Allefalls teilweise verschuldeter Auffahrunfall -wie erhält man einfach sein Recht?

6. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
py27
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 5x hilfreich)
Allefalls teilweise verschuldeter Auffahrunfall -wie erhält man einfach sein Recht?

Mal ein vollkommen astreiner Beratungsfall;-) Geht zwar um natürlich mich, ist aber schon so lange her, dass es - da es nun 123Recht - gibt, wirklich nur um den theoretischen Hintergrund geht. Also: Ich fahre mit 50 (allenfalls den unbedenklichen 5km mehr) auf einer langen, überschichtlichen und geraden Straße. Da sichtbar kein Gegenverkehr kommt und ich an den rechts parkenden Autos nunmal vorbeifahren muss, fahre ich relativ weit in der Straßenmitte. Plötzlich fährt ein Golf am Straßenrand sehr schnell an. Ich sehe das zwar, da er aber eben schnell anfährt, hätte er sich aber noch problemlos vor mich setzten können. Ich bremse also nicht nennenswert. Als er mich dann im Rückspiegel sieht, (hatte also vorher nicht richtig geschaut?) bremste er abrupt, - in dem Glauben, ich wolle noch an ihm vorbeifahren. DAS war dann natürlich die falsche Entscheidung. Selbst mein nachdrückliches Hinweisen auf die Tatsache, dass ich ihm seitlich sehr versetzt aufgefahren bin (Schäden bei mir nur v.r., bei ihm nur h.l.) brachte die Polizei nicht von ihrer berühmten Regel ab. Damals war ich noch jung, es war der erste richtige Unfall, also sagt man "ja&Amen". Mit der Zeit bin ich immer überzeugter, dass mich allenfalls nur sehr wenig Schuld traf. Sicherlich kann man mit vielen Gutachtern, Anwälten, Prozessen in so einem Fall sein recht (zurück)erhalten. Was ist aber eigentlich -für das nächste Mal- der einfachste, schnellste und billigste Weg?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Wie immer: man braucht Zeugen für den Unfallhergang.

Im vorliegenden Fall würde der Unfallgegner sicherlich eine nicht unerhebliche Mitschuld zugesprochen bekommen - aber eben nur, wenn man ihm sein Fehlverhalten nachweisen kann, was allein durch die Unfallspuren (Aufprallstelle) anscheinend nicht möglich war.

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#2
 Von 
py27
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 5x hilfreich)

... und wenn nicht, wie heißt das dann, dann gilt der "erste Anschein" oder sowas? :) :) :)

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