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Alkohol-/Drogentest Blutabnahme, Zwang

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Alkohol-/Drogentest Blutabnahme, Zwang

Hallo, ich wurde heute zum xten mal von einer Polizeistreife angehalten, kommt vermutlich von der Kombination altes, heruntergekommen wirkendes Fahrzeug und Alter Mitte zwanzig.

Nach den üblichen Fragen ob ich Alkohol getrunken oder Drogen genommen habe wurde mir da angeblich geweitete Pupillen und "zappeliges" Verhalten aufgefordet, irgendeinen Drogenschelltest zu machen.

Nachdem ich freundlich bemerkte, dass ich diesen nicht freiwillig machen werde, wurde mir erklärt dass ich dann mit auf's Revier muss usw. Dem habe ich zugestimmt, fest steht dass ich mich nicht auf offener Straße von irgendeinem Beamten aufgrund seiner Schulbucheinschätzung meiner Pupillen auf Drogen überprüfen lasse.

Die Beamten haben dann meine Person überprüft und mich ohne Schnelltest weiterfahren lassen.

Da das nicht immer so laufen wird nun meine Frage: dieser Schnelltest ist freiwillig, die Blutabnahme kann man auch verweigern, wird dann aber dazu gezwungen. Welche Schritte passieren, was sind die strafrechtlichen Konsequenzen und wie kann ich mich wehren, immerhin ist mir nach erzwungener Blutabnahme mit negativem Ergebnis doch eine Körperverletzung wiederfahren?!

Alles nur interessehalber, also keine Eile.

Danke und Grüße!


von pilot1961 am 13.02.2008 00:12
Status: Junior (60 Beiträge)
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>Alkohol-/Drogentest Blutabnahme, Zwang
immerhin ist mir nach erzwungener Blutabnahme mit negativem Ergebnis doch eine Körperverletzung wiederfahren

KV liegt aber nur dann vor, wenn die Maßnahme rechtswidrig gewesen ist, wenn also ohne ausreichende Verdachtsmomente Blut abgenommen wurde.
Hingegen hängt die Frage der Rechtmäßigkeit der Maßnahme nicht von ihrem Ergebnis ab.


von Mareike123 am 13.02.2008 01:39
Status: Tao (10000 Beiträge)
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>Alkohol-/Drogentest Blutabnahme, Zwang
(1) Wann liegen ausreichende Verdachtsmomente vor? Oder besser wann nicht? Gibt es derartige Fälle in denen bereits verhandelt und entschieden wurde?

Die Verdachtsmomente müssen ja schon eine gewisse Schwelle überschreiten, immerhin halte ich eine quasi erzwungene Blutentnahme für einen extremen Eingriff in die persönliche Freiheit/die laut GG garantierte körperliche Unversehrtheit. Sicher reicht als Rechtfertigung dafür nicht die bloße und begründete Verweigerung des Drogenschnelltests, oder?!

(2) Wenn der Bluttest quasi unter Zwang ausgeführt wird, man sich aber nicht körperlich zu Wehr setzt - hat das rechtliche Konsequenzen? Der Beamte erwähnte eine Anzeige wegen Widerstand gegen polizeiliche Maßnahmen.

Wie weit kann man gehen, ohne mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen zu müssen.

(3) Wie kann man sich vor polizeilichen Willkürmaßnahmen schützen - sprich was tun wenn sich durch solch "querulantisches" Verhalten die Beamten dazu hinreißen lassen, Fakten zu verdrehen - wenn es z.B. plötzlich heißen würde, man hätte sich körperlich zu Wehr gesetzt.

Danke und Grüße




von pilot1961 am 13.02.2008 08:31
Status: Junior (60 Beiträge)
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>Alkohol-/Drogentest Blutabnahme, Zwang
Also ich muss zu Ihrem Posting mal ganz deutlich Stellung nehmen.

