Alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht und Gesundheitsfürsorge

30. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
kaykay20
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht und Gesundheitsfürsorge

Hallo erstmal,

eigentlich ist mir das schon recht unangenehm mich über sowas zu erkundigen weil ich es schade finde, dass intakte Familien immer so auseinander brechen, allerdings hab ich keine andere Wahl und bevor ich zum Anwalt laufe, möchte ich mich erstmal so über die eventuellen Erfolgschancen schlau machen.


Situation ist folgende:

Meine Lebensgefährtin und ich haben am 30.01.2016 unseren unehelichen Sohn auf die Welt gebracht. Das gemeinsame Sorgerecht besteht durch Urkunde vom Jugendamt. Nun sieht es leider so aus, dass die Beziehung sich dem Ende neigt und ein Streit über den Aufenthaltsort des Kindes aufkommen wird. Zur Zeit sind wir beide in Elternzeit. Der kleine ist zwar erst 3 Monate alt, allerdings merkt man schon jetzt, dass er ein reines Papakind ist. Ich bin auch derjenige, der sich überwiegend um den kurzen kümmert. Die Mutter versinkt den ganzen Tag in Ihrer Facebook und Whatsapp Welt. Im Februar musste ich für einige Zeit verreisen, da ich wichtige Gerichtstermine in meinem alten Heimatsort hatte. In dieser Zeit wurde der kleine Operiert. Es wurde ein Bruchlückenverschluss bei Leistenhernie vorgenommen. Zu der Zeit lag das Sorgerecht noch allein bei der Mutter. Nach dem operativen Eingriff, hat die Mutter den kurzen aus dem Krankenhaus auf eigene Verantwortung entlassen, trotz abratung des Arztes, da bei dem kleinen Sauerstoffsättigungsabfälle und Kreislaufprobleme bestanden. Sie hat das Krankenhaus allerdings trotzdem verlassen, weil sie kein Bock hatte über Nacht da zu bleiben. (Ihre Äußerung welche sie mir derzeit per Whatsapp geschrieben hat)
Auch eine Nachuntersuchung und ggf. Verbandswechsel bei unserem Kinderarzt fand nicht statt, sodass die Narbe schließlich anfing zu eitern und zu schwellen. Das Verhalten der Mutter gegenüber dem Kind gestaltet sich des öfteren auch sehr angespannt, sodass die Mutter den kurzen des öfteren einfach anbrüllt wenn er ihr auf die Nerven geht.
Ich habe auch die Sorge, dass wenn der kleine nach unserer Trennung bei ihr leben wird, wird dies auf unabsehbare Zeit bei ihrer Mutter sein. Dort habe ich die Sorge, dass der kleine schlecht behandelt wird, weil der Lebensgefährte ihrer Mutter alkohol- und depressiv krank ist.
Wie stehen nun meine Chancen das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht und die Gesundheitsfürsorge zu bekommen?

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13 Antworten
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#1
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Zur Zeit sind wir beide in Elternzeit.
Wie wird das finanziert? Wie soll (oder sollte) es langfristig weitergehen. Btereuung des Kindes?

Zitat:
Wie stehen nun meine Chancen das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht und die Gesundheitsfürsorge zu bekommen?
Was soll man da sagen bzw. was wollen Sie hören? Sie haben mathematische Chancen von 50%, in der Lebens- und Gerichtswirklichtkeit ist diese Chance tedenziell noch etwas kleiner. Argumente bezüglich der medizinischen Versorgung ("Kindeswohl") könnten durchdringen. Das Einwände wie "hängt nur vor facebook" oder "ist ein Papakind" dringen vermutlich eher nicht durch, sowas sehe ich eher in der Ecke der Schlammschlacht-Argumente von denen Familiengerichte genug kennen. Qualitative Bewertungen der jeweiligen Betreuungsanteile während beide Elternteile in Elternzeit sind kann und wird das Familiengericht nicht vornehmen. Das "Anschreien" des Kindes wird die Mutter vor gericht wohl kaum einräumen. Das mit dem "Abschieben" des Kindes hin zum Freund der Großmutter halte ich für spekulativ.

Der Witz in solchen Fällen: Sobald die Mutter einmal die Hauptbetreuungsperson ist, sinken Ihre Chancen ganz schnell auf 0%, solange wie das Kind nicht konkret medizinisch gefährdet ist. Ich würde also von Anfang an sehr gut beraten sein wollen und daher zeitnah eine Beratung bei einem Fachanwalt für Familienrecht vereinbaren. Eine solche Beratung würde ich als "Wissensvorteil" behandeln und in der Hinterhand haben wollen, mich aber nicht von einem möglicherweise gebührengeilen Anwalt mit schlecht laufender Kanzlei zu einer Zuspitzung des Problems antreiben lassen und dementsprechend erstmal weiterin versuchen, das alles einvernehmlich zu lösen.

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#2
 Von 
kaykay20
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Rechtschreibung):
Zitat:
Zur Zeit sind wir beide in Elternzeit.

