Akku/Batterie Sicherheitstasche Produktsicherheit Haftung B2B

28. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
klausfragt
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Akku/Batterie Sicherheitstasche Produktsicherheit Haftung B2B

Hallo,
Firma A importiert LiPo Sicherheitstaschen aus China. Diese werden in der Artikelbeschreibung beworben, das sie im Falle falls sich der Akku entzündet die Tasche das übergreifen des Feuers vermindert. Das Material der Tasche besteht aus schwer brennbaren Material.
Die Tasche ist nicht TÜV geprüft oder ähnliches.
Firma B (Fluggesellschaft) kauft bei Firma A die beschriebenen LiPo Taschen. Firma B verwendet die LiPo Taschen um bei Flügen LiPo's Akkus sicher zu transportieren.

Eines Tages tritt der Fall ein, dass sich ein LiPo Akku entzündet und ein Flugzeug abbrennt.
Kann Firma A dafür in Verantwortung gezogen werden (Verklagt)?
In der Beschreibung wird nur angegeben "übergreifen des Feuers vermindert".

Vielen Dank für ihre Hilfe.

Wer den Schaden hat...?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von klausfragt):
Kann Firma A dafür in Verantwortung gezogen werden (Verklagt)?
Ja natürlich.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von klausfragt):
Kann Firma A dafür in Verantwortung gezogen werden (Verklagt)?

Aber sicher doch ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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