Alkohol am Steuer ! Mich hats erwischt ! Bitte um Hilfe !

2. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Claire123
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 31x hilfreich)
Alkohol am Steuer ! Mich hats erwischt ! Bitte um Hilfe !

Nun hat es mich erwischt. 1,6 o/OO geblasen. Wie ist es passiert. Nachdem ich eine CD mit Fotos meines Lebenspartners gefunden habe wo er 2 Wochen vor der Geburt unserer Gemeinsamen Tochter mit seiner Ex auf einem Schloss spazieren geht ( angeblich war er damals arbeiten ) habe ich meinen Frust und Ärger im Alkohol ertränkt. - Die lange vorgeschichte zur Ex und der Schwangerschaft inklusive angeblicher Seminare die dann doch ein Skiurlaub mit der Ex waren, spar ich mir hier. Das Fass war über gelaufen und ich habs im Alkohol ertränkt. Spät am Abend nach einem Streit darüber mit meinem LP hab ich mich dann ins Auto gesetzt und bin zur Ex gefahren um von Ihr die Wahrheit zu erfahren, was wirklich gelaufen ist. Diese hat nichts weiter zu tun als die Polizei zu rufen ( wegen Stalking ) welcher ich dann bei der zweiten Anfahrt zu Ihr direkt in die Arme gefahren bin :-( Wie auch immer ich bin mir meiner Schuld bewusst. Problem Mr. 1 - keine Rechtschutz und einen Anwalt kann ich mir nicht leisten. Ich bin beruflich auf den Führerschein angewiesen. Noch dazu leben wir in einem kleinen Dorf mit schlechter Verkehrsanbindung und haben 3 Kinder... Was kann ich tun ? Wie kann ich beweisen das die Fahrt nicht vorsätzlich sondern Fahrlässig war ? Für rege Antwort wäre ich sehr dankbar

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55 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Hi,

wieso das fahrlässig gewesen sein soll, erschließt sich mir nicht. Also, die Konsequenzen:
1. FS wird entzogen, Neuerteilungssperre für etwa 9 Monate. Die 9 Monate beginnen erst mit der Aburteilung. Daß Sie ihn dringend brauchen, ist kein Argument.
2. Geldstrafe (ca. 30 Tagessätze, also etwa ein Monatslohn)
3. 7 Punkte, die 10 Jahre im VZR stehen.

Daß Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, macht nichts - die hätte ohnehin nicht gezahlt. Prozeßkostenhilfe gibt es im Strafrecht nicht, einen Pflichtverteidiger kriegen Sie auch nicht - dafür ist die Sache zu geringfügig.

Gruß vom mümmel

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Claire123
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 31x hilfreich)

Wie siehts mit der Staatsanwaltschaft aus, bzw. Richter. Kann man mit "mildernden Umständen" rechnen? Wie kann man das Strafmaß gering halten. Minimum sind wohl 6 Monate. Ich hab auch schon von Fällen gelesen vor der Richter statt 9 Monate 6 Monate verhängt hatte weil 1) es nur eine trunkenheitsfahrt war und man sich selbst geschädigt hat ( finanzieller Verlust beim Arbeiten etc... )
2) keine Personengefährdung oder Sachbeschädigung vorgelegen hat..
Gibt es irgendeine Chance?

10x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

--1,6 o/OO geblasen--

gibt in der Regel einen höheren Wert nach der Blutuntersuchung.
Die Folge: MPU muss bestanden werden.:)
So werden aus 6 oder 9 Monaten schon `mal mehr.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Claire123
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 31x hilfreich)

Vor der MPU hab ich keine Angst.
Ersten bin ich kein Trinker oder regelmäßiger oder sonst was...
und ansonsten kann ich noch gut klar denken und weiß was recht ist oder nicht , naja ich hab halt eine aufgestaute Sache in einer Kurzschluss Reaktion im Alkohol etränkt der zufällig noch von Weihnachten über war.. tage später...
Ich denke ich werde driekt an den Staatsanwalt schreiben, obs was bringt weiß man nicht,.... das Ergenis der Blutabnahme ist vorraussichtlich auch erst Morgen da...
Es ist also alles drin !