- Wie wird das finanziert? Wie soll (oder sollte) es langfristig weitergehen. Btereuung des Kindes?


Ich habe Elterngeld beantragt und der rest wird vom Amt gezahlt.


Zitat (von Rechtschreibung):
Das "Anschreien" des Kindes wird die Mutter vor gericht wohl kaum einräumen.

Zum einen habe ich Zeugen für eine solche Situation und zum anderen habe ich eine solche Situation mal mit dem Handy "Voice" aufgenommen, bevor ich eingeschritten bin.


Zitat (von Rechtschreibung):
Der Witz in solchen Fällen: Sobald die Mutter einmal die Hauptbetreuungsperson ist, sinken Ihre Chancen ganz schnell auf 0%, solange wie das Kind nicht konkret medizinisch gefährdet ist.


Wie ist das denn generell geregelt? Falls die Trennung jetzt tatsächlich eintreffen sollte, bei wem bleibt das Kind?
Ich bin vor ca nem halben Jahr für sie von Hessen nach Niederbayern gezogen, da ihre Familie hier lebt. Wenn wir uns jetzt trennen sollten, wer bleibt in unserer Wohnung? Ich persönlich kenne hier niemanden und habe auch keinen Rückhalt wo ich hin könnte. Sie hingegen hat in 7 km Entfernung ihre Mutter. Kann sie den kleinen dann mit nehmen obwohl geteiltes Sorgerecht besteht und hier in dieser Wohnung sein zuhause ist?

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#3
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Zum einen habe ich Zeugen für eine solche Situation und zum anderen habe ich eine solche Situation mal mit dem Handy "Voice" aufgenommen, bevor ich eingeschritten bin.
Hat die Mutter darin eingewilligt oder haben Sie sich strafbar gemacht?

Zitat:
Falls die Trennung jetzt tatsächlich eintreffen sollte, bei wem bleibt das Kind?
In dem Fall dann wohl bei der Mutter.

Ich lese heraus, dass Sie in dem räumlichen Umfeld nirgendwie angebunden sind, Sie vor Ort keinen Job haben, ein Umzug mit dem Kind nach Hessen zu befürchten wäre, Sie keine Unterstützung bei der Betreuung durch Angehörige hätten, die Mutter aus der gemeinsamen Wohnung werfen wollen und für sich selber nur schlechte Chancen auf dem Wohnungsmarkt in der Umgebung sehen.

Zitat:
Kann sie den kleinen dann mit nehmen obwohl geteiltes Sorgerecht besteht und hier in dieser Wohnung sein zuhause ist?
Rein praktisch: Ja.

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#4
 Von 
kaykay20
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Rechtschreibung):
Zitat:
Zum einen habe ich Zeugen für eine solche Situation und zum anderen habe ich eine solche Situation mal mit dem Handy "Voice" aufgenommen, bevor ich eingeschritten bin.

Hat die Mutter darin eingewilligt oder haben Sie sich strafbar gemacht?


ob ich mich diesbezüglich strafbar gemacht habe oder nicht ist in meinen Augen uninteressant, da ich ein solches Verhalten gegenüber dem Kind nicht dulde und für ein eventuelles Verfahren etwas in der Hand haben möchte.


Zitat (von Rechtschreibung):
Ich lese heraus, dass Sie in dem räumlichen Umfeld nirgendwie angebunden sind, Sie vor Ort keinen Job haben, ein Umzug mit dem Kind nach Hessen zu befürchten wäre, Sie keine Unterstützung bei der Betreuung durch Angehörige hätten, die Mutter aus der gemeinsamen Wohnung werfen wollen und für sich selber nur schlechte Chancen auf dem Wohnungsmarkt in der Umgebung sehen.


- Ich habe einen Job, bin nur derzeit in Elternzeit.

- Ein Umzug nach Hessen kann zwar befürchtet werden, wird aber nicht eintreffen, da ich der Mutter den Umgang mit unserem Kind nicht erschweren möchte.

- Eine Unterstützung durch Angehörige zur Betreuung des Kindes, sehe ich nicht für notwendig, da ich mich in Elternzeit befinde und die Kinderbetreuung allein übernehmen kann. Ich bin durchaus Körperlich und Mental dazu in der Lage mich allein um mein Kind zu kümmern, ohne dass es ihm an irgendetwas mangeln wird. Kinderbetreuung nach der Elternzeit wird dann durch eine KiTa sichergestellt werden sodass ich während des Aufenthaltes des Kindes in dieser Einrichtung arbeiten kann.

- Ich will auch die Mutter nicht aus der Wohnung werfen. Da wir beide gemerkt haben, dass unsere Beziehung sich dem Ende neigt haben wir uns darüber schon unterhalten und haben uns darauf geeinigt, dass ich in der Wohnung bleiben würde.

-Eine neue Wohnung zu finden ist nie leicht aber auch nie unmöglich.



