Hallo,
also dann möchte ich gerne mal mein Problem darlegen.
1993 musst ich mit dem Fahrrad zwecks Radtrainig zur Schule. Auf dem morgendlichen Schulweg habe ich eine Lehrkraft der Schule, auf dem Bürgersteig, angefahren.
Die Lehrerin hatte doch einige Blessuren, Prellungen, Armbruch etc, kam aber nach weniger als einer Woche wieder zur Arbeit.
Das Land hat dann versucht bei meinen Eltern Kosten von gut 3400DM, Verdienstausfall der Lehrerin die angeblich 6 Wochen Au war, einzuklagen. Das wurde auf anraten des damaligen Anwaltes meiner Eltern auf mich "abgewälzt", meine Eltern hätten mir gesagt ich solle das Rad schieben. Der Anwalt meinte, wenn das Urteil erstmal ausgesetzt sei, würde da nie wieder was folgen.
Das Urteil von 1994 befand mich schuldig und es gibt einen Titel.
Nun habe ich Post vom Gerichtsvollzieher, 4700€.
Kann ich nun nach der langen Zeit gerichtlich noch dagegen angehen oder bleibt mir tatsächlich nichst anderes übrig als zu zahlen?
Ich hoffe jemand hat einen Rat.
Lieben Gruß
smarti29
Als 10 Jährige vom Land verklagt, nun Zahlungsaufforderung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatKann ich nun nach der langen Zeit gerichtlich noch dagegen angehen oder bleibt mir tatsächlich nichst anderes übrig als zu zahlen? :
Alle Fristen um dagegen vorzugehen sind vor Jahrzehnten abgelaufen......
Was mich irritiert ist die geforderte Summe.
ZitatDas Urteil von 1994 befand mich schuldig und es gibt einen Titel. :
Über welche Summe lautet der Titel?
3400 DM entsprechen 1738 €
Woraus setzen sich die zusätzlichen 3000€ zusammen, die der Gerichtsvollzieher fordert?
Hallo Spatenklopper,
Die Summe wurde mit 6,99%, bzw 4% auf die Gerichtskosten, im Titel verzinst
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Dann auf jeden Fall Einrede der Verjährung erheben. Zinsen verjähren durchaus nach 3 Jahren. Insoweit wären nur die im Titel ausgerechneten Zinsen, sowie diejenigen seit 1.1.2013 zu zahlen.
Dem GV mitteilen, dass er eine korrigierte Forderungsaufstellung erstellen oder vom Gläubiger anfordern soll und ruhig ankündigen, dass man bei Weigerung der Korrektur mittels Anwalt eine Vollstreckungsabwehrklage einreichen würde.
Sobald die korrigierte Forderungsaufstellung vorliegt, würde ich mal sagen, dass man es zahlen muss. Wenn die Eltern damals Unfug trieben bzw. trotz Anwalt sich nicht richtig gewehrt wurde, dann ist das leider Pech. Sie haben dich damals vertreten.
Gerade die damalige Sache, dass der behauptete Dienstausfall offenbar frei erfunden war bzw. hoffnungslos überzogen, hätte damals ja der Anwalt einwerfen können. Jetzt ist es zu spät.
Si ist es. Aktuell wirst du also wohl lediglich ca. 2140€ zahlen müssen. Der Rest der Zinsen ist bereits verjährt.ZitatDann auf jeden Fall Einrede der Verjährung erheben. Zinsen verjähren durchaus nach 3 Jahren. Insoweit wären nur die im Titel ausgerechneten Zinsen, sowie diejenigen seit 1.1.2013 zu zahlen. :
Wie alt bis du heute? Ich würde ggf einen RA bzgl Verwirkung des Titels befragen. Ich vermute du bist schon ein paar Jährchen volljährig und wenn der Titelinhaber bisher nix unternommen hat könnte das evtl klappen.
Vielen Dank für eure Anregungen. Ich werde auf jeden Fall eine detaillierte Forderungsaufstellung erbitten und damit mal zum Anwalt gehen!
Diese Forderungsaufstellung beantrage ich beim GV oder von der Bezirksregierung (Gläubiger) ?
Der GV sollte eine haben. Alternativ beide darum bitten.
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