Aktenschwund - Vom Examen und anderen bizarren Ereignissen Seite 1 - del vom 18.06.2001
Aktenschwund - Vom Examen und anderen bizarren Ereignissen
So ein Staatsexamen geht an die Nieren. Die Universität schafft vorher nicht, ihren Studenten zum ersten juristischen Staatsexamen den Examensstoff beizubringen, weshalb fast alle der verängstigten Jurastudenten nach Absolvierung aller erforderlichen Scheine oder auch schon währenddessen vor ihren Erlöser kriechen: den Repetitor. Dieser wirtschaftlich emsig arbeitende Nachhilfelehrer trichtert den seeligen Studenten den Stoff häppchenweise ins Gehirn, und weil er kein barmherziger Samariter ist, nimmt er dafür Geld. Im Schnitt 3.000 bis zu 10.000 Mark dürfen es da schon sein, die der lernwillige Student gerne bereit ist, zu zahlen.
Wer sich dann endlich traut, seine juristischen Kenntnisse den staatlichen Prüfern vorzustellen, der kämpft sich durch einen seelischen Hürdenlauf, der seinesgleichen sucht. Unzählige Übungsklausuren wurden dem Kandidaten schon vom Repetitor um die Ohren gehauen, im Examen gilt es nun, das Erlernte auf mehr oder weniger kniffligere Sachverhalte anzuwenden. Vier Punkte nur reichen für eine ausreichende Klausur, 18 kann man maximal schaffen. Ist doch ein Klacks, denkt denkt sich der Unbeteiligte, aber locker ein Viertel der Beteiligten rasselt in jedem Durchgang durch, die Mehrheit schafft das Examen "eben so".
In der Regel kommen die Kandidaten schweißgebadet von den Klausuren nach Hause, wenn sie nicht sowieso schon taktisch klug "ausgestiegen" sind und sich beim Amtsarzt prüfungsunfähig gemeldet haben. Die einen haben ihre Krankheit vorgetäuscht, die anderen steigen berechtigt aus, denn nicht wenigen Prüflingen kommt beim erstmaligen Umblättern des Klausurensachverhalts die Galle hoch, andere kippen einfach um.
Wer tapfer dabei geblieben ist und gedacht hat, nach der anschließenden Examenshausarbeit das Schlimmste überstanden zu haben, hat, zumindest in Niedersachsen, die Rechnung ohne die Prüfungsordnung gemacht. Die Noten der schriftlichen Leistungsnachweise sind Grundvoraussetzung für die Zulassung zum Mündlichen, wann aber das Prüfungsamt mit den Noten rausrückt, weiß in ganz Niedersachsen kein Mensch. Während andere Bundesländer feste Rückgabetermine für die Klausuren samt Hausarbeit haben, macht sich in Niedersachsen das bange und ungewisse Warten breit. Denn die Noten gibt es schlicht und einfach dann, wenn die Prüfer fertig sind. Macht der Prüfer gerade seinen wohlverdienten Urlaub oder hat er gerade mal keine Lust, so muss der geschundene Prüfling eben warten. Und wenn der Zweitkorrektor auch nicht so geschwind bei der Sache ist, wartet der Kandidat eben noch etwas länger. So kann es passieren, dass ein Prüfling, der im Oktober schreibt, erst im Sommer nächsten Jahres zu seinen vollständigen schriftlichen Ergebnissen kommt. Alles schon dagewesen.
Wer später vor Gericht als Anwalt prozessieren will, der sollte so ein Nervenflattern durchstehen, als Jurist braucht man Mut. Niedersachsen als Kaderschmiede: Wenn du das schaffst, schaffst du alles. Derartige löbliche innere Zurufe können aber nicht verhindern, dass so gut wie jeder Kandidat in Niedersachsen morgens schweißgebadet den Briefträger erwartet, der endlich Gewissheit bringen soll: Mündliches oder Durchgefallen. Mist, schon wieder nur Rechnungen, naja, bis Morgen dann.
Viele Kandidaten behaupten nach dem Schriftlichen, dass ihre Klausuren die schwersten überhaupt gewesen seien. Bei jedem Durchgang immer wieder die ewige Laier, aber für einige Kandidaten des Aprildurchgangs des Jahres 2001 kam es tatsächlich besonders dick. Als der ersehnte Brief vom Prüfungsamt endlich den Weg in den Briefkasten gefunden hatte, gab es weder das verhasste Einschreiben noch die Nachricht vom Bestehen des Schriftlichen. Vielmehr wurde den Kandidaten netterweise mitgeteilt, dass ihre Zivilrechtsklausur in eine unbekannte Dimension entschwunden und mithin unauffindbar sei. Wären die Kandidaten doch bitte so freundlich und böten ihre juristische Kenntnis im nächsten Durchgang noch mal dar. Ein Schuldiger sei nicht auszumachen, der wehrte Korrektor habe leider keine Ahnung, wie ihm ein derartiges Missgeschick passieren konnte. Schadenersatz: Nada.
Kein Schuldiger auszumachen, also wieder ran an die Bücher, setzt euch nochmal auf den Hosenboden und lernt für den nächsten Durchgang. Ein naiver Laie könnte folgende Feststellung machen: Korrektor bekam Klausuren, Korrektor verschlammt Klausuren, Korrektor ist Schuld. Leider wehrt sich das Prüfungsamt mit folgender Begründung: Korrektor hat keine Ahnung, das Prüfungsamt hat keine Ahnung, die Schuld weiß nicht, wo sie hin soll. Kinder hingegen lösen derartige Probleme einfacher: Den Korrektor, der die Klausuren als letzter in der Hand hatte, beißen die Hunde.