Hallo!
Ich betreibe einen kleinen Onlineshop und möchte in Zukunft auch alkoholische Getränke anbieten.
Wie sieht es da in Bezug auf den Jugendschutz aus? Reicht ein Satz in den AGB, der Käufer versichere über 18 Jahre alt zu sein, oder muss ich eine Ausweiskopie verlangen.
Gibt es sonst etwas zu beachten? Alkoholausschanklizenz oder ähnliches?
Vielen Dank im vorraus!
Alkoholverkauf übers Internet
4. Januar 2006
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Frage vom 4. Januar 2006 | 13:12
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Alkoholverkauf übers Internet
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#1
Antwort vom 5. Januar 2006 | 16:44
Von
Status: Student (2659 Beiträge, 772x hilfreich)
es gibt viele Onlineshops wo man sich vor dem ersten Kauf registrieren muss mit Adresse etc, damit der zukünftige Versand schneller geht. Hier könnte man auch das Geburtsdatum erfragen.
Andernfalls Kopie des Ausweises mit der Bestellung mitschicken lassen ( eingescanntes Bild, Fax etc...)
#2
Antwort vom 5. Januar 2006 | 19:45
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Stimmt, aber es gibt ebenso viele Shops, die einfach in Ihren AGB den Satz zu stehen haben.
"Der Käufer versichert mindestens 18 Jahre alt zu sein"
Genügt dieser Satz, um den Jugendschutzbestimmungen zu entsprechen. Ich vermute ja nicht, möchte aber dennoch wenn möglich auf Ausweiskopien etc verzichten und das nur anbieten, wenn es rechtlich nicht anders geht.
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