Sie haben KEIN Recht die Blutentnahme zu verweigern, wenn hinreichende Verdachtsmomente vorliegen das Sie unter dem Einfluss von BTM KfZ führen. Hinreichende Verdachtsmomente können schon vorliegen wenn Sie den Wischtest verweigern zappelig sind, und unklare oder unplausieble Angaben machen.

Beispiel: Ich komme gerade aus Holland! Was haben Sie da gemacht? Getankt, hier ist der Beleg und dann legen Sie dem Beamten nen 12,50€ Beleg vor. Das ist unplausiebel. Wenn Sie dann noch nervös und zappelig sind, und Ihre Pupillen nicht die erforderliche Lichtreaktion aufweisen, dann liegen hier IMMER ausreichende Verdachtsmomente vor. Die mich dann zu dem Wischtest führen. Wenn Sie diesen Verweigern, was Ihr gutes Recht ist. Müssen Sie aber damit Leben das die Beamten einen Bluttest anordnen und auch durchsetzten. Dieser ist nämlich nicht nur geeignet Ihre Schuld nachzuweisen, sondern auch Ihre UNSCHULD.

Im Notfall setzten die Beamten die Maßnahme auch durch, wenn nötig mit der notwendigen körperlichen Gewalt. Gegen die Anordnung der Blutentnahme, sowie gegen den unmittelbaren Zwang haben Sie Rechtsmittel. Diese sind binnen einer Woche bei dem Gericht einzulegen in dessen Bezirk die Maßnahme stattfand.

Es bleibt offen warum gerade Sie immer angehalten werden, Ihr KfZ und Ihr Erscheinungsbild tragen sicher dazu bei, nur wenn ich während meiner Streifenfahrten jeden der ne alte Karre Fährt anhalten würde, dann käme ich auf 500 Anhaltekontrollen am Tag, und wann soll ich dann den Rest meiner Arbeit tun?

Vielleicht sollten Sie die Beamten nicht so sehr als Feind sehen, sondern als Partner. Die dafür sorge tragen das Sie keiner unter BTM Einfluss über den Haufen fährt. Vielleicht hilft es auch mit den Beamten zu sprechen, und nach Negativem Wischtest, zu fragen ob jetzt gut ist, mit den Kontrollen weil es langsam lästig wird. Sie haben ja nix gegen Kontrollen, nur wieso immer Sie? Falls die Beamten uneinsichtig sind Fragen Sie nach dem Dienstgruppenleiter und bitten diesen höflich um ein Gespräch.





von Rechtsmacher am 22.02.2008 05:51
Status: Unsterblich (1259 Beiträge)
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>Alkohol-/Drogentest Blutabnahme, Zwang
Kürzlich erzählte mein Sohn mir folgenden Fall: Heimfahrt von Rockfestival. Zwei Pärchen (um die 20 Jahre alt) im Auto. Eine der jungen Frauen war am Lenkrad - völlig nüchtern und natürlich auch ohne Drogen.

Kaum losgefahren, schon eine Polizeikontrolle. Die junge Frau verneinte Fragen nach Drogen und Alkohol. Daraufhin fragte der Polizeibeamte eindringlicher: "Ach, das wollen Sie doch nicht behaupten! Ein bisserl gekifft haben Sie doch bestimmt..." usw. Die junge Frau verneinte alles. Glauben wurde ihr dennoch nicht geschenkt. Der Vorschlag des Polizisten: Sie solle jetzt Wasser in einen zugereichten Plastikbecher lassen, damit er einen Test machen könne.

Die Polizeikontrolle fand auf/neben einer Bushaltestelle im Stadtgebiet statt. Natürlich gab es nirgends eine öffentliche Toilette. Entsprechend ratlos war die Frau. Sie wurde von dem Polizisten aufgefordert, sich in /hinter ein paar Sträucher am Straßenrand zu setzen. Weil ihr nichts anderes übrig blieb, kam die junge Frau der Aufforderung nach. Der Test (mit einem Streifen, der in den Urinbecher gehalten wurde) verlief negativ. Der Polizist nahm das zur Kenntnis und forderte die Frau dann noch auf, den Becher zu entsorgen (den er selbst nicht anfassen wollte). Keine Entschuldigung, keine Erklärung, nichts.