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Die MPU sollten Sie nicht zu sehr auf die leichte Schulter nehmen. Im Netz gibt es dazu viele Berichte, die zeigen, dass das Bestehen der MPU nicht so einfach ist.

Ansonsten bleibt es Ihnen unbenommen, sich mit der StA in Verbindung zu setzen. Ob es etwas bringt, vermag ich zu bezweifeln.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

-- Editiert von Jotrocken am 02.01.2008 19:06:23

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Hallo Claire,

zunächst einmal möchte ich betonen, dass ich Deine Situation menschlich nachvollziehen kann. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass Du Dich falsch verhalten hast und nun mit den Konsequenzen leben mußt.

Also wollen wir die Sache mal ein wenig ordnen, und dabei muß ich meinen Vorrednern teilweise widersprechen:

quote:
wieso das fahrlässig gewesen sein soll, erschließt sich mir nicht.

In der Tat liegt der Verdacht einer vorsätzlichen Trunkenheitsfahrt nahe. Aber der Vorsatz muß Dir bewiesen werden. Daher meine Frage an Dich, hast Du eine Aussage gegenüber der Polizei gemacht, und wenn ja, was hast Du gesagt? Wenn Du noch keine Aussage gemacht hast solltest Du das auch besser bleiben lassen. Es gibt nichts womit Du eine Trunkenheitsfahrt (TF) entschuldigen könntest. Jede Aussage wird eher gegen Dich verwendet als das sie Dir helfen könnte.

Du wirst irgendwann einen Strafbefehl erhalten. Die von muemmel geschätzten 30 TS halte ich für zu niedrig. Ich denke es werden eher 40-50 TS werden.

Dir wird die Fahrerlaubnis (FE) entzogen und eine Sperrfrist verhängt, während der Dir keine neue FE erteilt werden darf. Die Sperrfrist dürfte im Bereich von 10-12 Monaten inkl. der vorläufigen Entziehung liegen.

quote:
7 Punkte, die 10 Jahre im VZR stehen.

Die 7 Punkte gibt es tatsächlich, können Dir aber vermutlich komplett egal sein, weil Du nach Neuerteilung einer FE mit 0 Punkten startest. Negativ bemerkbar machen sie sich nur wenn Du durch die 7 Punkte die 18 Punktegrenze erreichst oder überschreitest, denn dann gibt es schon alleine wegen der Punkte eine MPU-Auflage, und wegen der TF ggf. eine MPU mit doppelter Fragestellung. Die TF selbst bleibt aber tatsächlich 10 Jahre eingetragen und kann bei zukünftigen Vergehen verwertet werden.

quote:
Daß Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, macht nichts - die hätte ohnehin nicht gezahlt.

Das ist so nicht richtig. Bei einer fahrlässigen TF zahlt sie, bei einer vorsätzlichen TF zahlt sie nicht. Ist aber egal, weil eh keine Versicherung vorhanden ist.

quote:
--1,6 o/OO geblasen--

gibt in der Regel einen höheren Wert nach der Blutuntersuchung.

Stimmt auch nicht. Fast immer weicht die BAK von der AAK ab. Dies kann aber in beide Richtungen passieren. Schreib doch mal auf von wann bis wann (Uhrzeit) Du was bzw. wieviel getrunken hast, und dann noch die Uhrzeiten des AAK-tests und der Blutentnahme. Ansonsten mußt Du die BAK abwarten und den Wert hier posten.

quote:
Wie siehts mit der Staatsanwaltschaft aus, bzw. Richter. Kann man mit mildernden Umständen rechnen?

Dazu möchte ich mich im Moment noch nicht äussern. Es gibt Möglichkeiten der Sperrfristverkürzung und auch Möglichkeiten positiv auf das Urteil einzuwirken. Aber dafür ist es erforderlich zu wissen welche BAK ermittelt wurde, und welche Voreintragungen bestehen.

quote:
Vor der MPU hab ich keine Angst.

