Alkoholisiert Fahrrad als Stütze benutzt

9. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Macropus
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Alkoholisiert Fahrrad als Stütze benutzt

Liebe Leser! Letztes Wochenende wurde ich auf dem Heimweg von einer Polizeistreife aufgehalten. Da ich mehrere Wochen lang an einem frakturierten Mittelfußknochenbruch litt, habe ich mein Fahrrad zur Vermeidung von immer noch vorhandenen Schmerzen als Gehhilfe benutzt. Das heißt, ich saß zwar auf dem Fahrrad, habe aber weder die Pedale getreten, noch habe ich auf dem Gehweg die Schrittgeschwindigkeit überschritten. Ich habe das Fahrrad lediglich angeschoben. Die Polizeistreife behauptete aber ich sei gefahren. Die Atemalkoholkontrolle ergab einen Wert von über 2 Promille und so fuhr man mich zur Blutalkoholkontrolle, deren Ergebnis jetzt noch aussteht. Habe ich nun eine Möglichkeit weiteren Konsequenzen zu entgehen (MPU...) und sollte ich gegebenenfalls bei einer zuständigen Behörde vor Eintreffen eines Briefes von der Polizei mit einem ärztlichen Attest vorstellig werden, was meine Krankheitsgeschichte dokumentiert, und um den Sachverhalt nocheinmal näher zu erläutern, nachdem mir die Polizisten kein Gehör schenkten? Über einen Rat würde ich mich sehr freuen!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Hättest Du das Fahrrad geschoben und dich nur darauf abgestützt würdest Du als Fußgänger gelten. Da Du aber, wenn ich das richtig verstanden habe, darauf gesessen hast wurde das Fahrrad als Fahrzeug geführt.

Wenn es überhaupt eine Chance gibt aus der Nummer glimpflich raus zu kommen dann führt wohl kein Weg an einem guten auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt vorbei.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Das Fahrrad wurde letztendlich geführt. Wenn es denn so stimmt, zwar nicht durch Pedalkraft angetrieben - aber eben als Fzg genutzt.
Wenn sie eine Rechtsschutzversicherung haben, wäre der Weg zum Anwalt ganz gut.
Wenn sie alles aus eigener Tasche bezahlen müssen, dann würde ICH es mir überlegen.
Ein 'vorfristiges Tätigkwerden' bringt dagegen nix, weil vor dem BAK-Wert, werden sie eh nicht angehört und es 'kümmert' sich auch keiner wirklich um den Vorgang - die weiteren Ermittlungen beginnen mit Eingang des BAK-Wertes, dann werden sie zur Vernehmung vorgeladen.
Wenn sie da ein ärtzl. Attest mitbringen, kann das hilfreich sein - aber ihr Arzt wird ihnen nicht raten, dass sie 'besoffen auf dem Rad sitzen' sollen - von daher erwarten sie keine Wunderdinge.....

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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

1x Hilfreiche Antwort

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