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Allergie d. Kindes - neuer Bodenbelag?

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Allergie d. Kindes - neuer Bodenbelag?

Hallo,

wir wohnen seit 3 Jahren in einer Mietswohnung u. haben den Teppich vom Vormieter übernehmen müssen. Damals haben wir den Vermieter gefragt ob die Möglichkeit besteht Laminat verlegen zu lassen. Nach langem hin u. her hat er sich gegen einen neuen Belag entschieden. Der Teppich ist nun 8 Jahre alt (sehr abgenutzt) u. unsere Tochter (2 Jahre) leidet an einer Allergie, so das unsere Ärztin geraten hat einen anderen Boden verlegen zu lassen.

Muss der Vermieter unserer Bitte nachkommen?
Wer muss die Kosten dafür tragen? (da die 10 Jahre noch nicht rum sind)

Vielen Dank



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von Littmann am 29.06.2011 11:02
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>Allergie d. Kindes - neuer Bodenbelag?
--- editiert vom Admin


von guest-12323.08.2011 15:08:53 am 29.06.2011 11:24
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>Allergie d. Kindes - neuer Bodenbelag?
quote:
hat er sich gegen einen neuen Belag entschieden. Der Teppich ist nun 8 Jahre alt (sehr abgenutzt) u. unsere Tochter (2 Jahre) leidet an einer Allergie, so das unsere Ärztin geraten hat einen anderen Boden verlegen zu lassen.

Wenn Sie den Teppich direkt von Vormieter übernommen haben, was war der Grund für Vermieter gegen Laminat zu entscheiden ? Vielleicht wegen evtl. erhöhten Lärm ? Oder traute er Ihre Eigentleistung nicht, verlangte die Arbeitsausführung durch Fachbetrieb ?

Wegen der Allergie von Tochter allein muss der VM von sich aus nichts unternehmen.
Allenfalls Ihnen den Austausch des Bodens auf Ihre eigene Kosten abzüglich neu für alt genehmigen.
> Wenn Mieter durch Unfall querschnittgelähmt wird, was
allein Schicksal des Mieters ist, muß der VM nicht für ihn die Wohnung umbauen. Dafür hat der Mieter ja Kranken-kasse, Berufgenossenschaft, Unfallversicherung,...


Zitat:
Tauscht der Vermieter nicht, kann die Miete gemindert und der Teppich nach erfolgloser Aufforderung des Vermieters selbst getauscht werden.

[quote][/quote]
Aber kein Austauscht gegen Laminat, wenn VM damit nicht einverstanden ist.


-- Editiert am 29.06.2011 11:58


von icecycle am 29.06.2011 11:55
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>Allergie d. Kindes - neuer Bodenbelag?
quote:
unsere Tochter (2 Jahre) leidet an einer Allergie

Worauf reagiert sie denn allergisch ?



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von dem User forever known as Mortinghale am 29.06.2011 12:01
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>Allergie d. Kindes - neuer Bodenbelag?
quote:
ich möchte mal raten: Kot der Hausstaubmilbe
.

Wer hatte in den zurückliegenden Jahre den Teppich nicht
hygienisch genug gepflegt ? Der VM ?


von icecycle am 29.06.2011 17:59
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>Allergie d. Kindes - neuer Bodenbelag?
quote:
Kann man das auch mit Teppichboden?

Teppich kann auch naßgereinigt, sicherlich auch desinfiziert werden. Es gibt Fachfirma dafür.


von icecycle am 29.06.2011 18:15
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>Allergie d. Kindes - neuer Bodenbelag?
quote:
Danach sind die Schadstoffe in der Atemluft so hoch, dass man mit Atemmaske rumlaufen müsste, wenn der private Bereich wie Schadstoffe am Arbeitsplatz behandelt werden würden.

Demnach müsten Teppichböden für Wohnraum verboten sein.


von icecycle am 30.06.2011 06:32
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>Allergie d. Kindes - neuer Bodenbelag?
quote:
Tauscht der Vermieter nicht, kann die Miete gemindert und der Teppich nach erfolgloser Aufforderung des Vermieters selbst getauscht werden. Dir Kosten können mit der Miete verrechnet werden.



Das wird hier kaum möglich sein.

Besondere gesundheitliche Prädispositionen des M machen eine Wohnung nicht mangelhaft i.S. der §§ 536 f. BGB. Was wäre dann bei den Bubble-Boys?

Man kann auch gegen den Willen des Vm. Laminat verlegen. Das hat aber zur Folge, daß man bei Auszug den früheren Zustand wieder herstellen muss. Also Laminat wieder raus, neuer Teppichboden rein. Über Abzug/Erstattung neu für alt kann man dann noch streiten.

Oder man enigt sich mit dem Vm. anderweitig.

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von flawless am 30.06.2011 10:20
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>Allergie d. Kindes - neuer Bodenbelag?
Wie kann man eigentlich verhindern, daß ein Mieter für besonders unpfleglichen Umgang mit einer Mietsache noch belohnt wird ?



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von dem User forever known as Mortinghale am 30.06.2011 14:16
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>Allergie d. Kindes - neuer Bodenbelag?
Ich habe welche (in einer Mietwohnung), die halten schon 30 Jahre.



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von dem User forever known as Mortinghale am 30.06.2011 14:21
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>Allergie d. Kindes - neuer Bodenbelag?
quote:
Der Vermieter ist für die Instandhaltung der gemieteten Sache zuständig. Ein Austausch eines abgenutzten Teppichbodens fällt nicht unter die Schönheitsreparaturen für den Mieter, falls diese auf den Mieter übertragen worden sind.


Aber nicht fürs putzen/reinigen. Das muss der M schon selbst machen.

Wenn durch mangelnde Pflege Vm.-Eigentum vorzeitig abgeht, hat der M den Schaden zu ersetzen. Minderung gibt es dann est recht nicht.

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von flawless am 30.06.2011 14:45
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