Stell Dir das bitte nicht zu einfach vor. Ohne entsprechende Vorbereitung ist eine solche MPU nicht zu bestehen. Ob Du dahin mußt wissen wir sobald die BAK bekannt ist. Ab 1,6 Promille ist sie zwingend vorgeschrieben.

quote:
Ersten bin ich kein Trinker oder regelmäßiger oder sonst was...

Das ist ja auf jeden Fall mal ein guter Ansatz. Im Falle einer MPU mußt Du den Psychologen allerdings davon, und noch von weiteren Dingen überzeugen.

quote:
Ich denke ich werde driekt an den Staatsanwalt schreiben, obs was bringt weiß man nicht

Lass das lieber. Der Schuß geht ganz schnell nach hinten los. Poste mal die BAK, und dann sehen wir weiter.

Gruß
Freudenfeuer

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hallo,

>>>Ersten bin ich kein Trinker oder regelmäßiger oder sonst was...

hmmm, 1,6%o als frau? einfach ist das aber auch nicht zu schaffen.

>>>welcher ich dann bei der zweiten Anfahrt zu Ihr direkt

wenn das som im protokoll steht ist es vorbei mit fahrlässig. einmal lässt vielleicht ein richter noch durchgehen aber zwei fahrten, in diesem zustand, wird kaum einer als fahrlässig durchgehen lassen.

gruß

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

quote:
>>>welcher ich dann bei der zweiten Anfahrt zu Ihr direkt

wenn das som im protokoll steht ist es vorbei mit fahrlässig. einmal lässt vielleicht ein richter noch durchgehen aber zwei fahrten, in diesem zustand, wird kaum einer als fahrlässig durchgehen lassen.


Sehe ich nicht so. Wenn die erste TF fahrlässig gewesen sein sollte, warum sollte bei der zweiten dann Vorsatz vorliegen? Insbesondere wenn Adrenalin und andere Hormone freigesetzt wurden. Um der TE Vorsatz unterstellen und beweisen zu können ist entscheidend ob, und wie sich die TE gegenüber der Polizei geäussert hat. Deshalb sollte sie imho auch keine Briefe an den Staatsanwalt schicken.

edit: Aber wenn die Ermittlungsbehörden von 2 TFs Kenntnis haben wirkt sich das sicherlich strafverschärfend aus.

-- Editiert von Freudenfeuer am 02.01.2008 20:38:14

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
dr.frank
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 30x hilfreich)

wow, muss freudenfeuer meinen respekt mitteilen. Das nenne ich mal Hilfe! Finde deinen Beitrag sehr gut und kann mich diesem vollunfänglich anschließen. Ist eher selten in diesem Forum.

Liebe Grüße und weiter so

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Danke :)

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Hi,

daß die 7 Punkte mit der Neuerteilung der FE gelöscht werden, halte ich ja für ein Gerücht. Warum gibt es die Punkte dann, warum sollte man Leute, denen die FE entzogen wird, dermaßen besserstellen als Leute, die nur Fahrverbot kriegen und warum gibt es Punkte auch ganz ohne FE (z. B. wenn man wegen Fahrens ohne FE verurteilt wird)? Ach ja, und warum hat der Gestzgeber diese extralange Frist für Alkohol- und Drogendelikte eingeführt (bei anderen Delikten sind es nur 5 Jahre)?

Gruß vom mümmel

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>daß die 7 Punkte mit der Neuerteilung der FE gelöscht werden, halte ich ja für ein Gerücht. <hr size=1 noshade>

Ist auch nur ein Gerücht, welches das StVG in §4 (2) verbreitet. :grins:
quote:<hr size=1 noshade>Ist die Fahrerlaubnis entzogen oder eine Sperre (§ 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs) angeordnet worden, so werden die Punkte für die vor dieser Entscheidung begangenen Zuwiderhandlungen gelöscht. <hr size=1 noshade>

Es gibt Gerüchte, die sich als Wahrheit entpuppen

quote:<hr size=1 noshade>warum gibt es Punkte auch ganz ohne FE (z. B. wenn man wegen Fahrens ohne FE verurteilt wird)? <hr size=1 noshade>

