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Alkohol am Fahrrad - Problem bei der Verbeamtung?

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Alkohol am Fahrrad - Problem bei der Verbeamtung?

Hallo,
ich wurde mit 1,68 am Fahrrad aufgehalten, der Bluttest ist noch nicht da.
Ich bin momentan Referendar fürs Lehramt in Bayern (Beamter a.W.)
Folgende Fragen hab ich an Euch:
1) Welche Strafe droht mir (Ersttäter)?
2) Kann ich eine MPU irgendwie umgehen?
3) Wird die Tat ins BZR aufgenommen?
4) Wie lang bleibt das evtl. in nem Führungszeugnis (behördlich/privat)?
5) Kann ich aus dem Referendariat entlassen werden bzw. steht das einer Verbeamtung nach dem Referendariat im Wege?
6) Erfährt mein jetziger Dienstherr davon, wie kann man das evtl. umgehen?
7) Brauche ich einen Anwalt für das weitere Vorgehen?

Danke für Eure Antworten!


von mlgs12 am 17.04.2006 19:31
Status: Frischling (9 Beiträge)
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>Alkohol am Fahrrad - Problem bei der Verbeamtung?
1,68 Promille sind ja nicht gerade wenig.
Da ist der Führerschein erst einmal weg. Da Du Ersttäter bist, denke ich, kommst Du mit einer Geldstrafe davon. Ein Eintrag in das BZR erfolgt denke ich auch. Ob Du aus dem Referendariat entlassen wirst, denke ich nicht. Ich würde auf jeden Fall dem Dienstherr das beichten, bevor er das erfährt. Und das tut er auf jeden Fall. Es wird auch zu einem Gerichtsverfahren kommen. Da brauchst Du auf jeden Fall einen Anwalt.


von Keken am 17.04.2006 19:38
Status: Legende (472 Beiträge)
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>Alkohol am Fahrrad - Problem bei der Verbeamtung?
Warte erstmal den Bluttest ab. Auf dem Fahrrad sind 1,6 %o erlaubt, du liegst also nur sehr knapp drüber...

Ansosnten schließe ich mich meinem Vorredner an.

Gruß Justice

-----------------
"justice"


von justice005 am 17.04.2006 20:38
Status: Tao (8766 Beiträge)
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>Alkohol am Fahrrad - Problem bei der Verbeamtung?
Warum wird das denn auf jeden Fall zu einem Gerichtsverfahren kommen?
Kann ich jetzt so nicht nachvollziehen, wegen so ner Sache...

Kann das ganze Schwierigkeiten bei der Verbeamtung nach dem Referendariat geben bzw. kann ich diese Probleme evtl. vermeiden?


von mlgs12 am 17.04.2006 21:36
Status: Frischling (9 Beiträge)
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>Alkohol am Fahrrad - Problem bei der Verbeamtung?
Also ich glaube nicht, dass es unbedingt zu einem Gerichtsverfahren kommt, erst recht nicht, wenn bei der Trunkenheitsfahrt keiner gefährdet oder geschädigt wurde.

Ich würde eher einen Strafbefehl vermuten, in einer Höhe, die nicht als Vorstrafe eingetragen wird (<90 Tagessätze).


von Jotrocken am 17.04.2006 22:02
Status: Tao (5592 Beiträge)
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>Alkohol am Fahrrad - Problem bei der Verbeamtung?
Achso, noch mal zu Deinen Fragen:

3) Wird die Tat ins BZR aufgenommen?
Nur, wenn ein Strafbefehl oder eine Verurteilung von mehr als 90 Tagessätzen ausgesprochen wird (s.o.).

6) Erfährt mein jetziger Dienstherr davon, wie kann man das evtl. umgehen?
Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wird i.d.R. dem Dienstherrn gemeldet, ebenso dessen Ergebnis.

7) Brauche ich einen Anwalt für das weitere Vorgehen?
Warten Sie erst einmal das Ergebnis der Blutuntersuchung ab. Bis dahin keine Angaben bei den Ermittlungsbehörden und danach, für den Fall, dass die Blutalkoholkonzentration tatsächlich über 1,6 Promille lag, ist eine anwaltliche Vertretung durchaus ratsam, vor allem, weil Ihre berufliche Laufbahn gefährdet sein könnte.


von Jotrocken am 17.04.2006 22:09
Status: Tao (5592 Beiträge)
Userwertung:  3,3  (von 101 User(n) bewertet)
 
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>Alkohol am Fahrrad - Problem bei der Verbeamtung?
Das Ergebnis der Blutprobe ist in Ihrem Fall schon wichtig. Die absolute Fahruntüchtigkeit liegt für Radfahrer bei 1,60 Promille. Sie haben somit diesen Wert knapp überschritten.

