Hallo,ein bestehender Alleinauftrag wird ordnungsgemäss beendet ohne dass sich dieser automatisch verlängert. Während des Vertrages hat ein Kaufinteressent das Haus nach Kontaktaufnahme des Maklers besichtigt, dann aber nach 2 Wochen aufgrund des zu hohen Preises abgesagt!2 Jahre nach Ende des Alleinauftrages haben sich der Interessent und der Verkäufer auf einem Fest getroffen und erneut über die Immobilie unterhalten. Man einigt sich nun und der Interessent kauft das Objekt.Hat der damalige Makler nun Anspruch auf Provision? Falls ja von beiden oder nur vom Verkäufer?Danke.Grüße
Hängt auch davon ab was der Käufer und VK seinerzeit beim Makler unterschrieben haben. Letztendlich kam der Kontakt zwischen K+VK wohl durch den Makler - also berechtigte Forderung
Das wäre fraglich ob hier ein Anspruch besteht.Nach 2 jahren dürfte es schwer fallen nachzuweisen das der Makler ursächlich für den 2. Anlauf war. Insbesondere wenn der Preis sich deutlich verändert hat oder andere wesentliche Änderungne eingetreten sind..
Aber hierzu sollte man natürlich die Verträge prüfen.
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