Wer mit Klasse M ein Motorrad der Klasse A fährt macht sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig, obwohl er im Besitz einer (aber eben nicht der erforderlichen) Fahrerlaubnis ist. ;)

Alle anderen Fragen beantwortet Dir besser der Gesetzgeber direkt. Mein Draht dorthin ist nicht gut genug. :augenroll:



-- Editiert von Freudenfeuer am 03.01.2008 17:59:08

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Hi,

ich habe es nachgelesen - Sie haben recht, Freudenfeuer, auch wenn sich mir der tiefere Sinn einer solchen Regelung nicht erschließt. Jedenfalls danke für die Info.

Gruß vom mümmel

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Gerne geschehen.

Die Beweggründe des Gesetzgebers kenne ich auch nicht. Dennoch halte ich die Regelung in den meisten Fällen für sinnvoll. Einen Stammtisch über Sinn und Zweck der Gesetzgebung möchte und werde ich hier allerdings nicht eröffnen.

Schönes Wochenende

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Hi,

keine Sorge, ich hatte nicht vor, einen 'Stammtisch' zu eröffnen...

Gruß vom mümmel

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Dann ist ja gut. :)

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Claire123
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 31x hilfreich)

Hatte ja jetzt schon einen separaten Beitrag geschrieben über das Blutergebnis. aber nun hier noch mal..
1,41 - 1,72 Aussage der PO und ob MPU oder nicht liegt wohl im Ermessen der Staatsanwaltschaft. Ich hab keine Ahnung wie so was zustande kommt, ich dachte immer es gäbe nur einen Wert......

Wie ich hier gelesen habe ist man der Meinung man sollte sich nicht persönlich an den Staatsanwalt wenden, wieso eigendlich nicht? Was ist so falsch daran zu der Sache zu stehen, aber doch zu versuchen die Umstände zu erklären. Ich trinke nicht regelmäßig und das was da passiert ist, war ein emotionales Aufstauen von über 3 Jahren... Kurzschlußreaktion, ich habe keine Angst vor der MPU, aber ich habe 3 Kinder die von A nach B müssen und die dummerweise unter der ganzen Sache am meisten leiden müssen. Ich schnalle mich immer an und aus der Dizze fahre ich mit dem Taxi nach Hause, Alkohol gabs nur mal zum geburtstag oder an feiertagen.. blöderweise stand noch ein Rest Sekt von Weihnachten im Kühlschrank, der Seelentröster war in dem Moment :-( Ich fühle mich hier wie ein Schwerverbrecher !!! :-(

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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Claire123
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 31x hilfreich)

An Freudenfeuer... habe noch mal im Detail gelesen, erschließt sich mir alles...
- bei der Polizei habe ich keine Aussage gemacht, ich glaube auch das die wissen das es die zweite Fahrt war. Denn die Frau die die Polizei gerufen hat, welche mich wegen stalking anzeigen wollte, hat denen ja gesagt das ich bereits geklingelt habe.. dann kam die Polizei und ich bin denen genau vor die Füße gefahren. Ich bin nicht zu 100% wegen meines Jobs auf den FS angewiesen, in erster Linie wegen der Kinder und wie wohnen auf dem Dorf, ich komme noch nicht mal mit dem Fahrrad zum Einkaufen, weil der nächste Markt ein Ende weg ist. Aber naja... alles Irrelevant, mein AG möchte mir auch helfen, immerhin fahre ich seit 10 Jahren ein Firmenfahrzeug unfallfrei und war nie betrunken im Job etc.... Wie gesagt war ein absoluter Aussnahmezustand !!!!!!!! Ich schäm mich auch echt dafür, aber ich muss da durch und es ist meine eigene Schuld, das ich gedacht hab ich könnte meine Frust im Alkohol ertränken.. Das war absolut falsch, ich weiß es ja - aber ich kann es nicht rückgängig machen... Letztendlich weiß ich jetzt immernoch nicht woran ich bin... 1,41 -1,72 alles ist drin und im Ermessen der Staatsanwaltschaft... toll, was kann ich damit anfangen. ?? Wie kann ich mich sonst äußern ? Ich sehe als einzige Lösung, den Versuch dem Staatsanwalt davon zu überzeugen, dass was ich getan habe, ich auch einsehe das es falsch war und es bitter bereuhe und ehrlich nicht mal an Silvester ging da ein Schluck an mich .... und iregdnwie versuche das Strafmaß so gering wie möglich zu halten.. Am wichtigsten für mich ist erst einmal zu wissen was es bedeutet wenn kein 100% Wert da ist sondern eine Spannbreite....

