu je 50% Eigentümer waren.

Die 25% gehören übrigens jetzt schon Dir, auch wenn es darüber nichts schriftliches und auch keinen Grundbucheintrag gibt.

Wenn Dein Stiefvater es ernst damit meint, dass Du und Deine Stiefschwester je 50% erhalten sollen, dann muss er ein Testament erstellen. Das Hinausschieben der Erstellung eines Testamentes hat häufig auch damit zu tun, dass man dann über den eigenen Tod nachdenken muss. Dennoch wirst Du nicht darum herum kommen, Deinen Stiefvater über seine falsche Auffassung der Rechtslage aufzuklären, wenn Du den derzeitigen Zustand nicht hinnehmen möchtest.



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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
centaur
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort. Ich werde dann wohl das Gespräch suchen.
Einen schönen Tag noch für alle.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Als Gesprächsbeginn - stell seinen Wunsch heraus, das alles gut geregelt ist und er sich keine Sorgen machen muss, das eine Tochter zu kurz kommt. Außerdem kann er dann ganz unbeschwert noch x-Jahre leben, mit dem guten Gefühl, alles geregelt zu haben.
Vielleicht wäre es ja auch eine Überlegung, dass das Haus jetzt komplett auf dich überschrieben wird, er Wohnrecht erhält und du dann deine Stiefschwester entsprechend auszahlst. Soetwas ginge in einem Erbschaftsvertrag, der alles genau festhält und den dann alle drei (also Stiefvater, leibliche Tochter und du unterschreiben müsst - vor einem Notar).
Wenn das jetzt nicht geregelt wird, könnte es viele Laufereien kosten und deine Stiefschwester müßte das vom Ausland regeln.
Leider machen - so glaube ich - nur 25 % der Menschen ein Testament - d.h. in 75 % der Fälle müssen die Erben raten, was der Verstorbene wünschte.

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"sika0304"

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