Aktuell: Markenrechtliche Abmahnung des FC Gelsenkirchen Schalke 04 e.V.
Von Rechtsanwalt Dipl. Jur. Jan B. Heidicker 16.6.2011 | Ratgeber - Markenrecht | 666 Aufrufe Mehr zum Thema:Abmahnung
Uns wurde eine aktuelle Abmahnung einer Anwaltskanzlei im Auftrag des Fußballvereins FC Gelsenkirchen Schalke 04 e.V. vorgelegt.
Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf, dass unsere Mandantschaft gegen bestehende Markenrechte des Vereins verstoßen habe.
Jan B. Heidicker
Kamen
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Strafrecht, Wettbewerbsrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, allgemein, Zivilrecht, Internetrecht, Urheberrecht
Konkret wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, Fanartikel in Form von T-Shirts auf dem Onlineportal eBay angeboten zu haben, die eindeutig auf den „FC Schalke 04“ hinweisen, ohne die dafür erforderliche Genehmigung zu besitzen.
Neben der vermeintlichen Verletzung von Kennzeichenrechten gem. der §§ 4, 14 MarkenG, sollen auch wettbewerbsrechtliche Tatbestände verletzt sein.
Es wird von unserer Mandantschaft Unterlassung, Schadensersatz und Auskunft verlangt.
Es ist dringend davon abzuraten, die anliegende Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, da diese rechtlich weit über das hinaus geht, was im Rahmen einer Unterlassungserklärung verlangt werden kann. Die Unterlassungserklärung sollte und muss abgeändert werden.
Jedoch müssen Sie die Abmahnung absolut ernst nehmen und dürfen diese auf gar keinen Fall ignorieren. Notieren Sie sich deshalb genau die dort gesetzten Fristen und suchen Sie fachkundige Beratung auf.
Hier sollte selbstverständlich zunächst geprüft werden, ob der Verstoß überhaupt zutrifft.
Ferner werden Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert in Höhe von 30.000, 00 € unter Zugrundelegung einer 1,5 Geschäftsgebühr gem. §§ 2 Abs. 2, 13 RVG, i.V.m. Nr. 2300 zzgl. Auslagenpauschale gefordert, was einem Betrag in Höhe von 1157, 00 € entspricht.



