>Aktiendepot u.a. im Falle der Insolvenz der Bank
Der gesetzliche Schutz ( 100 T€ pro Person) ist im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz umgesetzt, daneben gibt es noch den Einlagensicherungsfonds z.b. von Private Banken( die Höhe hängt vom haftenden EK der betroffenen Bank ab, aktuell noch 30 % des h. EK, wird die nächsten Jahre allerdings reduziert auf dann nur noch 8,75 %) oder öffentlicher Banken(100 % der Einlage, unbetrenzt). Es umfasst Sicht-, Termin- und Spareinlagen und auf den Namen lautende Sparbriefe.
Dies ist allerdings nur eine reine Glaubensfrage, falls größere Banken betroffen sind, können die anderen Institute dies eh nicht auffangen! Somit müsste im Endeffekt der Steuerzahler des jeweiligen Landes über die Politik einspringen!
Hier ist es wichtig, dass das Insitut einen Fonds angehört, um diesen in Anspruch nehmen zu können. Der gesetzliche Schurtz verlangt, dass das Institut seine eigene dt. Gesellschaft hat und nicht z.B. nur eine Niederlassung.
Da der Inhalt eines Depot Sondervermögen darstellt, ist die Bankpleite der Depotführenden Bank für den Kunden nicht weiter schlimm. Die Wertpapiere können ohne Probleme auf einer andere übertragen werden( die Bank ist dazu verpflichtet).
Der Bank gehört zwar das Schließfach( ihr habt ja einen Mietvertrag, der gilt übrigens als Nachweis und berechtigt zum Zugang), der Inhalt allerdings fließt ebenfalls nicht in die Insolvenzmaße ein und gehört nach wie vor Dir. Die Abwicklung wäre etwas umständlicher, da i.d.R. bei einer Insolvenz ein Termin für die Öffnung des Faches gemacht werden müsste.
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von seb88 am 20.08.2012 09:38
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