>Alkohol am Fahrrad - Problem bei der Verbeamtung?
Das Ergebnis der Blutprobe ist in Ihrem Fall schon wichtig. Die absolute Fahruntüchtigkeit liegt für Radfahrer bei 1,60 Promille. Sie haben somit diesen Wert knapp überschritten.
Zu Ihren Fragen:
1)
Wird der Promillewert durch die Blutprobe bestätigt, liegt eine Straftat vor. Die Faherlaubnis wird Ihnen entzogen. Ihr Führerschein wird eingezogen und Sie bekommen ihn nicht zurück, statt dessen müssen Sie nach Ablauf einer Sperrfrist die FE neu beantragen. Die Sperrfrist wird wahrscheinlich zwischen 9 und 12 Monaten liegen. Als Ersttäter müssen Sie mit einer Geldstrafe rechnen. Die Geldstrafe wird in Tagessätzen festgesetzt.
2)
Ab einer Alkoholisierung von 1,6 Promille ist bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis eine MPU zwingend vorgeschrieben.
3)
Sie müssen zwischen dem BZR und dem Führungszeugnis unterscheiden. Die Geldstrafe wird in das BZR eingetragen aber nicht in Ihr Führungszeugnis. In das Führungszeugnis werden erst Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen eingetragen. Damit dürfte aber in Ihrem Fall nicht zu rechnen sein.
4)
Hat sich ja damit erledigt. Im BZR bleibt es für fünf Jahre plus ein Jahr Überliegefrist eingetragen.
5)
Das ist reine Spekulation. Ich glaube auch nicht, dass Sie entlassen werden, aber möglicherweise kann sich Ihre Verbeamtung auf Lebenszeit etwas verschieben.
6)
Rechnen Sie damit, dass Ihr Dienstherr im Laufe der Ermittlungen davon Kenntnis erlangt. Das nennt sich MiStra, Mitteilung in Strafsachen. Seien Sie ehrlich und setzen Sie Ihren Dienstherrn in Kenntnis bevor er es von anderer Stelle erfährt. Das sieht immer besser aus. Insbesondere was Punkt 5 betrifft.
7)
In einer solchen Lage ist ein Anwalt sicher nie verkehrt. Bedenken Sie aber, dass sich die Angelegenheit dadurch verteuert. Sie können durch Ihren Anwalt Akteneinsicht beantragen. Das kann nie schaden.
Wahrscheinlich wird es zu keiner Gerichtsverhandlung kommen. Vermutlich wird die Angelegenheit mit einem Strafbefehl erledigt. Dennoch sollten Sie den Vorfall nicht bagatellisieren.
Viele Grüße,
barchetta
von barchetta am 17.04.2006 23:55
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