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1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Claire123
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 31x hilfreich)

Mainz 77 , habe mich erst mal für diese Woche zum Vorgespräch zu Mainz 77 angemeldet. Hat Jemand Erfahrung ? Bringt es was. Kostet ja auch nicht wenig 450,00 Euro íst schon ein Pappenstiel, aber was tut man nicht alles für seinen Lappen ;-) Kann es im Vorfeld schon was bewirken ? Oder erst im nachhinein ? Wie lang kann die Sperrfristverkürzung sein ? Beim Tüv spricht man von 1-2 Monate .. gibt es erfahrungen ?

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1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

quote:
1,41 - 1,72 Aussage der PO und ob MPU oder nicht liegt wohl im Ermessen der Staatsanwaltschaft. Ich hab keine Ahnung wie so was zustande kommt, ich dachte immer es gäbe nur einen Wert......

Bei der BAK gibt es auch nur einen Wert. Ich vermute mal, dass die Polizisten die BAK anhand der AAK geschätzt haben, weil die BAK noch nicht vorlag. Ruf nochmal bei der Polizei an und erkundige Dich erneut.

quote:
Wie ich hier gelesen habe ist man der Meinung man sollte sich nicht persönlich an den Staatsanwalt wenden, wieso eigendlich nicht? Was ist so falsch daran zu der Sache zu stehen, aber doch zu versuchen die Umstände zu erklären.

So etwas solltest Du, wenn überhaupt, nur mit einem Rechtsanwalt machen. Wenn Du etwas Falsches sagst um irgendetwas zu erklären kommst Du u. U. unbewusst eine vorsätzliche Trunkenheitsfahrt zu, was sich strafverschärfend auswirken würde. Mit Falsches sagen meine ich keine Falschaussage, sondern eine Aussage, die sich ungünstig für Dich auswirkt.

quote:
habe mich erst mal für diese Woche zum Vorgespräch zu Mainz 77 angemeldet.{/quote]
Sehr gut.

Zitat:
Kann es im Vorfeld schon was bewirken ?

Nein, erst nach Urteil / Strafbefehl kann man damit die Sperrzeit verkürzen.

quote:
Wie lang kann die Sperrfristverkürzung sein ?

1-3 Monate. Meist läuft es auf 2 Monate hinaus.

quote:
Bringt es was. Kostet ja auch nicht wenig 450,00 Euro íst schon ein Pappenstiel,

Meines Erachtens ist das Geld, wenn keine MPU zu erwarten ist, in einer solchen Massnahme besser aufgehoben als beim Anwalt. Letzterer kann zwar etwas strafmildernd wirken, Wunder bewirken kann er aber nicht. Sollte eine MPU zu erwarten sein würde ich das geld nicht investieren, da Du auch Geld und Zeit zur Vorbereitung auf die MPU brauchst. Eine Sperrfristverkürzung bringt Dir nichts, wenn Dir dadurch die Zeit zur Vorbereitung fehlt.

Welche Massnahme zur Sperrfristverkürzung sinnvoll ist solltest Du, nach Rechtskraft der Entscheidung, mit der zuständigen Staatsanwaltschaft oder dem zuständigen Gericht abklären.

So, ich hoffe ich habe nichts vergessen. melde Dich bei weiteren Fragen.

