Als Aufpasser beim Graffiti Sprühen erwischt

3. August 2003 Thema abonnieren
 Von 
vitja
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)
Als Aufpasser beim Graffiti Sprühen erwischt

Guten Tag,
ich beschreibe Ihnen meine Situation in der Hoffnung das sie mir weiter helfen können bzw. ein paar Tipps geben können.
Ich bin 17 Jahre alt.
Der Vorfall:
Vor ca. 2 Wochen war ich mit mehreren Personen um 1.00 Uhr morgens unterwegs, 2 Personen wollten einen Zug am Bahnhof bemalen.
Eine weitere Person und ich sollten aufpassen das keiner kommt.
Nach ca. 15 minuten haben uns 2 BGS Beamte überrascht.
Ich blieb sitzen und ließ mir widerstandslos Handschellen anlegen, während die anderen Personen flüchteten.
Nachdem ich mit aufs Revier genommen wurde, haben sie mich Nachhause gefahren und dort sofort mit der Zimmer durchsung begonnen.
Da ich aber wirklich NICHTS mit Graffiti zu tun habe, konnten sie auc nichts mit nehmen.
Ich besitze keine Drogen oder andere Illegale oder für Graffti Sprüher typische Sachen.
Ich habe keine Namen, Auto Kennzeichen oder Sonstige angaben die zur auffindung der anderen Personen weiter helfen würden verraten.
Könnte ich nicht sogar Freigesprochen werden?
Ich bin noch Unbestraft und noch nicht Voll Jährig.
Wie könnte es jetzt weiter verlaufen habe ich gute Chancen?
Ich danke im vorraus!!!!

Mit freundlichen Grüßen

XYZ

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Prinzipiell hast Du 2 Möglichkeiten:

1.) Alles zugeben, Deine Kollegen "verraten" undauf eine milde Strafe oder Verfahrenseinstellung hoffen,

oder

2.) Beharrlich (!!!) die Aussage verweigern, also absolut keine Angaben zur Sache machen, weder bei der Polizei noch vor Gericht. Falls man Dich vom Beschuldigten-Status in den Zeugen-Status "drängt", wärst Du zwar eigentl. verpflichtet auszusagen vor Gericht, kannst Dich aber in dem Fall auf § 55 StPO berufen, da Du Dich durch eine wahrheitsgemäße Aussage selber belasten würdest. In dem Fall könntest Du freigesprochen werden, bzw. könnte das Verfahren eingestellt werden, aber das ist keineswegs sicher.

Die Entscheidung liegt bei Dir.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
vitja
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Gibt es denn die möglichkeit "kostenlos" mit einem Anwalt darüber zu diskutieren?
Mir wurde erzählt das man als Jugendlicher so ne art Beratungs-Schein beantragen kann und dann die möglichkeit hat mit einem Anwalt darüber zu sprechen, was heut zu tage ziemlich teuer ist.
Ich möchte wirklich ungern alleine da stehen und die anderen Personen auch nicht verpfeifen, da ich glaube das ich mir dann noch mehr schade, da ich dann zugeben müsste das die Aktion von vornherein von den anderen geplant war, oder nicht??
Was ist denn die Höchste Strafe die ich bekommen könnte?
Ich weiß nämlich echt überhaupt nicht was grade auf mich zu kommt und hab auch ziemlich große angst davor!!!
Ich bedanke mich nochmals für ihre antwort!!

MfG

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sebastian J.
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 23x hilfreich)

Das ist ersmal überhaupt fraglich.... habt ihr schon bemalt, oder noch nicht??? mit was für Farbe?... hat die Farbe möglicherweise zu einer nicht unerheblichen Beeinträchtigung der Substanz des Waggons geführt?.... Dosen spazieren tragen ist kein verbrechen und versuchte Sachbeschädigung ist nicht strafbar...
Es kann die auch sonst kein weiterer Bezug nachgewiesden werden??? Du hast kein Blackbook oder irgendwelche Zeichnungen???

Pfffft.. ich seh das jetzt alles mal ziemlich locker...

Da es sich bei dem Zug (hoffentlich) nicht um ein Kunstwerk handelt....

aber schreib doch einfach nochmal, wenn du was von der Obrigkeit hörst..

Gruss
S.J.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Mir wurde erzählt das man als Jugendlicher so ne art Beratungs-Schein beantragen kann und dann die möglichkeit hat mit einem Anwalt darüber zu sprechen,

Was Du meinst ist Beratungshilfe. Die gibt es im Strafrecht allerdings nicht. (zumindest bei Erwachsenen). Aber auch bei Jugendlichen habe ich zumindest noch nie davon gehört.

