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Alle gegen einen?

11.8.2004 | Unterhaltung - Beliebte Rechtsirrtümer | 7018 Aufrufe
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Sammelklage, Präzedenzfall, Präjudiz

Die Sache mit der Sammelklage

Täglich drei Mahlzeiten in einer Fast-Food-Kette, und die Hosen passen nicht mehr. Angesichts der Entwicklung zum Übergewicht in unserer Gesellschaft sind Alliierte schnell gefunden - der Ruf nach einer Sammelklage gegen das Restaurant wird laut. Doch die aus den USA bekannte Sammelklage (class action lawsuit), in der mehrere Geschädigte sich zusammenschließen und gemeinsam gegen den Schädiger vorgehen können, gibt es in Deutschland so nicht (ganz wenige Ausnahmen bestätigen die Regel). Das deutsche Recht kennt dafür das Prinzip der Präzedenzfälle oder Präjudizien, also gerichtliche Entscheidungen, die für Fälle gleicher Art als Vorbild dienen. Das heißt, dass ein Geschädigter den ersten Schritt tun und ein rechtskräftiges Urteil erwirken muss. Auf dieses Urteil können sich dann die anderen Geschädigten berufen. Allerdings: Wenn sich der Schädiger erneut querstellt, muss jeder weitere Geschädigte erneut klagen.



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