Allergie und Schimmel in der Wohnung

28. November 2002 Thema abonnieren
 Von 
Ramor
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Allergie und Schimmel in der Wohnung

Hallo

Vor ca einem Jahr habe ich bei meinem Vermieter bemängelt das ich im Schlafzimmer, Kinderzimmer und Bad Schimmel habe, daraufhin wurden die Wände vermessen und dann erst mal nichts mehr. " monate später habe ich den Herrn der Wohnungsverwaltung eingeladen, er kam sah gab gute sprüche und verschwand wieder. Kann ich die Wohnung nun Fristlos kündigen ? Bei mir liegt eine nachgewiesene reaktion gegen schimmelpilze vor die sich auch durch bronchale probleme bemerkbar macht und die Kinder sind auch schon am Husten wie die wilden hauptsächlich in der Wohnung allergietests folgen noch.

gruss Dirk

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Karl Stefanowicz
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Dirk,

bei vorliegender erheblicher Gesundheitsgefährdung durch den Pilzbefall können Sie das Mietverhältnis ausserordentlich und fristlos kündigen - vorausgesetzt jedoch, dass der Schaden nicht von Ihnen herbeigeführt wurde.

Karl Stefanowicz
Bau-und Wohnungssachverständiger
info@architekt-stefanowicz.com

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