Aktien-Streit um Schrempp-Rücktritt wird neu verhandelt Seite 1 - AFP vom 14.03.2008
Aktien-Streit um Schrempp-Rücktritt wird neu verhandelt
BGH macht Aktionären neue Hoffnung auf Schadenersatz
Der Streit um die angeblich nicht rechtzeitige Ad-hoc-Mitteilung über den Rücktritt des früheren DaimlerChrysler-Chefs Jürgen Schrempp im Jahr 2005 muss neu verhandelt werden. Mit einem am Freitag in Karlsruhe bekannt gegebenen Beschluss hob der Bundesgerichtshof (BGH) einen Musterentscheid des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart auf und verwies die Klage an das OLG zurück. Damit besteht neue Hoffnung für zahlreiche Aktionäre, die von Daimler insgesamt Schadenersatz in Millionenhöhe fordern. (Az: II ZB 9/07)
Das Ausscheiden Schrempps war vom Aufsichtsrat am 28. Juli 2005 beschlossen und mit einer so genannten Ad-hoc-Mitteilung bereits 40 Minuten später bekannt gemacht worden. Noch am gleichen Tag schnellte der Aktienkurs um zehn Prozent in die Höhe. Zahlreiche Aktionäre, die noch vor der Aufsichtsratssitzung ihre Aktien verkauft haben, sahen sich um diesen Kursgewinn betrogen. Das OLG Stuttgart wies im Februar 2007 die Klagen jedoch ab. Zwar habe es bereits am 18. Juli ein Gespräch zwischen Schrempp und dem damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Hilmar Kopper gegeben; dessen Inhalt sei aber auch dem Aufsichtsrat vor seiner Sitzung nicht bekannt geworden.
Laut Gesetz müssen Aktiengesellschaften eine Ad-hoc-Mitteilung herausgeben, wenn Insider des Konzerns wichtige konkrete Informationen "über gegenwärtige oder zukünftig hinreichend wahrscheinliche Umstände" verfügen. Im konkreten Fall hatte der Kläger behauptet, Schrempp habe Kopper bereits im Mai 2005 erklärt, er werde sein Amt zur Verfügung stellen. Dem sei das OLG "verfahrensfehlerhaft" nicht nachgegangen, rügte der BGH. Dies soll nun ein anderer Senat des OLG Stuttgart prüfen.