Alkoholtest verweigert -- was darf die Polizei??

6. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
tom26
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Alkoholtest verweigert -- was darf die Polizei??

hallo,
wurde direkt nach einem Besuch in einer Gaststätte von der Polizei gestoppt. Da ich des öfteren gehört habe, dass das Ergebnis des Alktests erst nach 15-20min (nach dem letzten Alkoholkonsum) korrekte Ergebnisse liefert, wollte ich solange warten.
Dies wurde mir aber verweigert. Ich sollte nach 5 min "blasen" oder mit zur Blutentnahme.
Nach kurzer Diskussion zeigte das Gerät 0.29, also 0.58 Promille.
Durfte noch mein Auto absperren, und dann gings mit 120Sachen (erlaubten 70), bei Minusgraden also möglichen glatten Strassen zum Polizeirevier.
Nach Einwand eines Freundes (wurde auch mitgenommen), dass er sich bei dieser Fahrweise unsicher fühlt wurde er nur blöd angeredet.
Mir wurde dann klar, dass sie so rasten wegen Abbau des Alkoholwertes.
Auf der Polizeistation wurde mir dann ein Glas Wasser verweigert (mir war übel). Natürlich wollte ich dann auch soviel Zeit schinden wie möglich. Ich musste dann das Wasser im Klo aus dem Waschbeckenhahn trinken. Anscheinend dauerte es dem Fahrer zu lange und er packte mich ohne grossen Vorankündigungen am Arm und riss mich so rum, dass ich fast die Treppe runterflog. Ein Kollege sagte dann noch etwas wie er solle das lassen.
Zumindest ist meine Jacke kaputt, die um die 150Euro gekostet hat.
Eine Stunde nach der Kontrolle war ich dann bei der Blutentnahme.
Da ich noch nie Kontakt mit der Polizei hatte, frage ich: Ist so eine Behandlung normal??
Muss sich die Polizei nicht an die Strassenverkehrsord. halten, solange sie nicht im Einsatz ist?
und kann ich den Polizisten, der meine Jacke zerissen hat, belangen?
Danke schonmal

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tommy21
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 132x hilfreich)

>Muss sich die Polizei nicht an die Strassenverkehrsord. halten??

Vielleicht sollten erstmal Sie sich dran halten und nicht besoffen autofahren?

aber immer ne schön grosse klappe... unglaublich...

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Dem kann ich mich nur anschließen.

-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)

@Tommy21, @murgab:

Selbstverständlich habe Ihr Recht, dass jeder sich zunächst mal an die eigene Nase fassen sollte. Ganz sicher heiße ich es nicht gut, wenn jemand alkoholisiert Auto fährt. Dafür ist die Gefahr, die von solchen Verkehrsteilnehmern ausgeht einfach zu groß.

Aber, die Fehler anderer rechtfertigen nicht die Fehler der Polizeibeamten. Ganz im Gegenteil; diese sollte eigentlich eine gewisse Vorbildfunktion wahrnehmen. Und, selbstverständlich haben auch Polizeibeamte sich an die Straßenverkehrsordnung zu halten, wenn nicht "die Wahrnehmung dringender hoheitlicher Aufgaben" deren Missachtung rechtfertigt und gebietet. Bei erlaubten 70km/h sind tatsächlich gefahrene 120km/h m.E. nicht einmal im Falle einer Einsatzfahrt mit eingeschalteten Einsatzmitteln zu rechtfertigen. Meines Wissens darf die zulässige Höchstgeschwindigkeit um max. 50% überschritten werden. Auch von einer deutlich erhöten Geschwindigkeit geht eine erhebliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer aus und die scheint mir im vorliegenden Fall keineswegs gerechtfertigt. Immer vorausgesetzt natürlich, die Schilderung des TE entspricht der Wahrheit.

Was den persönlichen Umgang der Beamten mit dem Beschuldigten betrifft, so vermag ich kaum zu beurteilen, ob dieses Verhalten noch angemessen war. Zumindest sofern er sich nicht körperlich zur Wehr gesetzt hat, dürfte die Anwendung von Gewalt unangemessen sein und der entstandene Schaden ist dem Beschuldigten zu ersetzen. Wobei natürlich zu beweisen wäre, dass der Beschuldigte tatsächlich keinen Widerstand geleistet hat.