Zu Ihren Fragen:
1)
Wird der Promillewert durch die Blutprobe bestätigt, liegt eine Straftat vor. Die Faherlaubnis wird Ihnen entzogen. Ihr Führerschein wird eingezogen und Sie bekommen ihn nicht zurück, statt dessen müssen Sie nach Ablauf einer Sperrfrist die FE neu beantragen. Die Sperrfrist wird wahrscheinlich zwischen 9 und 12 Monaten liegen. Als Ersttäter müssen Sie mit einer Geldstrafe rechnen. Die Geldstrafe wird in Tagessätzen festgesetzt.
2)
Ab einer Alkoholisierung von 1,6 Promille ist bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis eine MPU zwingend vorgeschrieben.
3)
Sie müssen zwischen dem BZR und dem Führungszeugnis unterscheiden. Die Geldstrafe wird in das BZR eingetragen aber nicht in Ihr Führungszeugnis. In das Führungszeugnis werden erst Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen eingetragen. Damit dürfte aber in Ihrem Fall nicht zu rechnen sein.
4)
Hat sich ja damit erledigt. Im BZR bleibt es für fünf Jahre plus ein Jahr Überliegefrist eingetragen.
5)
Das ist reine Spekulation. Ich glaube auch nicht, dass Sie entlassen werden, aber möglicherweise kann sich Ihre Verbeamtung auf Lebenszeit etwas verschieben.
6)
Rechnen Sie damit, dass Ihr Dienstherr im Laufe der Ermittlungen davon Kenntnis erlangt. Das nennt sich MiStra, Mitteilung in Strafsachen. Seien Sie ehrlich und setzen Sie Ihren Dienstherrn in Kenntnis bevor er es von anderer Stelle erfährt. Das sieht immer besser aus. Insbesondere was Punkt 5 betrifft.
7)
In einer solchen Lage ist ein Anwalt sicher nie verkehrt. Bedenken Sie aber, dass sich die Angelegenheit dadurch verteuert. Sie können durch Ihren Anwalt Akteneinsicht beantragen. Das kann nie schaden.

Wahrscheinlich wird es zu keiner Gerichtsverhandlung kommen. Vermutlich wird die Angelegenheit mit einem Strafbefehl erledigt. Dennoch sollten Sie den Vorfall nicht bagatellisieren.

Viele Grüße,

barchetta


von barchetta am 17.04.2006 23:55
Status: Philosoph (572 Beiträge)
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>Alkohol am Fahrrad - Problem bei der Verbeamtung?
@Barchetta:
Warum wird mir denn der FS entzogen? Bisher habe ich immer gelesen, bei Alkoholfahrt auf dem Fahrrad geht das nicht einfach so, erst, wenn man die MPU nicht schafft...


von mlgs12 am 18.04.2006 09:11
Status: Frischling (9 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
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>Alkohol am Fahrrad - Problem bei der Verbeamtung?
Lesen Sie hier nach:

quote:
http://www.bocklradweg.de/f_alkohol.htm



von thosim am 18.04.2006 10:45
Status: Unsterblich (2194 Beiträge)
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>Alkohol am Fahrrad - Problem bei der Verbeamtung?
@ mlgs12

Wichtig ist ja erst einmal was bei der Blutprobe herauskommt. Habe aber auch etwas gegoogelt und Sie liegen schon richtig:

Wenn Sie im Zustand der absoluten Fahruntüchtigkeit Fahrrad fahren, liegt eine Straftat vor (§ 316 StGB). Sofern diese Tat mit einem Kraftfahrzeug begangen wurde, ist man damit für das Führen von Fahrzeugen ungeeignet und die Fahrerlaubnis wird automatisch entzogen. Bei Tatbegehung mit einem Fahrrad kann die Eignung in Frage gestellt werden und die Fahrerlaubnisbehörde zur Begutachtung eine MPU anfordern.

Insofern sollten Sie sich schon jetzt darauf gut vorbereiten. Die Hürden bei einer MPU sind nämlich sehr hoch und die Kosten ebenfalls.

Viele Grüße,

barchetta


von barchetta am 18.04.2006 11:05
Status: Philosoph (572 Beiträge)
Userwertung:  4,0  (von 1 User(n) bewertet)
 
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>Alkohol am Fahrrad - Problem bei der Verbeamtung?
Hab heute von der Polizei erfahren, dass ich mich nach dem Bekanntwerden des Bluttests nochmal zur Sache äußern kann wenn ich will.
Sollte ich noch unter die 1,6 fallen, passiert gar nix, hat der Beamte gesagt. Is aber leider nicht so wahrscheinlich.
Wie sollte ich mich denn im negativen Fall verhalten?
Was kann ich tun, um den Bericht möglichst wohlwollend ausfallen zu lassen?

Danke!

Und weiß eigentlich jemand, wer bei einem Lehramtsreferendar der Dienstherr ist, der im Falle eines Strafbefehls benachrichtigt wird? Der Schulleiter, der MB, das Ministerium?

Danke nochmal!


von mlgs12 am 20.04.2006 17:47
Status: Frischling (9 Beiträge)
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