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Anwalt zum Festpreis » Strafrecht » Akteneinsicht / Ermittlungsverfahren

Akteneinsicht

Akteneinsicht
Rechtsanwalt Mathias F. Schell
Daimlerstr. 24 G , 65197 Wiesbaden, Tel: 0611 - 42 00 510, Fax: 03212 - 4 14 16 18
Kaufrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, Versicherungsrecht
Bewertungen: 140
Onlineanfragen möglichAkteneinsicht enthält folgende Leistung:

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€89,00 
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Sie sind Beschuldigter in einem Strafverfahren oder Bußgeldverfahren? Ich nehme für Sie Einsicht in die entsprechende Behördenakte. Schnell, zum Festpreis und unkompliziert. Sie erhalten eine vollständige Kopie der Akte und können sich so umfassend über Ihre Lage informieren.

Nur ein Anwalt kann Einsicht in die vollständige Ermittlungsakte der Polizei oder Staatsanwaltschaft nehmen. So ist es möglich, frühzeitig das Verfahren in die richtige Richtung zu steuern.

Dazu benötige ich lediglich eine von Ihnen unterzeichnete Vollmacht. Das Vollmacht-Formular der Kanzlei wird Ihnen je nach Wunsch per Mail, Telefax oder Post zugesendet.

Die Kopie der Akte erhalten Sie per E-Mail als PDF-Datei. Wenn Sie eine Papierversion der Akte wünschen, kostet dies zusätzlich 0,50 € für die ersten 50 Kopien und zusätzliche 0,15 € für jede weitere Kopie.

Die Leistungen des Pakets Akteneinsicht im Überblick:

1. Beantragung der Akteneinsicht bei der zuständigen Staatsanwaltschaft

2. Erstellung von Kopien der Ermittlungsakte und Übersendung der Aktenblätter als PDFoder auf Wunsch in Papierform per Post.

Der Auftrag beschränkt sich auf die Akteneinsicht und die Kopie der Akte. Gerne können Sie mich für weitere Vertretung oder Beratung separat beauftragen.

Die gerichtlichen Gebühren für die Akteneinsicht von € 12,00 wird vom Gericht gesondert erhoben und muss von Ihnen zusätzlich beglichen werden.



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Akteneinsicht
Rechtsanwältin Simone Sperling
Enderstr. 59, 01277 Dresden, Tel: 0351/2699394, Fax: 0351 2699395
Fachanwalt Familienrecht, Verkehrsrecht, Fachanwalt Arbeitsrecht, Inkasso, Fachanwalt Erbrecht
Bewertungen: 675
Onlineanfragen möglichAkteneinsicht enthält folgende Leistung:

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€69,00 
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Überblick
Eine Akteneinsicht im Straf- und/oder Bußgeldverfahren kann nach deutschem Recht nur eine Anwalt übernehmen. Diese Tätigkeit übernehme ich für Sie und übersende Ihnen auf elektronischen Weg die Akte. Wenn Sie Kopien wünschen oder die Übersendung in anderer Form (Datenträger o.ä.), oder die Akte mehr als 150 Seiten Akteninhalt besitzt, dann werden die Zusatzkosten nach dem RVG in Rechnung gestellt. Vor Beantragung bedarf es dem Nachweis der Identität des Auftraggebers, da nur der Beschuldigte oder Berechtigte nach § 475 StPO ein Recht auf Akteneinsicht haben. Sie erhalten die entsprechende Aufforderung separat.


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Akteneinsicht
Rechtsanwalt Mathias Grasel
Heßstraße 90, 80797 München, Tel: 089 / 12 66 73 0, Fax: 089 / 12 66 73 99
Betäubungsmittelrecht, Strafrecht, Jugendstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Fachanwalt Strafrecht
Bewertungen: 82
Onlineanfragen möglichAkteneinsicht enthält folgende Leistung:

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Sie benötigen Informationen zu einem gegen Sie laufenden Straf- oder Bußgeldverfahren?

Im Rahmen der Akteneinsicht erhalten Rechtsanwälte die Ermittlungsakte zur Einsichtnahme übersandt.

Nach Vorliegen der Akte erhalten Sie eine kurze Information zum aktuellen Stand des Verfahrens.

Sie können dann entscheiden, ob Sie eine Kopie der Ermittlungsakte wünschen. Für jede Kopie fallen dann Auslagen in Höhe von 0,50 Euro an.

Eine etwaige Stellungnahme gegenüber den Ermittlungsbehörden oder die Teilnahme an Vernehmungsterminen o.ä. ist ausdrücklich nicht umfasst.

Für die Aktenversendung fallen zusätzlich 12,00 Euro an (sog. Aktenversendungspauschale). Diese werden dann mit eventuell anfallenden Kopierkosten in Rechnung gestellt.


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