Die ausreichenden Verdachtsmomente lagen wohl darin, dass es sich um ein Fahrzeug mit vier jungen Leuten handelte, die wahrscheinlich etwas übernächtigt wirkten und die vermutlich von dem Musikfestival kamen. Das allein genügte.

Anderes Beispiel: Rückfahrt vom Familienausflug an Christi Himmelfahrt (also Vatertag). Vater, Mutter, zwei Kinder - alle mit hübscher Kleidung, "adretten" Frisuren und in einem stinknormalem Familienauto. Polizeikontrolle. Mein Mann, der am Steuer saß, antwortete (wahrheitsgemäß) auf die Frage, was er im Laufe des Tages getrunken habe mit "Spezi, Kaffee, Wasser". Die Polizistin erboste sich daraufhin: "Das können Sie sonstwem erzählen, aber nicht mir!" Natürlich musste er "blasen" (wie heißt der korrekte Ausdruck für diesen Test?). Es ergaben sich 0,0 Promille. Und die Polizistin säuerlich-vorwurfsvoll-enttäuscht: "Sie haben ja wirklich keinen Alkohol intus!"

Hier reichte als Grund für einen Verdacht schlichtweg der "Tag", nämlich Vatertag...

Noch ein Beispiel: Ein junger Mann (Anfang 20), immer mit sehr gepflegtem Erscheinungsbild (Frisur gestylt, Kleidung schick, sportlich-elegant) und ganz besonders dann, wenn er zur Arbeit unterwegs ist, rennt, weil er eine U-Bahn versäumt hat und dadurch spät dran ist, an einem Werktagmorgen gegen 9 Uhr über den Hauptbahnhof einer Großstadt. Prompt folgen ihm Polizisten in Zivil und stellen ihn kurz darauf zur Rede. Er muss nicht nur seine Personalien angeben (was er mit seinem Personalausweis sofort tut), sondern sich auch gefallen lassen, dass er von den Beamten geduzt wird und - in aller Öffentlichkeit - mit unsachlichen (und meiner Meinung nach unverschämten) Bemerkungen zur Weißglut gebracht wird (ohne dass er sich natürlich zur Wehr setzen dürfte...!!!). Eine Bemerkung zum Beispiel: "Gib's am besten gleich zu: Wie viel hast'n heute schon gekifft?"

Trotz Feststellung der Personalien muss der junge Mann mit zur Wache, wo er auch noch durchsucht (auch seine persönlichen Gegenstände wie seine Geldbörse) und abgetastet wird. Weder die Auswertung der Personalien noch die Durchsuchung ergeben irgendwelche Ergebnisse. Der junge Mann "darf" wieder gehen. Von Seiten der Polizisten keine Entschuldigung, keine Erklärung - nichts.

Der einzige Verdachtsmoment: Rennen auf einem Bahnhof und wahrscheinlich noch in Kombination mit dem jugendlichen Alter des Mannes. (Wäre jetzt eine 40-jährige sportlich-elegant gekleidete Frau über den Bahnhof gerannt, wäre sie wahrscheinlich nicht angehalten und blöd angequatscht worden.)

Dies nur mal als "Gegenbeispiele", dass es durchaus nicht ein ramponiertes Auto (sowie bestimmte Automarken) und/oder verzottelte Haare und verlotterte Kleidung sein müssen, die zu Polizeikontrollen, entsprechenden Vermutungen und Verdächtigungen und "Verdachtsmomenten" führen.

Solche (öffentlichen) Verdächtigungen können wirklich entwürdigend und kränkend sein - daher kann ich verstehen, dass der Fragesteller wissen möchte, wie die Rechtslage in solchen Situationen aussieht.




von Rechtssucherin am 07.07.2008 02:19
Status: Frischling (3 Beiträge)
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