Mal ein vollkommen astreiner Beratungsfall;-) Geht zwar um natürlich mich, ist aber schon so lange her, dass es - da es nun 123Recht - gibt, wirklich nur um den theoretischen Hintergrund geht. Also: Ich fahre mit 50 (allenfalls den unbedenklichen 5km mehr) auf einer langen, überschichtlichen und geraden Straße. Da sichtbar kein Gegenverkehr kommt und ich an den rechts parkenden Autos nunmal vorbeifahren muss, fahre ich relativ weit in der Straßenmitte. Plötzlich fährt ein Golf am Straßenrand sehr schnell an. Ich sehe das zwar, da er aber eben schnell anfährt, hätte er sich aber noch problemlos vor mich setzten können. Ich bremse also nicht nennenswert. Als er mich dann im Rückspiegel sieht, (hatte also vorher nicht richtig geschaut?) bremste er abrupt, - in dem Glauben, ich wolle noch an ihm vorbeifahren. DAS war dann natürlich die falsche Entscheidung. Selbst mein nachdrückliches Hinweisen auf die Tatsache, dass ich ihm seitlich sehr versetzt aufgefahren bin (Schäden bei mir nur v.r., bei ihm nur h.l.) brachte die Polizei nicht von ihrer berühmten Regel ab. Damals war ich noch jung, es war der erste richtige Unfall, also sagt man "ja&Amen". Mit der Zeit bin ich immer überzeugter, dass mich allenfalls nur sehr wenig Schuld traf. Sicherlich kann man mit vielen Gutachtern, Anwälten, Prozessen in so einem Fall sein recht (zurück)erhalten. Was ist aber eigentlich -für das nächste Mal- der einfachste, schnellste und billigste Weg?
Allefalls teilweise verschuldeter Auffahrunfall -wie erhält man einfach sein Recht?
6. Januar 2004
Thema abonnieren
Frage vom 6. Januar 2004 | 10:46
Von
Status: Beginner (65 Beiträge, 5x hilfreich)
Allefalls teilweise verschuldeter Auffahrunfall -wie erhält man einfach sein Recht?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 6. Januar 2004 | 11:03
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
Wie immer: man braucht Zeugen für den Unfallhergang.
Im vorliegenden Fall würde der Unfallgegner sicherlich eine nicht unerhebliche Mitschuld zugesprochen bekommen - aber eben nur, wenn man ihm sein Fehlverhalten nachweisen kann, was allein durch die Unfallspuren (Aufprallstelle) anscheinend nicht möglich war.
#2
Antwort vom 6. Januar 2004 | 21:08
Von
Status: Beginner (65 Beiträge, 5x hilfreich)
... und wenn nicht, wie heißt das dann, dann gilt der "erste Anschein" oder sowas?
Und jetzt?
Schon
268.248
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
8 Antworten
-
3 Antworten
-
8 Antworten
-
3 Antworten
-
8 Antworten
-
3 Antworten