Allgemeiner Begriff als Marke?

20. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb476806-38
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Allgemeiner Begriff als Marke?

Hallo,

soviel ich weiß ist es doch nicht möglich, allgemeine Begriffe als Marke eintragen zu lassen, oder liege ich da falsch?

Bei einer Recherche bin ich heute auf die eingetragene europäische Marke "Hashtag" gestoßen (Nummer der Marke: 015565773)

Hashtag ist doch ein allgemeiner, beschreibender Begriff (https://www.duden.de/rechtschreibung/Hashtag). Wie hat denn in diesem Fall die Eintragung funktioniert?

Marke eintragen oder verletzt?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120220 Beiträge, 39850x hilfreich)

Zitat (von fb476806-38):
soviel ich weiß ist es doch nicht möglich, allgemeine Begriffe als Marke eintragen zu lassen, oder liege ich da falsch?

In der Regel geht das schon.

Das Problem ist nur, ob diese Eintragung dann die gewünschte dauerhafte Schutzwirkung entfalten kann.



Zitat (von fb476806-38):
Wie hat denn in diesem Fall die Eintragung funktioniert?

Ganz einfach: Entdprechenden Antrag gestellt, Gebühren bezahlt, Eintragung bekommen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
Wie hat denn in diesem Fall die Eintragung funktioniert?

Zum einen wird erstmal jede Marke eingetragen. Geprüft, ob ein Eintragungshindernis besteht, wird erst wenn sich jemand beschwert, z.B. ein Konkurrent.
Zum anderen kommt es darauf an, wofür die Marke angemeldet ist. "Blumenerde" als Marke für Gartenbedarf wäre nicht zulässig. "Blumenerde" als Marke für Autos dagegen schon.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1537 Beiträge, 674x hilfreich)

Zitat (von fb476806-38):
soviel ich weiß ist es doch nicht möglich, allgemeine Begriffe als Marke eintragen zu lassen, oder liege ich da falsch?


Eher ja: Nicht eintragbar sind "Allgemeine Begriffe" als Marke für Waren,

- deren Eigenschaften mit diesen "allgemeinen Begriffen" beschrieben werden, oder
- die im allgemeinen Sprauchgebrauch mit diesem "allgemeinen Begriff" bezeichnet werden.

§ 8 MarkenG
Von der Eintragung ausgeschlossen sind Marken ...

die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im Verkehr zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Menge, der Bestimmung, des Wertes, der geographischen Herkunft, der Zeit der Herstellung der Waren oder der Erbringung der Dienstleistungen oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Waren oder Dienstleistungen dienen können

die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im allgemeinen Sprachgebrauch oder in den redlichen und ständigen Verkehrsgepflogenheiten zur Bezeichnung der Waren oder Dienstleistungen üblich geworden sind,

Zitat:
Bei einer Recherche bin ich heute auf die eingetragene europäische Marke "Hashtag" gestoßen (Nummer der Marke: 015565773)


Für welche Waren/Dienstleistungen wurde diese Marke eingetragen?

In welcher Hinsicht bezeichnet "Hashtag" die Art, geographische Herkunft oder sonstige Merkmale der für die Marke eingetragenen Waren?

Welche der angemeldeten Waren werden im allgemeinen Sprachgebrauch mit "hashtag" bezeichnet?

Zitat:
Wie hat denn in diesem Fall die Eintragung funktioniert?


Waren/Dienstleistungsverzeichnis: Pharmazeutische Erzeugnisse; medizinische Präparate; natürliche Blumen; natürliche Pflanzen; rohe und nicht verarbeitete Samenkörner; rohe und nicht verarbeitete Sämereien; Vertrieb und Vermarktung von Pflanzenprodukten.

RK

1x Hilfreiche Antwort

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