Und Sebastian irrt hier in 2 Punkten:

Zum einen ist bei Sachbeschädigung (ob alleine oder gemeinschaftlich begangen) sehr wohl der Versuch strafbar, zum anderen muß der Zug kein Kunstwerk sein. Sebastian spielt dabei wohl auf einen Passus in § 304 StGB an, wo es aber auch weiter heißt:"Wer rechtswidrig Gegenstände ...welche zum öffentlichen Nutzen ...dienen,beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. "

Ich habe die §§ 303 , 304 StGB mal unten angehängt. Eine Freiheitsstrafe wirst Du natürl. nicht bekommen. Da bei Dir noch Jugendrecht zur Anwendung kommt wird es evtl. auf Sozialstunden hinauslaufen, oder mit Glück eine Einstellung geben, mit der Auflage den Zug wieder zu reinigen.



§ 304
Gemeinschädliche Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig Gegenstände der Verehrung einer im Staat bestehenden Religionsgesellschaft oder Sachen, die dem Gottesdienst gewidmet sind, oder Grabmäler, öffentliche Denkmäler, Naturdenkmäler, Gegenstände der Kunst, der Wissenschaft oder des Gewerbes, welche in öffentlichen Sammlungen aufbewahrt werden oder öffentlich aufgestellt sind, oder Gegenstände, welche zum öffentlichen Nutzen oder zur Verschönerung öffentlicher Wege, Plätze oder Anlagen dienen, beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.



§ 303
Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.





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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#5
 Von 
Sebastian J.
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 23x hilfreich)

da muss ich dir jetzt leider wiedersprechen werter Bob... guck mal in den Kommentar von Prof. Joecks, da steht sehr schön beschrieben, dass Graffiti-Sprühen nur strafbar ist, wenn es die Bausubstanz nicht unerheblich beeinträchtigt.... da gibt es auch gerichtliche Entscheidungen zu....

aber wahrscheinlich kann man darüber auch streiten.. ich vertrete jedenfalls die oben genannte Auffassung....

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Hallo Sebastian.

Habe Joecks jetzt nicht zur Hand, aber auch egal. Hättest Du schon in Deinem 1. Posting geschrieben, geschrieben, "dass Graffiti-Sprühen nur strafbar ist, wenn es die Bausubstanz nicht unerheblich beeinträchtigt"
hätte ich nichts gesagt :) , obwohl mir der Joeck'sche Kommentar dazu bisher nicht geläufig war. Von daher Danke für die Info.

Du hattest aber geschrieben, "und versuchte Sachbeschädigung ist nicht strafbar..."

Bei dieser -uneingeschränken- Formulierung sah ich mich dann doch "genötigt" ;) ;);) in Hinblick auf §§ 303 , 304 StGB zu widersprechen




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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sebastian J.
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 23x hilfreich)

das ist mir auch sehr peinlich... hab in meinem Wahn irgendwelche erinnerungen von Fahrlässigkeit, dazu erinnerungen an den strafrahmen... und dann zehrt diese zivilrechtklausur... TUT MIR LEID..

kommt (hoffentlich) nicht wieder vor....

Sebastian

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sebastian J.
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 23x hilfreich)

in Bezug auf die Aussage mit der Kunst muss ich auch noch kurz was aussagen.

Beim besprayen von Kunstgegenständen und Denkmälern legt das Gericht restriktiver aus... das fällt regelmäßig unter Sachbeschädigung....

Sebastian

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

TUT MIR LEID..

kommt (hoffentlich) nicht wieder vor....


Gar kein Thema. Ist uns allen hier schon passiert, und wird bei uns allen auch nicht das letzte Mal gewesen sein.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

Hey Bob, sprich für dich selbst!!

;) ;) :)

Haha, kleiner Jokus bei der Hitze...

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"don´t believe the hype"

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

:)

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
vitja
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Also besprüht wurden leider Gottes ganze 20 m^2 (nach aussage der BGS Beamten)!!!!
Und das verteilt auf 2 Wagons.
Ich habe aber immer noch keine Nachricht vom BGS bekommen, obwohl sie mir gesagt hatten das die benachrichtigung innerhalb der nächsten Woche folgen wird.
Zudem haben die noch meinen Schülerausweis verloren den sie wieder finden wollten und dann per Post zuschicken würden, das ist aber ebenfalls noch nicht geschehen!!!!!!!!!

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wegen dem Schülerausweis kannst Du einfach mal auf der BGS-Dienststelle anrufen und nachfragen.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Morgen,

ansonsten beantragen Sie einfach einen neuen Schülerausweis.

Dass Sie noch keine Nachricht vom BGS bekommen haben, hat nichts zu bedeuten. Je nach Auslastung werden Sie Antwort bekommen.

Mit freundlichen Grüßen,

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
vitja
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Ok aber wirklich schlimmes habe ich trotzdem nicht zu erwarten oder???

p.s.:Mein Schuelerausweis wurde von der Deutschen Bahn zurueck geschickt!!!
Im dazugehoerigen brief stand, dass mein Ausweis am Bahnhof gefunden wurde.
Also hatten ihn die BGS Beamten verloren gehabt oder nicht?

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ins Gefängnis wirst Du wohl nicht müssen ;)

Ob verloren, verlegt, liegenlassen, oder der Bahn zum zurückschicken übergeben, wird sich im nachhinnein nur schwer feststellen lassen. Ist doch auch egal, hauptsache Du hast in wieder :)

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

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