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Aktionärsschützer fordern nach Mannesmann-Freisprüchen Revision

AFP VOM 22.7.2004 | Nachrichten - Vor Gericht | 15981 Aufrufe
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Mannesmann, Ackermann, Zwickel

- BGH soll auch zivilrechtliche Verfehlungen prüfen

Aktionärsschützer haben nach den Freisprüchen im Düsseldorfer Mannesmann-Prozess ein Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gefordert. "Nach unserer Auffassung sind in dem Verfahren zu viele Fragen offen geblieben", sagte Reinhild Keitel von der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP in Frankfurt am Main. Zwar habe das Düsseldorfer Landgericht nur über die Strafwürdigkeit der umstrittenen Millionenzahlungen bei der Mannesmann-Übernahme durch Vodafone zu urteilen gehabt. "Aber nicht alles, was strafrechtlich einwandfrei ist, ist auch moralisch in Ordnung."

Der BGH werde sich möglicherweise auch der zivil- und aktienrechtlichen Einwände gegen die vor vier Jahren genehmigten Abfindungen annehmen, sagte Keitel. Als begrüßenswertes Ergebnis des sechsmonatigen Prozesses vor dem Düsseldorfer Landgericht bezeichnete sie, dass die Sensibilität für mögliche Verfehlungen in den Aufsichtsräten wieder gewachsen sei.

Die jüngst erhobenen Forderungen nach gesetzlichen Höchstgrenzen für Managergehälter und Bonuszahlungen seien aber "völliger Unsinn", sagte Keitel. Dafür seien nicht der Gesetzgeber, sondern die Aktionäre zuständig. Durch Transparenzvorschriften im Aktienrecht müsse den Anteilseigner ermöglicht werden, wie in Großbritannien auf Hauptversammlungen über die Höhe der Vorstandsbezüge abzustimmen.

22. Juli 2004 - 11.48 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2004


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