>Akteneinsicht beantragen
Das Gesetz ist mehr als klar. Richtig:
Es "kann"..., es "muß" aber nicht.
§ 174(7) StPODem Beschuldigten
können... Es ist -schon vom Gesetzeswortlaut her logisch- eine Einzelfallentscheidung, da der
§ 147 StPO auch Versagungsgründe benennt. Von rechtwiderigem Arbeiten der StA kann also keine Rede sein.
www.burhoff.de Nach der Neuregelung des § 147 Abs. 7
können aber dem Beschuldigten, der keinen Verteidiger hat, Abschriften oder Ablichtungen der Akten ausgehändigt werden (so schon zur früheren Rechtslage LR-LÜDERSSEN, 24. Aufl., a. a. O.; SCHROEDER NJW 1987, 301, 303). Über einen entsprechenden Antrag
hat der Staatsanwalt oder der Vorsitzende gem. § 147 Abs. 5 StPO nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.Kleinknecht/Meyer-Goßner zu § 147, 44., 552, Rn.3:
"Erforderlichenfalls können dem Beschuldigten Abschriften oder Ablichtungen von Aktenteilen zur Verfügung gestellt werden [LG Ravensburg
NStZ 96, 100 m.w.N.;
einen Rechtsanspruch darauf hat er nicht (Düsseldorf
JZ 86, 508).
Die Akten dürfen ihm niemals überlassen werden (Frankfurt NJW 65, 2312). Kann er sich ohne Aktenkenntnis nicht hinreichend verteidigen, so ist ihm ein Pflichtverteidiger zu bestellen [ Rn. 27 zu § 140]; ist dies wegen des geringen Tatvorwurs untunlich, muß ihm allerdings Akteneinsicht gewährt werden [EGMR
NStZ 98, 429]"
Also meiner Erfahrung nach wird auch Leuten ohne Verteidiger unproblematisch Akteneinsicht gewährt. Es ist -wie dargelegt- eine Einzelfallentscheidung der StA/des Gerichts.
Bei Strafanzeige gegen unbekannt wegen Beschädigung am Kfz hatte ich innerhalb kurzer Zeit auf entsprechenden Antrag gesamte Akte in Kopie. In diesem Verfahren waren Sie dann ja wohl eher der Anzeigenerstatter/Geschädigter (Anzeige gegen "unbekannt" )?! Der
§ 147(7) StPO regelt das Einsichtsrecht des
Beschuldigten , nicht das des
Geschädigten -----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
-- Editiert von !streetworker! am 05.10.2004 18:44:49
von !!Streetworker!! am 05.10.2004 18:44
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