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Allgemeine Informationen zum gewerblichen Rechtsschutz

Von Rechtsanwalt Dirk Patra
17.9.2011 | Ratgeber - Wettbewerbsrecht | 400 Aufrufe
Mehr zum Thema:

UWG, Widerrufsrecht, Gewerbetreibende, Abmahnung, Wettbewerbsrecht, Klausel

Neues Widerrufsrecht

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, kurz UWG genannt, behandelt allgemein das Verhalten zwischen Gewerbetreibenden.

In den verschiedenen Bestimmungen werden Verhaltensformen der Parteien am Markt erlaubt oder verboten. Insbesondere die Rechtssprechung hat im Laufe der Jahre Generalklauseln bzw. auslegungsfähige Klauseln, ausgefüllt. 

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Rechtsanwalt
Dirk Patra
Dortmund

Familienrecht, Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht
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Dabei ist  die Rechtssprechung verteilt über Deutschland in einigen Bereichen uneinheitlich, so dass grundsätzlich darauf geachtet werden muss, welches örtliche zuständige Gericht ggf. ausgewählt wird.

Vor allem im Bereich der Abmahnung von AGB`s, der Informationspflichten nach §312g BGB oder der Widerrufserklärung gilt es vorab, insbesondere bei Geschäftsgründungen, darauf zu achten, dass gesetzeskonforme Veröffentlichungen stattfinden.

Für den Fall das Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben, gilt es anhand des UWG und der Rechtssprechung zu prüfen, ob die Unterlassungsansprüche berechtigt sind, vor allem inwieweit der Schadenersatz -insbesondere die gegnerischen Rechtsanwaltskosten, bemessen an dem Streitwert- gerechtfertigt ist.

In der letzten Zeit sind insbesondere Abmahnungen auf den Verkaufsplattformen Amazon und E-Bay zu beobachten. Häufig werden parallel Ansprüche aus dem UWG mit Ansprüchen aus dem Markengesetz geltend gemacht.

Insofern ist ebenfalls darauf zu achten, ob Rechteinhaber vom Marken ( Firmierungen, eingetragenen Marken bei dem DPMA, Titel )  zu Recht diese Rechte inne haben. 

Dahingehend bieten wir Ihnen im vorhinein, vor dem Handeln im geschäftlichen Verkehr, eine markenrechtliche Recherche an, damit Sie sicher sein können, keine Markenrechte zu verletzen.

Als Rechteinhaber steht Ihnen bei berechtigten Verstößen gegen das UWG oder Markengesetz das Mittel der Abmahnung -Unterlassung des Verhaltens des Verletzers- zu. Ferner haben Sie grundsätzlich einen Auskunftsanspruch gegen den Verletzer sowie einen Schadenersatzanspruch.

Momentan weisen wir im Zusammenhang mit dem UWG darauf hin, das der Gesetzgeber zum 4. August 2011 ein neues Widerrufsrecht verkündet hat. Dabei gilt eine Umsetzungsfrist bis 4. November 2011.

Kanzlei Patra
Saarlandstraße 62
44139 Dortmund

www-rechtsanwalt-patra.de

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