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Aktenensicht und Beratung bei Straftaten im Straßenverkehr

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Aktenensicht und Beratung bei Straftaten im Straßenverkehr
Rechtsanwalt Mathias F. Schell
Taunusstr. 43, 60329 Frankfurt am Main, Tel: 069 / 231741, Fax: 069 / 230793
Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Kaufrecht, Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 39
Onlineanfragen möglichAktenensicht und Beratung bei Straftaten im Straßenverkehr enthält folgende Leistung:

Preis
€74,00
inkl. MwSt.
Überblick
Wir bieten Ihnen eine Erstberatung Ihrer Sache zu einem Pauschalpreis von 74,00 EUR an.

Die Vertretungsanzeige beinhaltet die Entschuldigung auf polizeiliche Vorladung, die Vertretungsanzeige vor Staatsanwaltschaft und Gericht und ein erstes Beratungsgespräch und Akteneinsicht.

Das Paket enthält somit:

- Sie überlassen uns vorab die notwendigen Informationen und/oder Unterlagen.

- Sollte für die Erstberatung Akteneinsicht notwendig sein, fordern wir die Akte diese für Sie an.

- Wir prüfen Ihre Angelegenheit und Sie erhalten die Erstberatung per Telefon, Email oder Fax.

- Sollten Sie uns nach der Erstberatung mit Ihrer Vertretung beauftragen, wird Ihre Pauschalzahlung auf die dann anfallenden Gebühren angerechnet.

- Von der angeforderten Akte können Sie eine Kopie. Sie erstatten uns dafür lediglich die Kopierkosten von je 0,50 EUR für die ersten 50 Seiten und je 0,15 EUR für jede weitere Seite.

Bei auswärtigen Fällen wird die zuständige Behörde € 12,00 zusätzlich als Aktenenversendungskosten verlangen.


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Aktenensicht und Beratung bei Straftaten im Straßenverkehr
Rechtsanwalt Carsten Meinecke
Wielandstr. 34, 12159 Berlin, Tel: 0308523031, Fax: 0308593759
Miet und Pachtrecht, Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Ordnungswidrigkeiten, Erbrecht, Verkehrsrecht, Zivilrecht
Bewertungen: 10
Onlineanfragen möglichAktenensicht und Beratung bei Straftaten im Straßenverkehr enthält folgende Leistung:

Preis
€75,00
inkl. MwSt.
Überblick
Wir bieten Ihnen eine erste Einschätzung (= Erstberatung) Ihrer Sache zu einem Pauschalpreis von 75,00 EUR an. Es kommen keine weiteren Kosten auf Sie zu.

Das sind die Leistungen, die Sie als erste Einschätzung erhalten:

- Sie überlassung uns vorab die notwendigen Informationen und/oder Unterlagen.

- Sollte für die erste Einschätzung eine Akteneinsicht notwendig sein, fordern wir diese für Sie an.

- Wir prüfen Ihre Angelegenheit und vereinbaren mit Ihnen einen Termin. Oder Sie erhalten die Erstberatung schnell und unkompliziert per Telefon, Email oder Fax.

- Sie erhalten eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.

- Sollten Sie uns nach der Erstberatung mit Ihrer Vertretung beauftragen, wird der Pauschalpreis auf die dann anfallenden Gebühren angerechnet.

- Sie können von einer angeforderten Akte eine Kopie auf Papier bekommen. Sie erstatten uns dafür lediglich die Kopierkosten von je 0,50 EUR für die ersten 50 Seiten und je 0,15 EUR für jede weitere Seite.


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Aktenensicht und Beratung bei Straftaten im Straßenverkehr
Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Oliver Kremer
Remigiusstr. 21, 50937 Köln, Tel: (0221) 413073, Fax: (0221) 417593
Fachanwalt Strafrecht, Straßenverkehrsrecht, Ordnungswidrigkeiten, Internet und Computerrecht
Onlineanfragen möglichAktenensicht und Beratung bei Straftaten im Straßenverkehr enthält folgende Leistung:

Preis
€149,00
inkl. MwSt.
Überblick
Ihnen wird vorgeworfen eine Straftat im Straßenverkehr begangen zu haben? Wurden Sie bereits von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder gar dem Gericht angeschrieben?

Wie Sie sich in dieser Situation konkret verhalten sollten, lässt sich nicht pauschal beantworten. Daher ist die Beratung über das weitere Vorgehen anhand der Ermittlungsakte immer ratsam.

Ich biete Ihnen an, die Ermittlungsakte anzufordern und Sie in einem ausführlichen Beratungsgespräch über die Chancen einer Verteidigung und die möglichen Folgen zu beraten. Die Beratung erfolgt nach Ihrem Wunsch in meinem Büro, telefonisch oder per Email. In jedem Fall erhalten Sie vor der Beratung eine eletronische Kopie (regelmäßig als PDF-Dokument) der Ermittlungsakte auf CD-ROM*. Nach Abschluss der Beratung erhalten Sie eine abschließende konkrete Empfehlung für Ihr weiteres Vorgehen.

Sollten Sie einen Ausdruck der Akte auf Papier benötigen, stelle ich Ihnen diesen gegen die Erstattung der Kopierkosten (0,50 EUR für die ersten 50 Seiten und 0,15 EUR für jede weitere Seite) zur Verfügung.

Sollten Sie mich nach der Beratung als Verteidiger auch für das weitere Verfahren beauftragen, so werden die hier anfallenden Kosten vollständig auf die dann zu berechnende Vergütung angerechnet.

* Die Daten werden aus Gründen der Sicherheit mit einem von Ihnen festgelegten Passwort verschlüsselt.


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Aktenensicht und Beratung bei Straftaten im Straßenverkehr
Rechtsanwalt Dipl. Jur. Univ. Carsten Marx
Goethestraße 34, 35390 Gießen, Tel: 0641 - 98444880, Fax: 0641 - 98444889
Strafrecht, Betäubungsmittelrecht, Jugendstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht
Bewertungen: 7
Onlineanfragen möglichAktenensicht und Beratung bei Straftaten im Straßenverkehr enthält folgende Leistung:

Preis
€150,00
inkl. MwSt.
Überblick
Ihnen wird die Begehung einer Strafat im Straßenverkehr zur Last gelegt?

Sie sind bereits als Beschuldigter zur Vernehmung geladen, haben eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl erhalten?

Dann sollten Ihre nächsten - oftmals entscheidenden - Schritte gut überlegt sein.

Meine Tätigkeit beinhaltet die Einsichtnahme in die Ermittlungsakte und eine Erstberatung anhand des Akteninhalts. Hierzu können Sie mich in meiner Kanzlei aufsuchen oder sich telefonisch bzw. per Email von mir beraten lassen.

Eine Kopie der Akte können wir Ihnen gegen einen zusätzlichen Betrag von 25,00 € zzgl. 0,50 € je Kopie zur Verfügung stellen.

Die Beratung beinhaltet eine abschließende Empfehlung hinsichtlich Ihres weiteren Vorgehens. Falls Sie es wünschen, werde Ich Sie auch im weiteren Verfahren unter Anrechnung des hier gezahlten Betrages verteidigen.


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