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Aktiendepot u.a. im Falle der Insolvenz der Bank

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Aktiendepot u.a. im Falle der Insolvenz der Bank

Bekanntermaßen ist ein Sparer, und auch jemand der Geld in Fonds anlegt, im Fall einer Pleite der Bank gesetzlich geschützt.

Wie heißt das betreffende Gesetz und wie sieht der Schutz aus?

Und wie ist es, wenn bei der Bank Aktien des Anlegers im Depot liegen und die Bank dann pleite geht?

Was ist mit Gold, Silber, anderen Wertsachen, Dokumenten im Banktresor, im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Bank?



von ya339897-66 am 20.08.2012 07:30
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Aktiendepot u.a. im Falle der Insolvenz der Bank
Der gesetzliche Schutz ( 100 T€ pro Person) ist im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz umgesetzt, daneben gibt es noch den Einlagensicherungsfonds z.b. von Private Banken( die Höhe hängt vom haftenden EK der betroffenen Bank ab, aktuell noch 30 % des h. EK, wird die nächsten Jahre allerdings reduziert auf dann nur noch 8,75 %) oder öffentlicher Banken(100 % der Einlage, unbetrenzt). Es umfasst Sicht-, Termin- und Spareinlagen und auf den Namen lautende Sparbriefe.
Dies ist allerdings nur eine reine Glaubensfrage, falls größere Banken betroffen sind, können die anderen Institute dies eh nicht auffangen! Somit müsste im Endeffekt der Steuerzahler des jeweiligen Landes über die Politik einspringen!
Hier ist es wichtig, dass das Insitut einen Fonds angehört, um diesen in Anspruch nehmen zu können. Der gesetzliche Schurtz verlangt, dass das Institut seine eigene dt. Gesellschaft hat und nicht z.B. nur eine Niederlassung.


Da der Inhalt eines Depot Sondervermögen darstellt, ist die Bankpleite der Depotführenden Bank für den Kunden nicht weiter schlimm. Die Wertpapiere können ohne Probleme auf einer andere übertragen werden( die Bank ist dazu verpflichtet).

Der Bank gehört zwar das Schließfach( ihr habt ja einen Mietvertrag, der gilt übrigens als Nachweis und berechtigt zum Zugang), der Inhalt allerdings fließt ebenfalls nicht in die Insolvenzmaße ein und gehört nach wie vor Dir. Die Abwicklung wäre etwas umständlicher, da i.d.R. bei einer Insolvenz ein Termin für die Öffnung des Faches gemacht werden müsste.


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von seb88 am 20.08.2012 09:38
Status: Junior (86 Beiträge)
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>Aktiendepot u.a. im Falle der Insolvenz der Bank
Ob Sparbuch, Aktien, Fond, Versicherungen, das sind nur Papiere ... während die eingezahlte Gelder ständig woanders in Umlauf sind.

Wenn ein Große Bank pleite geht, gehen die kleineren mit,
sie sind ja alle miteinander geschäftlich verflochten.



von icecycle am 22.08.2012 14:39
Status: Unsterblich (4612 Beiträge)
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