Hallo zusammen,
eine allgemeine Fragen zu DIN Normen und öffentliches Baurecht!
Wird eine DIN neu aufgestellt und Bestand des öffentliches Baurechtes, müssen dann sämtliche Sanierungsarbeiten, Änderungsarbeiten etc. nach dieser neuen DIN durchgeführt werden?
Beispiel: Die DIN 4109 Tabelle 3 sieht für Wohnungstrenndecken zwischen fremden Arbeitsräumen in Geschosshäuser mit Wohnungen und Arbeitsräumen eine Schallandorderung von R= 54 db und L = 53 db vor. (R= Raumschall; L= Trittschall).
1.) Muss bei einer Sanierung einer alten Holzbalkendecke diese Werte zwingend eingehalten werden? (Unter Sanierung verstehe ich z.B. Erneuerung der Lehmschüttung, Erneuerung der unteren Deckenlage
2.) Wie verhält es sich bei einer Teilsanierung, sprich nur Teile der Deckenfläche?
Die Energieeinsparverordnung berücksichtigt eine so genannte Bagatellgrenze um gewisse wirtschaftliche Härten abzufedern! Gibt es so etwas auch pauschal für die baurechtlich relevante DIN-Normen?
Vielen Dank für Hinweise,
Gruß
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Blumenschein
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Allgemein: DIN baurechtlich eingeführt
7. Januar 2010
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Frage vom 7. Januar 2010 | 14:16
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Allgemein: DIN baurechtlich eingeführt
Verbaut?
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