>Akteneinsicht auch ohne Anwalt ?
Erlauben Sie mir eine persönliche Anmerkung, ohne mich der Arroganz zu bezichtigen. Denn im Gegensatz zu Roenner bin ich leider schon ziemlich alt und vermute aufgrund Ihres Sprachgebrauches, dass Sie noch recht jung sind.
Die Beschäftigung mit Straffällen wie Sie es bezeichnen ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Da ist es immer wieder angebracht, zu überlegen, ob man nicht nur die richtigen Dinge tut, sondern auch ob man die Dinge richtig tut. Da Sie ja offensichtlich von Ihrer unrichtigen Rechtsansicht nicht abzubringen sind: was spricht denn eigentlich dagegen, dem Beschuldigten Ablichtungen der kompletten Akte zu überlassen. Dass er die Beweismittel nicht bekommt, versteht sich von selbst. Und in Kurzform mitteilen, was Gegenstand der Zeugenaussagen ist? Viel Spass beim diktieren.Die meisten Praktiker haben zu so was keine Zeit. hoffentlich unterläuft Ihnen da auch kein Flüchtigkeitsfehler.
Bei Ihrem Verhalten ist Konsequenz, dass entweder der Beschuldigte gezwungen wird, einen Verteidiger aufzusuchen. Warum solch eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Anwälte? Wobei nichts angenehmer ist, als kompetente Verteidiger als Ansprechpartner zu haben.
Oder dem Beschuldigten wird die Möglichkeit genommen, sich auf der Basis der Kenntnis des kompletten Sachverhaltes zu verteidigen. Mir fällt dafür kein einleuchtender Grund ein.
Und auch noch eine Anmerkung zu Roenner: dass dessen Stil ersichtlich nicht der eines Praktikers ist, einverstanden. Der Mann hat aber doch mehrfach erklärt, dass er Student ist. Ich weiss nicht, ob Sie Referendare ausbilden. 90 % haben weit weniger Ahnung als Roenner.
von Thomas.Newton am 15.08.2006 12:32
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