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Claire123
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 31x hilfreich)

Das mit dem Wert ist nicht verständlich.. ich habe nun mehrmals bei der PO angerufen. Die zuständige Dame hat sich extra die Akte geholt weil wohl das Ergebnis da war. Und sie hat ganz klar gesagt 1,41 - 1,72 und Sie gibt es jetzt an die Staatsanwaltschaft weiter in deren Entscheidungsmacht das liegt! Mir ist das ja auch unklar was genau heißt BAK und AAK?


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1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Claire123
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 31x hilfreich)

Das mit dem Wert ist nicht verständlich.. ich habe nun mehrmals bei der PO angerufen. Die zuständige Dame hat sich extra die Akte geholt weil wohl das Ergebnis da war. Und sie hat ganz klar gesagt 1,41 - 1,72 und Sie gibt es jetzt an die Staatsanwaltschaft weiter in deren Entscheidungsmacht das liegt! Mir ist das ja auch unklar was genau heißt BAK und AAK?


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1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

BAK=Blutalkoholkonzentration, also das Ergebnis der Blutuntersuchung. Wenn Dir nur einmal Blut abgenommen wurde gibt es nur einen Wert. Ein Von bis X ‰ gibt es nicht.

AAK=Atemalkoholkonzentration. Also der Wert den Du gepustet hast. Da gibt es vermutlich 2 Werte. 1x vom mobilen Gerät, und ein Wert vom stationären Gerät auf der Wache.

Die AAK ist für Dich belanglos, da ab 1,1‰ nur die BAK verwertbar ist. Die 1,6‰ AAK lassen aber den geschätzten Spielraum für die BAK zu.

Hilft nichts. Da musst Du noch einmal anrufen.

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
muecke1401
Status:
Schüler
(273 Beiträge, 77x hilfreich)

@ freudenfeuer

boah deutsches Recht bzw. deutsche Rechtshilfe so wie man/frau sie sich wünscht !
Verständlich !!! Und exellent ausgedrückt !!!
:respekt:

Es war ein Vergügen bis hierhin zu lesen
(das musste ich mal loben. Meckern tun viele)

@ claire
auch wenns schwerfällt. erst mal abwarten.
Die deutschen Mühlen mahlen sehr langsam.
Und wenn sich bei dir der erste Schock gelegt hat- lerne bloß freudenfeuers Ratschläge auswendig und wende sie dann an !!!
Oft wird einem was total anders ausgelegt, wie es gesagt/gemeint wurde. Siehe Versicherungsschäden.Wir brauchen in unserem pargraphendschungel nur noch Fachleute.
Kopf hoch und lass dich nicht unterkriegen.

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Claire123
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 31x hilfreich)

Ich hab mich jetzt doch an meinen Anwalt gewendet. Dieser meint die 2 Werte seien völlig normal, das würde er kennen ( Eventuell etwas spezielles in Hessen ??!!) Wie auch immer, das beste ist wirklich erst mal Akteneinsicht zu nehmen, was die PO so alles weiß und dann reagieren. Wenn ich glück hab so werdens nur 6 Monate :-) (-: ist ja auch lang genug. Ich werde Euch weiter auf dem laufenden halten, so lansam gewöhne ich mich auch an das kastrierte Gefühl wie in einem Käfig zu sitzen :-( Ich hoffe ich halte das alles durch, mir bleibt ja letztendlich auch nichts weiter übrig...
Nochmal Zusammenfassung der Werte..
gepustet: 1,6
Blut laut Polizei: 1.42 - 1,72
wie auch immer es zusammen hängt die Werte stehen so.
Mein Anwalt meint besser dann einen hohen Wert wegen der Fahrlässigkeit als einen zu niedrigen ;-)
Danke auch noch mal an alle die mir in den letzten Tagen mit so vielen Informationen zur Seite standen. Wenn ich mehr zu diesen Werten weiß werde ich es hier posten, anscheint ist das ja wohl etwas nicht ganz normales...
Viele Grüße Claire

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1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Vielen Dank Muecke. Ich fühle mich geschmeichelt. :) Für Claire war es mit Sicherheit kein Vergnügen meine Texte zu lesen, aber ich freue mich wenn ich ihr helfen konnte.