Gruss,

Axel

-----------------
"Was Du nicht willst, dass man Dir tut, dass füg auch keinem anderen zu. "

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Das mit dem Widerstand ist ja gerade der Punkt, weswegen man mit Forderungen gegen die Polizei sehr vorsichtig sein sollte. Einerseits ist es längst nicht so, dass alles was als Widerstand verfolgt werden könnte, auch verfolgt wird; andererseits haben Leute, die wegen einer als unangemessen empfundenen Behandlung gegen die Polizei oder einzelne Beamte vorgehen, bevorzugt mit solchen Anzeigen zu rechnen - leider schrecken manche Beamte auch nicht vor falschen Verdächtigungen zurück, wenn es um die eigene Haut geht...

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Wenn Du gegen die Polizisten vorgehst, dann wird wahrscheinlich folgendes passieren:

- Die Übertretung der Geschwindigkeit werden die Polzisten abstreiten. Der Fahrer wird seinen Kollegen als Zeugen nennen.

- Dass die Jacke auf der Wache beschäfigt wurde werden die Polizisten im günstigsten Fall ebenfalls abstreiten. Im ungünstigsten Fall wirst Du eine Anzeige wegen "Widerstand gegen die Staatsgewalt" bekommen. Die Polizisten werden behaupten, dass die Jacke beschädigt wurde, weil sie Dich bändigen mussten, als Du Dich gewehrt hast.

Daher würde ich nur dann gegen die Polizisten vorgehen, wenn Du für die Vorfälle erstklassige zeugen hast.

So eine Behandlung ist übrigens nicht normal. Die Frage ist allerdings, wie Du Dich im Detail Verhalten hast.

-- Editiert von hh am 07.01.2006 20:20:24

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Das die Polizei gegen Personen, von denen Sie den Eindruck haben, als wollten die sich einer Blutkontrolle entziehen, Maßnahmen den unmittelbaren Zwang anwenden, finde ich nicht so überraschend und ist in gewissem Umfang wohl auch zulässig. Wenn dabei ohne aktive Gegenwehr des Betroffenen aber dessen Jacke beschädigt wird, stellt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit. Dass Polizeibeamte andere herumschubsen kenne ich aber bislang nur von der Bereitschaftspolizei.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Habac
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo Forumsteilnehmer

Vielleicht hat tom26 versucht sich auf der Wache was anzutun!!!
Und daran, wurde er von den Beamten gehindert. Jacke kaputt- tom 26 lebt.:)

MfG

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Finden Sie sich damit ab. Sie mögen in gewissen Punkten zwar im Recht sein, haben aber aufgrund ihrer Glaubwürdigkeit (angetrunken) und mangels Zeugen kaum eine Chance. Wie schon erwähnt, könnte sich die Sache sogar gegen Sie wenden.
Was die 15-20 Minuten angeht, so hätten Sie sich sowieso ein Eigentor geschossen, weil der Wert innerhalb der ersten 20 Minuten ganz sicher nicht sinkt, sondern steigt (auf Normalhöhe). Daher verstehe ich gar nicht Ihre Absicht, länger zu warten.

-----------------
"Es hat alles zwei Seiten. Doch erst wenn man erkennt, dass es drei sind, erfaßt man die Sache. "

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
ThomasK001
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 24x hilfreich)

Solche Übergriffe sind hier in Deutschland leider an der Tagesordnung. Ich rate Dir, das einfach auf sich beruhen zu lassen, denn die Polizeibeamte halten extrem zusammen, da intern ein strenger Gruppenzwang herrscht. Du kannst echt froh darüber sein, keine noch schlimmeren Verletzungen davongetragen zu haben. Es soll ja abundzu sogar mal vorkommen ,das einer an den Verletzungen stirbt(z.B. Siehe Vorfall in der Polizei-Wache Köln Eigelstein).

