Javascript scheint in Ihrem Browser deaktiviert zu sein. Bitte aktivieren Sie Javascript um alle Vorteile von 123recht.net nutzen zu können.
10.05.2008
Guten Morgen
Anwaltsuche  Erw. Suche
Textgrösse
Inhaltssuche  
Themensuche  
 SIE SIND HIER: Startseite » Nachrichten » Vor Gericht » 
Aktien-Streit um Schrempp-Rücktritt wird neu verhandelt
Seite 1 - AFP vom 14.03.2008

Aktien-Streit um Schrempp-Rücktritt wird neu verhandelt

BGH macht Aktionären neue Hoffnung auf Schadenersatz

Der Streit um die angeblich nicht rechtzeitige Ad-hoc-Mitteilung über den Rücktritt des früheren DaimlerChrysler-Chefs Jürgen Schrempp im Jahr 2005 muss neu verhandelt werden. Mit einem am Freitag in Karlsruhe bekannt gegebenen Beschluss hob der Bundesgerichtshof (BGH) einen Musterentscheid des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart auf und verwies die Klage an das OLG zurück. Damit besteht neue Hoffnung für zahlreiche Aktionäre, die von Daimler insgesamt Schadenersatz in Millionenhöhe fordern. (Az: II ZB 9/07)

Das Ausscheiden Schrempps war vom Aufsichtsrat am 28. Juli 2005 beschlossen und mit einer so genannten Ad-hoc-Mitteilung bereits 40 Minuten später bekannt gemacht worden. Noch am gleichen Tag schnellte der Aktienkurs um zehn Prozent in die Höhe. Zahlreiche Aktionäre, die noch vor der Aufsichtsratssitzung ihre Aktien verkauft haben, sahen sich um diesen Kursgewinn betrogen. Das OLG Stuttgart wies im Februar 2007 die Klagen jedoch ab. Zwar habe es bereits am 18. Juli ein Gespräch zwischen Schrempp und dem damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Hilmar Kopper gegeben; dessen Inhalt sei aber auch dem Aufsichtsrat vor seiner Sitzung nicht bekannt geworden.

Laut Gesetz müssen Aktiengesellschaften eine Ad-hoc-Mitteilung herausgeben, wenn Insider des Konzerns wichtige konkrete Informationen "über gegenwärtige oder zukünftig hinreichend wahrscheinliche Umstände" verfügen. Im konkreten Fall hatte der Kläger behauptet, Schrempp habe Kopper bereits im Mai 2005 erklärt, er werde sein Amt zur Verfügung stellen. Dem sei das OLG "verfahrensfehlerhaft" nicht nachgegangen, rügte der BGH. Dies soll nun ein anderer Senat des OLG Stuttgart prüfen.

14. März 2008 - 14.16 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2008




« ZurückDruckversion »
Artikel verschicken »
Leserbrief schreiben »
Themasuche zu diesem Artikel »
Newsletter abonnieren »

Lesezeichen hinzufügen bei:

 Mr.Wong  Yigg  Linkarena  Google  Webnews  Folkd  Digg  Del.icio.us


Seiten dieses Artikels:
Aktien-Streit um Schrempp-Rüc-
ktritt wird neu verhandelt


Partner
Möllney
Linda Möllney, Bochum
hat Interessensschwerpunkte: Verkehrsrecht, Strafrecht, Internetrecht, Tierrecht, Ordnungswidrigkeiten.
» Homepage» artikel lesen
» Online Rechtsberatung
Wirtschaftsrecht auf frag-einen-anwalt.de
Anwälte antworten auf Ihre Fragen zum Thema Wirtschaftsrecht. Sie bestimmen den Preis!
Die neuesten 4 Antworten zu:
»  GmbH Gründung trotz Vorstrafe beantwortet von RA Schröter für €30
»  Lohnpfändung ? beantwortet von RA Schröter für €20
»  Falschüberweisung erhalten beantwortet von RA Sämann für €40
»  GBR Anteil Verkauf beantwortet von RA Schröter für €20
[weitere Antworten zu Wirtschaftsrecht]
[mehr über frag-einen-anwalt.de]
Alles zum Thema Wirtschaftsrecht
Wirtschaftsrecht: Nachrichten, Ratgeber, Diskussionsforen, Bücher, Rechtsberatung, Downloads & Co., Anwälte
[alles auf einer Seite]
Post von 123recht.net
123recht.net InfoDer 123recht.net Newsletter informiert Sie wöchentlich über aktuelle Berichte und Urteile sowie interessante Neuigkeiten. ... zur Anmeldung
123recht.net Quickie

Wie sicher fühlen Sie sich in Deutschland?

 Sehr sicher
 Geht so
 Nicht sicher


Resultate

123Anwaltsvermittlung
Brauchen Sie Hilfe bei Ihrer Anwaltssuche? 123recht.net erleichtert Ihnen die Kontaktaufnahme. Unverbindlich, kostenlos! [mehr]

© qnc GmbH 2008 Haftungsausschluss


Rechtsberatung Online | Hilfe | Service | Impressum | Inhaltsübersicht | Newsletter | Für Leser | Für Anwälte | Kooperationspartner | Partnerprogramm | Jobs @ 123recht.net | Jobbörse | Datenschutz | Nachrichten XML | Ratgeber XML |