Allianz Lebensversicherung muss Kunden Millionen zurückzahlen

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Die Allianz muss Kunden entschädigen, weil sie Policen falsch abgerechnet hat

OLG Stuttgart: Klauseln zu Rückkaufwert und Stornoabzug unwirksam

Das Oberlandgericht Stuttgart hatte bereits 2011 große Teile der Versicherungsbedingungen von Lebens- und Rentenversicherungen der Allianz wegen fehlender Transparenz für unwirksam erklärt. Im Kern ging es um zu gering berechnete Rückkaufswerte und zu unrecht einbehaltene Stornoabzüge. Die dagegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (BGH) wurde nunmehr von der Allianz zurückgenommen. Dies hat zur Folge, dass das Urteil der Stuttgarter Richter (Az.: 2 U 138/10) rechtskräftig ist.

Nach den Grundsatzentscheidungen des 4. Senats des BGH vom 25.07.2012 (Az.: IV ZR 201/10) und vom 17.10.2012 (Az.: IV ZR 202/10), in denen bereits mehrere Klauseln der beklagten Versicherungen für unwirksam erklärt wurden, sahen die Prozessvertreter der Allianz offenbar keine Chance mehr, eine für die Allianz günstige Entscheidung zu erwirken. Somit beugt sich jetzt auch die Allianz der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung des BGH.

Urteil betrifft Millionen Kunden von Lebens- und Rentenversicherungen

Das Urteil hat enorme Sprengkraft: Kunden, die zwischen 2001 und 2007 eine Lebens- oder Rentenversicherung bei der Allianz abgeschlossen und seither gekündigt oder beitragsfrei gestellt haben, können und sollten unverzüglich ihre Ansprüche gegen die Allianz anmelden. Nach Aussage eines Sprechers der Allianz habe man die beanstandeten Klauseln mittlerweile korrigiert. Es lohnt sich aber für Betroffene in jedem Fall, von einem im Versicherungsrecht tätigen Rechtsanwalt prüfen zu lassen, ob die ausbezahlten Beträge im Rahmen von Rückkaufwert und Stornoabzug richtig berrechnet wurden oder ob die zwischenzeitlich geänderten Vertragsbedingungen nach 2007 tatsächlich den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Betroffen sind grundsätzlich Lebens- und Rentenversicherungen aller Versicherer

Die Urteile des OLG Stuttgart und des BGH betreffen Millionen Versicherungspolicen seit 1995 und können auch bei Neuverträgen, die nach 2007 geschlossen wurden, Anwendung finden. Für viele Kunden von Lebens- und Rentenversicherungen besteht die Chance, ihre zwischenzeitlich sehr niedrig verzinsten Versicherungspolicen vorzeitig zu kündigen oder beitragsfrei zu stellen, ohne dass der Rückkaufswert durch Provisionen und Vertriebskosten aufgefressen wird.

Weitere Informationen zur Rechtslage finden Sie im folgenden Ratgeberartikel und in einem kostenlosen Artikel der Zeitschrift FONDS Professionell.

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