Aus diesen Gründen hat die Polizei bei mir persönlich kein allzugroßes ansehen mehr. Wollte ganz früher mal Polizist werden. Heute würde ich den Teufel tuhen ,diesen Beruf auszuüben. Ich höre auch aus meinem direktem Umfeld, das sehr viele Leute eine extreme Abneigung gegen diese Berufsgruppe haben. Ich kenne sogar einen Arzt ,der keine Polizeibeamte mehr behandelt. Nach außen hin darf man eine solche Einstellung einem Polizeibeamten natürlich nicht zeigen. Ich mache grundsätzlich immer alles was Polizeibeamte mir sagen. Ich frage nicht nach der Dienstnummer ,sondern notiere mir das PKW Kennzeichen und die Uhrzeit ,wenn ich mit der Polizei kontakt habe. Falls mir etwas nicht gepasst hat, dann direkt Dienstaufsichtsbeschwerde. Aber bloß keinen Wiederstand vor Ort, denn jener solcher,
ist für Sie ein gefundenes Fressen.

Ich würde Deinen Fall so vergleichen:
Eine Gruppe von Schägern lauert Dir nachts auf und fügt Dir extreme Verletzungen zu. Du denkst natürlich :Du bist im Recht und natürlich müßen die Täter
zur Verantwortung gezogen werden, Klar!!!
Aber: Natürlich haben die sich schnell verdrückt und nicht ihren Namen genannt. Daraus folgt, das Du juristisch gesehen keine Chance hast.
Fazit: Auch in einem modernem Rechtssystem gibt es teilweise noch das Recht des stärkeren. Und gerade bei Körperverletzungen bleibt sehr viel
ungesühnt. Eine gebrochene Nase ist hier eben fast nur ein Stück Fleisch.
Ich glaube ,wenn ein Polizeibeamter im Verdacht steht, sich irgendwie bereichert zu haben, dann wird viel stärker gegen Ihn ermittelt.
Hier war es für Sie wirklich nur so etwas wie "Zeitvertreib im Dienst".

Ich weise nocheinmal darauf hin, das diese Ansicht meine persönliche Ansicht ist. Ich habe nicht gesagt das die Polizei eine bestimmte Eigenschaft hat,
sondern das ich die Polizei in meinen Augen so sehe.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

blasen must du nicht!

Sollte aber ein Verdacht bestehen seitens der Polizei ( Autoinnenraum riecht nach Alk, unsichere Fahrweise etc... ) können sie einen Bluttest anordnen! Sollte diese negativ ausfallen geht es zu Lasten der Staatskasse.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Dumbele
Status:
Schüler
(427 Beiträge, 118x hilfreich)

immer die armen angetrunkenen Autofahrer werden von der bösen, bösen Polizei geärgert. Ich empfehle jedem Besoffski mal mit einer RTW Besatzung zu einem schweren Verkehrsunfall zu fahren, mit schreienden, zerstümmelten Menschen verursacht durch einen alkoholisierten Fahrer.
Im übrigen sterben in Deutschland bei weitem mehr Menschen im Straßenverkehr als in Polizeizellen. Ohne das ich dies Verhalten von Polizisten gut heißen will, Kirche im Dorf lassen und merken: So wie man in den Wald ruft so kommt es zurück. Hätte ich ein Probelm mit der Polizei und würde hier um Rat fragen, würde ich mich auch als das unbescholtene, zu Unrecht verfolgte Schäflein darstellen. MfG ;)

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
JessyBerlin
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Also ich finde das niemand sich ans Steuer setzen sollte, der Alkohol getrunken hat. Es sterben zu viele Menschen die unschuldig in einen Unfall verwickelt werden durch diesen Leichtsinn. Ich könnte es auch verstehen das einzelne Polizisten auch ein wenig rabiat sind wenn man jemanden erwischt hat und dieser dann noch mehr Arbeit macht als nötig. Das entschuldigt aber nicht die Handlung.

Aber die Polizei hier in Deutschland ist noch ziemlich human, ich habe eine Polizeikontrolle in Brasilien erlebt. Dort gehe sie ganz anders vor wenn jemand sich ihre Anweisungen widersetzt.
Allerdings leben sie dort auch noch gefährlicher. Aber keine Angst das bekommen wir hier auch noch hin. ;)

MFG

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

> Also ich finde das niemand sich ans Steuer setzen sollte, der Alkohol getrunken hat.

Und für diese grundweise Erkenntnis mußtest du bei deinem Forendebut einen 3,5 Jahre (!) alten Thread wieder hochholen? Vielleicht war gestern ja doch zu viel Sonne...

1x Hilfreiche Antwort

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