Alg II mit Student in der BG

10. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
Againstyou
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 6x hilfreich)
Alg II mit Student in der BG

Guten Tag,

meine Freundin hat seit April ihr Studium abgeschlossen und rechtzeitig Alg II beantragt. Ich selbst bin Student und beziehe meinen Unterhalt durch Zahlungen meiner Eltern und einem Nebenjob. Ich verdiene während der Semesterzeit (also seit April) ca. 200€ in der semester freien Zeit ca. 400€. Als Unterhalt bekomme ich 700€ in denen auch schon semestergebühren von 40€ monatlich enthalten sind. Insgesamt habe ich seit Antragsstellung also 900€ monatlich. Angerechnet wird aber durchschnittlich schonmal 1000. Weil ich ja neben den semestern mehr verdiene. Geht das überhaupt? Evtl. ist meine freundin ja nur 2 monate arbeitslos und ich verdiene in der zeit nur 900€. Weiterhin werde ich eben in die BG eingerechnet. Meiner Freundin stehen 586 € zu, ich werde ebenfalls mit 586€ eingerechnet. Da ich aber angeblich ein Einkommen von 1000 € im monat habe soll ich meine Freundin mit ca. 280€ monatlich unterstützen. Ist das richtig so? Laut Düsseldorfer Tabelle steht einem Studenten 735€ monatlich zu. Meine Eltern zahlen mir davon nur 700. Weitere 200 verdiene ich, davon sollten 160€ freibetrag sein. 735+160€ = 895 das heisst ich verdiene nur 5 € "zu viel". Leider will das amt aber mein mehrbedarf als Student nicht anerkennen. Die sagen es ist egal was ich bin, jeder hat bei ihnen den selben grundbedarf. Wie kann das sein? Es kann doch nicht sein das mir laut Bafög 735 zu stehen ich aber in der bg nur 585 haben darf. Ein Student hat nunmal einen mehrbedarf (kauf von Büchern, exkursionen, software). Wir haben auch schon widerspruch eingelegt, dieser wurde abgelehnt.

Ich hoffe das ganze ist einigermaßen verständlich.

Vielen Dank für jede Hilfe.

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest-12331.05.2016 15:25:27
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 527x hilfreich)

Von den Unterhaltsleistungen sind 20% des allgemeinen BAföG-Bedarfs (597 Euro) abzuziehen, da sie als BAföG-ersetzende Ausbildungsförderung zu sehen sind. (Rz. 11.93 Fachliche Hinweise zu §§11 -11b SGB II). Dann nochmal weitere 30 Euro.

Von 200 Euro Einkommen sollte der Freibetrag 120 Euro betragen.

Zu prüfen wäre der Bescheid hinsichtlich des Anspruchs der BG (Regelleistung, Unterkunft und Heizung) und der Einkommensberechnung samt der Frei- und Absetzbeträge.

-- Editiert von Retels am 10.05.2016 10:55

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#2
 Von 
Againstyou
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 6x hilfreich)

Vielen Dank schonmal. So ganz versteh ich das aber noch nicht. Ich kann also nur 80% des Bafögshöchstsatz anrechnen? Und soweit ich weiss liegt der freibetrag für eigenes einkommen bei 160, warum werden nur 120 angerechnet?

Danke schonmal

Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12331.05.2016 15:25:27
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 527x hilfreich)

Grundfreibetrag sind 100 Euro und dann nochmal 20% von den weiteren 100 Euro (ausgehend von 200 Euro Einkommen). Wenn erstmal zuviel Einkommen angesetzt wurde, regelmäßig die Verdienstabrechnungen einreichen. Dann muss nachberechnet werden.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Againstyou
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 6x hilfreich)

Ok und wie genau ist das nun mit den 20% des allgemeinen Bafög-Bedarfs? D.h. ich bekomme 700€ Unterhalt. Davon werden aber nur 700 - 20% BafögSatz angerechnet? Also vermutlich ca. 580€? D.h. damit wäre ich genau innerhalb der Grenze meines Einkommens und müsste nur von meinen 200€ 80€ abdrücken richtig?

Evtl. hast du ne konkrete Rechnung an meinem Fallbeispiel? Wie genau soll ich weiter vorgehen? Oder ist das alles doch rechtens?

Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32922 Beiträge, 17283x hilfreich)

Davon werden aber nur 700 - 20% BafögSatz angerechnet? Also vermutlich ca. 580€? Nö - bitte noch mal nachrechnen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
Againstyou
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 6x hilfreich)

War nur grob im Kopf gerechnet. 735€ sind Bafögsatz 20% davon sind 147. 700 - 147 = 553.

Mein Bedarf ist laut Amt 586€ davon sind dann 553 durch Unterhalt meiner Eltern gedeckt. 200 verdien ich dazu, davon sind 120 Freibetrag. Also 80 € Überschuss, 33 € für mich selbst um auf die 586€ zu kommen beleiben noch 47 € die ich an meine Freundin zahlen müsste. Richtig oder versteh ichs komplett falsch?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12331.05.2016 15:25:27
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 527x hilfreich)

Der Bedarf ergibt sich aus §13 BAföG und beträgt 597 Euro. Davon 20% sind 119,40 Euro, die vom Unterhalt nicht angerechnet werden dürften. Je nachdem wie man krankenversichert ist, kann das vom Einkommen (Gehalt und Unterhalt) auch noch in Abzug gebracht werden. Wenn zusätzlich zum Unterhalt noch Kindergeld reinkommt, erhöht das das Einkommen.