@Claire:

quote:
Kopf hoch und lass dich nicht unterkriegen.

Dem kann ich mich nur anschliessen. Das Leben geht weiter. Irgendwann wirst Du Deinen neuen Führerschein in den Händen halten, und dann wird auch für Dich die Sonne wieder scheinen.

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

quote:
Ich hab mich jetzt doch an meinen Anwalt gewendet.

Das ist Deine Entscheidung. Meine Meinung kennst Du.

quote:
Dieser meint die 2 Werte seien völlig normal, das würde er kennen ( Eventuell etwas spezielles in Hessen ??!!)

2x Nein. Frag nochmal bei der Polizei nach. Vermutlich lag bei Deinem letzten Anruf die BAK noch nicht vor. Die BAK ist definitiv nur ein Wert. Ein von...bis gibt es auch in Hessen nicht, denn auch in Hessen gelten die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland!!! Landesrecht gibt es in diesem Bereich nicht.

quote:
Wenn ich glück hab so werdens nur 6 Monate
Was die Sperrfrist angeht ist das möglich. Kommt auf die BAK an. Du darfst dabei aber nicht übersehen, daß die Sperrfrist erst ab Rechtskraft der Entscheidung gilt. Zur Sperrfrist addiert sich die Zeit der vorläufigen Entziehung. Auch wenn Du das nicht gerne lesen magst. Deine führerscheinlose Zeit wird länger als 6 Monate andauern.

quote:
Ich hoffe ich halte das alles durch, mir bleibt ja letztendlich auch nichts weiter übrig...

Auch wenn es schwer fällt. Du mußt und wirst das schaffen. Das bist Du nicht nur Dir sondern auch Deinen Kindern schuldig. Schon viele Andere vor Dir mussten da durch und haben es geschafft.

quote:
Mein Anwalt meint besser dann einen hohen Wert wegen der Fahrlässigkeit als einen zu niedrigen

Sorry, aber so einen Schwachsinn habe ich noch nie gehört oder gelesen. Bist Du Dir sicher das Dein Anwalt auf Verkehrsrecht spezialisiert ist? Ich habe da ganz ehrlich erhebliche Zweifel. Diesem Anwalt würde ich sofort das Mandat entziehen. Entweder einen guten, auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt oder gar keinen. Dein Anwalt mag seine Spezialkenntnisse haben. Im Verkehrsrecht sind die aber ganz sicher nicht zu suchen.

quote:
Wenn ich mehr zu diesen Werten weiß werde ich es hier posten, anscheint ist das ja wohl etwas nicht ganz normales...

Das wäre sehr nett von Dir


-- Editiert von Freudenfeuer am 08.01.2008 21:38:07

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Claire123
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 31x hilfreich)

Freudenfeuer, lieben Dank ...
- hm ich glaube ich rufe doch Morgen noch mal bei der Polizei an. Verstehen kann ich das alles wirklich nicht. Ach und wegen der MPU, mein Anwalt hat gesagt es gibt einen neue Regelung. Der Staatsanwalt entscheidet nicht mehr über MPU sondern die Führerscheinstelle, das würde quasy bedeuten, dass man nicht wie früher von Anfang an weiß das man zur MPU muss sondern erst ca 3 Monate vor Neuerteilung, weil das der Zeitraum ist wo man beantragen kann und dann die FS Stelle eine Entscheidung trifft...
Soll wohl neu sein ...
Mit dem höheren Wert meinet er wohl eher die Sache der Unzurechnungsfähigkeit, weil man einem alkoholisierten Fahrer mit 1,1 wohl noch unterstellen könnte das er noch Herr seiner Sinne war, als er entschied sich trotz Alkohol konsum ins Auto zu stetzen, und mal ganz ehlich mit 0,8 oder 0,9 kann ich mir schon vorstellen das man sich noch bewusst ins Auto setzt. Mit 1,7 merke ich persönlich nichts mehr und ich kann mich auch beim besten Willen jetzt nur noch an Bruchstücke erinnern, mit Vorsatz hat das dann wohl schon mal grad gar nicht zu tun...
Wir werden sehen ... Besten Dank Freudenfeuer --- :-) :engel: Danke

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Hallo Claire,

auch wenn ich mich wiederhole, aber Dein Anwalt hat echt keine Ahnung von Verkehrsrecht, und Du solltest ihm meiner Meinung nach schnellstmöglich das Mandat entziehen.

