Jau Tach und hallo,
hab kein anderes Forum gefunden...
Vielleicht kann mir jemand sagen, ob eine Rechtsanwaltskanzlei, nach dem Tot des Raew. mir meine Akten (auch bereits abgeschlossene) herausgeben muss oder nicht?
Oder könnte ich bei einer weigerung diese auf herausgabe verklagen? (Wäre das letzte mittel, schon klar)
Danke für´s lesen und auch für die qualifizierten Antworten
Deven
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"Ich möchte mal schlafend sterben, wie mein Großvater! Und nicht schreiend wie sein Beifahrer... "
Aktenherausgabe (Nach Tot)
21. Januar 2013
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Frage vom 21. Januar 2013 | 10:46
Von
Status: Beginner (100 Beiträge, 8x hilfreich)
Aktenherausgabe (Nach Tot)
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#1
Antwort vom 21. Januar 2013 | 12:25
Von
Status: Unbeschreiblich (38488 Beiträge, 14014x hilfreich)
Warum? Du hast doch alle Abschriften erhalten? Die Akte des Rechtsanwaltes ist seine Akte!
wirdwerden
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#2
Antwort vom 21. Januar 2013 | 12:25
Von
Status: Unbeschreiblich (38488 Beiträge, 14014x hilfreich)
Warum? Du hast doch alle Abschriften erhalten? Die Akte des Rechtsanwaltes ist seine Akte!
wirdwerden
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