Allgemeines zur Geschäftsführung ohne Auftrag
AFP VOM 23.9.2002 | Ratgeber - Vertragsähnliche Schuldverhältnisse | 81297 Aufrufe Mehr zum Thema:Geschäftsführung, Fremdgeschäftsführungswille, Schuldverhältnis, GoA
Die Geschäftsführung ohne Auftrag regelt die Fälle, in denen jemand für eine andere Person ein Geschäftbesorgt, ohne von diesem beauftragt oder sonst dazu berechtigt zu sein.
In dem Beispielsfall liegt eine Berechtigung oder Beauftragung von Peter nicht vor. Dieser hatte einfach gehandelt und in den Rechtskreis seines Nachbarn eingegriffen, um von diesem Schaden abzuwenden. Die handelnde Person wird hierbei als Geschäftsführer bezeichnet, die von der Tätigkeit profitierende Person als Geschäftsherr. Zu beachten ist hierbei aber, dass nicht jede Tätigkeit des Geschäftführers unbedingt im Interesse des Geschäftherrn stehen muss. Der Geschäftsherr muss also vor einer aufgedrängten und unerwünschten Hilfeleistung in Schutz genommen werden. Die Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag sollen daher einen Ausgleich zwischen den Interessen des Geschäftherrn und Geschäftführers schaffen.
In dem angeführten Beispielsfall ist Peters Handlung von Paul sicherlich erwünscht, da ihm hieraus Vorteile erwachsen. Denn ein viel höherer Schaden wird durch Peters Aktion verhindert. In solch einem Fall soll der Geschäftsführer daher nicht die Nachteile aus der Geschäftsführung tragen. Erlittene Schäden kann er sich also von dem Geschäftsherrn erstatten lassen. Peter hat einen Aufwendungsanspruch gegen Paul für seine beschädigte Kleidung.
Diesen Anspruch hat er nicht aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Vereinbarung, sondern ausschließlich durchdie tatsächliche Geschäftsübernahme. Daher handelt es sich bei der Geschäftsführung ohne Auftrag um ein gesetzliches Schuldverhältnis, das unabhängig von Willenserklärungen entsteht.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Die Geschäftsführung ohne AuftragSeite 2: Allgemeines zur Geschäftsführung ohne AuftragSeite 3: Die verschiedenen Arten der Geschäftsführung ohne AuftragSeite 4: Echte Geschäftsführung ohne Auftrag als berechtigte GeschäftsführungSeite 5: Exkurs zum FremdgeschäftsführungswillenSeite 6: Berechtigte Geschäftsführung ohne AuftragSeite 7: Anspruchsumfang bei der berechtigten Geschäftsführung ohne AuftragSeite 8: Pflichten, die den Geschäftsführer treffenSeite 9: Echte Geschäftsführung ohne Auftrag als unberechtigte Geschäftsführung ohne AuftragSeite 10: Schadensabwicklung bei der unberechtigten Geschäftsführung ohne AuftragSeite 11: Unechte Geschäftsführung ohne AuftragSeite 12: Angemaßte Geschäftsführung