Also ganz grob, da man zum Brutto/Netto und der Krankenversicherung nichts weiß:
700 Euro Unterhalt - 119,40 Euro Ausbildung + 200,00 Euro Gehalt -120,00 Euro Freibetrag - 30 Euro Versicherungspauschale = 630,60 Euro anrechenbares Einkommen

-- Editiert von Retels am 10.05.2016 13:42

-- Editiert von Retels am 10.05.2016 13:45

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Againstyou
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 6x hilfreich)

Ok. Danke schonmal. In den 700 € ist das Kindergeld schon inbegriffen. Aber die 20% des BAföG wurden nie angerechnet, auch mit dem Hinweis das ich als Student einen Mehrbedarf habe, nicht. Also werden wir wohl versuchen wenigstens die 20% noch anrechnen zu lassen. Sind immerhin schonmal 119,40 weniger die ich dann zahlen muss.

Vielen Dank

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Againstyou
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich brauche nochmal Hilfe.

Dank des Tips habe ich 14.05.2016 Einspruch beim Arbeitsamt eingelegt und auf Rz. 11.93 Fachliche Hinweise zu §§11 -11b SGB II hingewiesen. Nach denen mir 120€ aus dem BAföG ersetzenden Maßnahmen als Freibetrag zu stehen, außerdem habe ich auch noch Nachweise über meine Autoversicherung eingereicht die sich laut des Paragraphen ebenfalls als Freibetrag anrechnen lassen. Das Geld habe ich bis heute nicht bekommen. Eine Antwort dazu habe ich nicht erhalten, statt dessen kam die Aufforderung einen alten Kontoauszug einzureichen.

Meine Freundin hat ab April H4 bezogen, ich habe Monat April nochmal 450€ von meinem Nebenjob überwiesen bekommen. Allerdings war diesere Betrag auch teilweise für Arbeitsstunden im März, also als meine Freundin noch keine Leistungen erhalten hat.

Der Abrechnungszeitraum für meinen Nebenjob ist immer vom 20ten - 20ten im nächsten Monat. Also habe ich auf der Arbeit einen Lohnnachweis für die tatsächlichen Stunden im April anfertigen lassen. Also Stunden vom 1. April - 30. April, daraus hätte sich ein Lohn von 330€ ergeben. Diesen habe ich auch samt Erklärung eingereicht. Nun wollte das Arbeitsamt den Kontoauszug auf dem die 330€ zu sehen sind. Ich habe also nochmals erklärt dass der Betrage so nicht überwiesen wurde, sondern eben 450€ überwiesen wurden von denen aber nur 330€ im April erarbeitet wurden. Nebenbei stellte ich eine weitere Anfrage bzgl. meines Studentenstatus und dem Geld welches mir durch den erhöhten Freibetrag noch zusteht.

Es war 6 Wochen Ruhe und es kam wieder ein neuer Brief, wieder wollte man den Kontoauszug mit den 330€ sehen. Wieder erklärte ich die Sachlage aufs genauste und legte sogar eine farbig markierte Tabelle mit genauen Abrechnungsdaten und Stunden bei und fragte wieder nach dem Geld welches mir noch zusteht.

Nun heute wieder 2 Monate später kommt wieder derselbe Brief in dem nachdem Kontoauszug mit den 330€ gefragt wird. Dazu ein weiterer Brief in dem ich jegliche Einkünfte jedes Monats offenlegen und nachweisen soll. Eine Antwort wegen dem Geld welches mir zusteht, habe ich also immer noch nicht.


Wie soll ich weiter vorgehen? Ich komme mir Gelinde gesagt ziemlich verarscht vor. Es kommt 4 Monate immer dieselbe Forderung nach einem Kontoauszug den es nicht gibt und keinerlei Antwort auf meinen Hinweis zu Rz. 11.93 Fachliche Hinweise zu §§11 -11b SGB II. Stattdessen wollen die jetzt noch mehr Unterlagen über meine Finanzen und immernoch eine Auszug den es nicht gibt.

Ich würde ja gerne vors SG ziehen, aber leider kenn ich mich einfach zu wenig aus. Meine Freundin hat seit dem 01.09 nun auch einen Job und bekommt kein H4 mehr. Deswegen würde uns wohl auch kein Anwalt auf Staatskosten zu stehen.

Am liebsten würde ich die Briefe ignorieren, auf die 200-300 Euro verzichten die mir noch zustehen, aber dann wird das Amt vermutlich klagen weil ich angeblich keine auskunft liefere und im April zu viel verdient haben soll....

Vielen Dank fürs lesen und jede Hilfe.

/Edit: Dazu kommt noch, dass es den oben genannten Paragraphen seit dem 01.08 nicht mehr gibt. Es wird also noch schwieriger alles nachzuweisen. Dazu kommt das ich ab Juni dann auch die 120€ mehr verdient habe die mir laut dem Paragraphen zu stehen weil ich fest damit gerechnet habe, dass mir dies anerkannt wird. Wenn ich Pech habe, erzählen die mir nach Einreichung der Unterlagen jetzt auch noch, dass ich für jeden Monat nochmal 120€ zurück zahlen muss.......

-- Editiert von Againstyou am 17.09.2016 20:30

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