Aktionärsschützer begrüßen Klage gegen ehemalige EM.TV-Vorstände
AFP VOM 7.11.2001 | Nachrichten - Aktuelle Prozesse | 2334 Aufrufe Mehr zum Thema:Haffa, Schadenersatzklage, em.tv
- Hoffnung bei Anlegern auf "Munition" für Schadenersatzklagen
Die Anklage gegen die beiden ehemaligen Vorstände des Münchner Medienunternehmens EM.TV, Thomas und Florian Haffa, ist bei Aktionärsschützern auf große Befriedigung gestoßen. "Das Verfahren belegt, dass Vorstände in ihrem Verhalten nicht sakrosant sind und Konsequenzen aus ihrem Fehlverhalten tragen müssen", sagte Petra Krüll von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP. Bei einer Verurteilung in dem Strafverfahren könne sich auch eine Basis "für zivilrechtliche Ansprüche" geschädigter Aktionäre ergeben.
Die Münchner Staatsanwaltschaft wirft Thomas und Florian Haffa vor, als Vorstands- und Finanzchefs im vergangenen Jahr vorsätzlich eine falsche Halbjahresbilanz vorgelegt und die Geschäftsentwicklung auch anschließend zu rosig geschildert haben. "Unsere ursprünglichen Zweifel sind damit belegt worden", sagte Krüll. "Nun muss abgewartet werden, inwieweit uns das Munition für zivilrechtliches Verfahren geben kann."
Krüll räumte allerdings ein, dass eine Verurteilung auf Grundlage des Paragrafs 400 Aktiengesetz sich bislang als schwierig erweisen könne, weil eine bewusste Täuschung nur schwer nachzuweisen sei. "Bislang hat der 400 noch nie gegriffen", sagte die DSW-Sprecherin. Es sei zu hoffen, dass das Gericht den Fall aufgreift und konsequent verfolgt. Sollte sich die Rechtsvorschrift im Fall der Haffas wieder als unzureichend erweisen, müsse über eine Änderung nachgedacht werden, "denn die abschreckende Wirkung wäre dahin, mit der der Gesetzgeber angetreten ist. Damit steht und fällt der Anlegerschutz in Deutschland."
6. November 2001
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