>Alkohol-/Drogentest Blutabnahme, Zwang
Kürzlich erzählte mein Sohn mir folgenden Fall: Heimfahrt von Rockfestival. Zwei Pärchen (um die 20 Jahre alt) im Auto. Eine der jungen Frauen war am Lenkrad - völlig nüchtern und natürlich auch ohne Drogen.
Kaum losgefahren, schon eine Polizeikontrolle. Die junge Frau verneinte Fragen nach Drogen und Alkohol. Daraufhin fragte der Polizeibeamte eindringlicher: "Ach, das wollen Sie doch nicht behaupten! Ein bisserl gekifft haben Sie doch bestimmt..." usw. Die junge Frau verneinte alles. Glauben wurde ihr dennoch nicht geschenkt. Der Vorschlag des Polizisten: Sie solle jetzt Wasser in einen zugereichten Plastikbecher lassen, damit er einen Test machen könne.
Die Polizeikontrolle fand auf/neben einer Bushaltestelle im Stadtgebiet statt. Natürlich gab es nirgends eine öffentliche Toilette. Entsprechend ratlos war die Frau. Sie wurde von dem Polizisten aufgefordert, sich in /hinter ein paar Sträucher am Straßenrand zu setzen. Weil ihr nichts anderes übrig blieb, kam die junge Frau der Aufforderung nach. Der Test (mit einem Streifen, der in den Urinbecher gehalten wurde) verlief negativ. Der Polizist nahm das zur Kenntnis und forderte die Frau dann noch auf, den Becher zu entsorgen (den er selbst nicht anfassen wollte). Keine Entschuldigung, keine Erklärung, nichts.
Die ausreichenden Verdachtsmomente lagen wohl darin, dass es sich um ein Fahrzeug mit vier jungen Leuten handelte, die wahrscheinlich etwas übernächtigt wirkten und die vermutlich von dem Musikfestival kamen. Das allein genügte.
Anderes Beispiel: Rückfahrt vom Familienausflug an Christi Himmelfahrt (also Vatertag). Vater, Mutter, zwei Kinder - alle mit hübscher Kleidung, "adretten" Frisuren und in einem stinknormalem Familienauto. Polizeikontrolle. Mein Mann, der am Steuer saß, antwortete (wahrheitsgemäß) auf die Frage, was er im Laufe des Tages getrunken habe mit "Spezi, Kaffee, Wasser". Die Polizistin erboste sich daraufhin: "Das können Sie sonstwem erzählen, aber nicht mir!" Natürlich musste er "blasen" (wie heißt der korrekte Ausdruck für diesen Test?). Es ergaben sich 0,0 Promille. Und die Polizistin säuerlich-vorwurfsvoll-enttäuscht: "Sie haben ja wirklich keinen
Alkohol intus!"
Hier reichte als Grund für einen Verdacht schlichtweg der "Tag", nämlich Vatertag...
Noch ein Beispiel: Ein junger Mann (Anfang 20), immer mit sehr gepflegtem Erscheinungsbild (Frisur gestylt, Kleidung schick, sportlich-elegant) und ganz besonders dann, wenn er zur Arbeit unterwegs ist, rennt, weil er eine U-Bahn versäumt hat und dadurch spät dran ist, an einem Werktagmorgen gegen 9 Uhr über den Hauptbahnhof einer Großstadt. Prompt folgen ihm Polizisten in Zivil und stellen ihn kurz darauf zur Rede. Er muss nicht nur seine Personalien angeben (was er mit seinem Personalausweis sofort tut), sondern sich auch gefallen lassen, dass er von den Beamten geduzt wird und - in aller Öffentlichkeit - mit unsachlichen (und meiner Meinung nach unverschämten) Bemerkungen zur Weißglut gebracht wird (ohne dass er sich natürlich zur Wehr setzen dürfte...!!!). Eine Bemerkung zum Beispiel: "Gib's am besten gleich zu: Wie viel hast'n heute schon gekifft?"
Trotz Feststellung der Personalien muss der junge Mann mit zur Wache, wo er auch noch durchsucht (auch seine persönlichen Gegenstände wie seine Geldbörse) und abgetastet wird. Weder die Auswertung der Personalien noch die Durchsuchung ergeben irgendwelche Ergebnisse. Der junge Mann "darf" wieder gehen. Von Seiten der Polizisten keine Entschuldigung, keine Erklärung - nichts.
Der einzige Verdachtsmoment: Rennen auf einem Bahnhof und wahrscheinlich noch in Kombination mit dem jugendlichen Alter des Mannes. (Wäre jetzt eine 40-jährige sportlich-elegant gekleidete Frau über den Bahnhof gerannt, wäre sie wahrscheinlich nicht angehalten und blöd angequatscht worden.)
Dies nur mal als "Gegenbeispiele", dass es durchaus nicht ein ramponiertes Auto (sowie bestimmte Automarken) und/oder verzottelte Haare und verlotterte Kleidung sein müssen, die zu Polizeikontrollen, entsprechenden Vermutungen und Verdächtigungen und "Verdachtsmomenten" führen.
Solche (öffentlichen) Verdächtigungen können wirklich entwürdigend und kränkend sein - daher kann ich verstehen, dass der Fragesteller wissen möchte, wie die Rechtslage in solchen Situationen aussieht.
von Rechtssucherin am 07.07.2008 02:19
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:
5,0
(von 1 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden