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Hamburgs Justizsenator Kusch plädiert für aktive Sterbehilfe

AFP VOM 11.10.2005 | Nachrichten - Gesetzgebung | 10058 Aufrufe
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Kusch, aktive, Sterbehilfe

- Deutsche Hospiz Stiftung "zutiefst entsetzt" über Vorstoß

Hamburgs Justizsenator Roger Kusch (CDU) setzt sich für aktive Sterbehilfe in Deutschland ein. Die Tötung auf Verlangen solle nicht mehr strafbar sein, schreibt Kusch in einem Beitrag für das "Hamburger Abendblatt" vom Dienstag. In diesem Sinne müsse der Paragraph 216 des Strafgesetzbuches geändert werden, der solche Handlungen bislang unter Strafe stellt. Sterbehilfe für Todkranke sei "kein Verstoß gegen humane Grundwerte, sondern ein Gebot christlicher Nächstenliebe", schreibt der Senator. Scharfe Kritik an dem Vorstoß kam von der Deutschen Hospiz Stiftung.

Nach Ansicht von Kusch misst das deutsche Rechtssystem bislang mit zweierlei Maß. "Eine Schwangere darf sogar fremdes Leben zerstören, aber der Todkranke darf nicht die Beendigung seines eigenen Lebens verlangen." Diese rechtliche Schlechterstellung hätten Menschen am Ende ihres Lebens nicht verdient. Als Voraussetzungen für straflose Sterbehilfe sieht Kusch die Feststellung einer irreversibel tödlichen Krankheit durch einen Arzt, eine ausführliche medizinische Beratung und das Vorliegen einer notariell beglaubigten Erklärung des Sterbewillens bei vollem Bewusstsein.

Die Deutsche Hospiz Stiftung zeigte sich "zutiefst entsetzt" über den Vorstoß und warf Kusch Verantwortungslosigkeit vor. Schwerstkranke und Sterbende brauchten weder Mitleid noch Gnade, sondern Zuwendung und eine gute Versorgung, erklärte der der Geschäftsführende Stiftungsvorstand, Eugen Brysch, in Dortmund. Der Staat müsse Bedingungen für professionelle Hilfe beim Sterben schaffen - und nicht zum Töten. An dem Paragraphen 216 müsse daher unbedingt festgehalten werden. Auch Bundespräsident Horst Köhler hatte sich vor kurzem entschieden gegen aktive Sterbehilfe ausgesprochen.

11. Oktober 2005 - 15.19 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2005



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