Und dass sie unser Kind einfach so wie selbstverständlich bei Auszug mit nehmen kann, sehe ich persönlich nicht für Notwendig. Ich hätte zwar kein Problem damit, allerdings sind die Umstände und Verhältnisse bei ihrer Mutter zuhause halt keine besten um dort auf dauer ein Kind zu betreuen. Kein Richter würde es befürworten, wenn die Mutter das Kind mit zu einem Alkoholiker nimmt, wenn ein friedliches Leben bei dem Vater möglich ist. Und egal welcher Richter so etwas befürwortet, hat sich in seinem Job geirrt.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Fangen wir mal ganz von vorne an. Er hat einen Job, ist in Elternzeit (?), oder demnächst in Elternzeit. Wie lange, das wissen wir nicht, denn die Mutter kann ja auch die Elternzeit nehmen. Was soll nach dem einen Jahr passieren? Ist denn irgendwo ansatzweise eine tragfähige Zukunftsplanung da? Bisher sehe ich da gar nichts.

wirdwerden

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#6
 Von 
kaykay20
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Fangen wir mal ganz von vorne an. Er hat einen Job, ist in Elternzeit (?), oder demnächst in Elternzeit. Wie lange, das wissen wir nicht, denn die Mutter kann ja auch die Elternzeit nehmen. Was soll nach dem einen Jahr passieren? Ist denn irgendwo ansatzweise eine tragfähige Zukunftsplanung da? Bisher sehe ich da gar nichts.


Wir sind momentan beide für voraussichtlich 1 Jahr in Elternzeit. Sollte es allerdings zur Trennung kommen und der kleine bei mir bleiben würde, hat die Mutter ja kein Anspruch mehr auf Elternzeit und ich kann die (fast) vollen 3 Jahre nehmen, mich in der Zeit um einen KiTa Platz kümmern oder Tagesmutter oder was weiß ich... gibt ja so viele Möglichkeiten sein Kind betreuen zu lassen. Sobald die Betreuung des kleinen geklärt und sicher gestellt ist kann ich wieder arbeiten gehen... Oder die Betreuung wird schon von Anfang an so geregelt dass ich ihr den kleinen morgens bringe, arbeiten gehe und nach der Arbeit wieder hole. wie schon gesagt, Möglichkeiten gibt es immer.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Beide gleichzeitig ein Jahr in Elternzeit?

wirdwerden

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#8
 Von 
kaykay20
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Beide gleichzeitig ein Jahr in Elternzeit?


so ist es

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Das ist vom Gesetz her nicht so vorgesehen, aber Du wirst es besser wissen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
kaykay20
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Das ist vom Gesetz her nicht so vorgesehen, aber Du wirst es besser wissen.


Quelle: BMFSFJ

Gemeinsame Elternzeit
Beide Elternteile können auch gleichzeitig bis zu drei Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Beide Elternteile können auch ein Leben lang zu Hause bleiben, so lange sie es sich leisten können. Das hat doch nur was mit Kündigungsschutz zu tun, und sonst mit gar nichts.

wirdwerden

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#12
 Von 
kaykay20
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Situation hat sich zugespitzt... pls close... neuer Beitrag!

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#13
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Was soll nach dem einen Jahr passieren?
Das ist offensichtlich: Geld vom Amt und warme Worte.

Zitat:
ob ich mich diesbezüglich strafbar gemacht habe oder nicht ist in meinen Augen uninteressant
Offensichtlich. In anderen Augen aber nicht.

Zitat:
da ich ein solches Verhalten gegenüber dem Kind nicht dulde
Haben Sie aber. Und lieber den Aufnahmeknopf gedrückt statt die Situation sofort zu beruhigen. Und um genau zu sein: Die wollen es nur nicht dulden. Was Sie dann tatsächlich dulden, bestimmt ein Gericht.

Zitat:
Da wir beide gemerkt haben, dass unsere Beziehung sich dem Ende neigt haben wir uns darüber schon unterhalten und haben uns darauf geeinigt, dass ich in der Wohnung bleiben würde.
Nein, haben Sie nicht. Unschwer daran zu erkennen, dass die Mutter noch da ist. Und die will anscheinend nicht gehen, ohne das Kind mitzunehmen. Sie wollen das Kind nicht mitgeben, weil die Mutter geht. Crazy! Das schließt sich gegenseitig aus, ist also genau das Gegenteil einer Einigung Sobald die Mutter dieses Spiel durchschaut hat will die von einem Auszug ganz sicher nichts mehr wissen.

Zitat:
Kein Richter würde es befürworten, wenn die Mutter das Kind mit zu einem Alkoholiker nimmt, wenn ein friedliches Leben bei dem Vater möglich ist.
Wenn Sie sich da so sicher wären, hätten Sie hier nicht gefragt. Davon ab unterstellen Sie ja nun, dass der Mann (zur Überzeugung der Gerichte) ein Alkoholiker ist, die Mutter das Kind zu ihm bringen und das Leben bei Ihnen "friedlich" sein würde.

Zitat:
neuer Beitrag!
Nix da. Hier weiterschreiben!

-- Editiert von Rechtschreibung am 03.05.2016 12:38

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