Was die MPU angeht hat er recht. Darüber entscheiden weder Staatsanwaltschaft noch Gericht. Darüber wird auch nichts im Strafbefehl stehen. Über die MPU entscheidet die FEB nach Antrag auf Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Diesen Antrag kannst Du frühestens 3 Monate vor Sperrfristende stellen, und Du solltest das dann auch schnellstmöglich tun. Aber diese Regelung ist nicht neu. Das war schon immer so. Wie kann der Typ etwas anderes behaupten?

Wenn Du Dich bisher unauffällig im Straßenverkehr verhalten und auch sonst nichts auf dem Kerbholz hast kannst Du als sicher annehmen:
MPU wenn 1,6 oder mehr Promille
Keine MPU wenn weniger als 1,6 Promille
Entscheidend dafür ist die BAK welche wohl noch nicht feststeht. Nochmal: Die BAK ist, auch in Hessen, ein eindeutiger Wert!

Mit der Unzurechnungsfähigkeit vergiss mal ganz schnell. Nach gängiger Rechtsprechung greift die erst ab ca. 3,0 Promille, und hätte nur Nachteile für Dich. Sei also froh das Du von diesem Wert noch weit entfernt bist. Selbst wenn Du dadurch geringfügige Strafmilderung erfahren könntest hättest Du mit anderen, weitaus schwerwiegenderen Problemen zu kämpfen. Einen neuen Führerschein würdest, Du wenn überhaupt so schnell nicht wieder bekommen, und das Jugendamt würde auch mal nach dem Rechten sehen und überprüfen ob Du Deinen Mutterpflichten nachkommen kannst. Aber das alles betrifft Dich ja zum Glück nicht, und daher möchte ich das Thema nicht weiter vertiefen.

Zur Info mal in Kürze die Promillegrenzen für Kraftfahrer (für Fahrradfahrer gelten teilweise andere Regeln):

Ohne alkoholbedingte Ausfallerscheinungen straffrei bis unter 0,5 Promille
Ohne alkoholbedingte Ausfallerscheinungen ab 0,5 Promille bis unter 1,1 Promille = Ordnungswidrigkeit
Ohne alkoholbedingte Ausfallerscheinungen ab 1,1 Promille = Straftat
Mit alkoholbedingten Ausfallerscheinungen ab 0,3 Promille = Straftat
Ab 1,6 Promille ist vor Neuerteilung einer Fahrerlaubnis eine MPU zwingend vorgeschrieben. Da hat die FEB keinen Handlungsspielraum mehr.

[quote}Mit 1,7 merke ich persönlich nichts mehr und ich kann mich auch beim besten Willen jetzt nur noch an Bruchstücke erinnern, mit Vorsatz hat das dann wohl schon mal grad gar nicht zu tun...
Es ist nicht unbedingt der Wert der BAK dafür entscheidend ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegt, sondern die Umstände die zur TF führten. Deshalb ja auch mein Rat ohne Anwalt keine Aussage zu machen. Ich erweitere meine Aussage dahingehend, dass ich an Deiner Stelle auch mit diesem Anwalt keine Aussage machen würde

Wenn es Neues gibt, oder wenn Du Fragen hast darfst Du Dich gerne wieder hier melden.

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Farnmausi
Status:
Schüler
(363 Beiträge, 193x hilfreich)

Hallo,

kann es vielleicht sein, dass entweder "2" Blutabnahmen gemacht wurden (wäre supi da Anflutungsphase) oder das Labor einfach nicht den sogenannten Mittelwert errechnet hat? Grübelnde Grüßele

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