Akku im Notebook defekt. Garantie / Kulanz ?

18. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
BerndN_70
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Akku im Notebook defekt. Garantie / Kulanz ?

Hallo aus Hamburg,

ich habe am 27.12.2008 ein Notebook erworben, bei welchem ich im März 09 feststellen musste, dass der Akku defekt ist. Im selben Monat meldete ich es via E-Mail dem Support des Herstellers. Der beschrieb mir den Ablauf eines Austauschverfahrens.
Nun muss ich gestehen, dass ich das Problem erst in diesem Monat angegangen bin und wurde belehrt, dass zwar das Notebook 1 Jahr Garantie habe - der Akku jedoch nur 6 Monate.

Meine letzte Hoffnung - und zugleich meine Frage in diesem Forum: Zählt nicht die "Erstmeldung" des defekten Akkus im März (Mail noch vorhanden) ?
Wahrscheinlich eine reine Wunschvorstellung meinerseits...

Nach Kulanz habe ich bereits angefragt; mit negativem Ergebnis.

Beste Grüße,
Bernd

-----------------
""

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spreeperle
Status:
Praktikant
(573 Beiträge, 167x hilfreich)

Nein, leider nicht.
Sie haben die zeitnahe Versendung des defekten Akkus versäumt. Dem Händler/Hersteller haben Sie damit nicht die Gelegenheit gegeben, innerhalb der Garantiezeit den Mangel zu beheben.
Durch Ihr unterlassenes Handeln haben Sie signalisiert, daß Sie an einer Behebung des Mangels kein Interesse haben.


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Die_Schulz
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 318x hilfreich)

Bei Gewährleistung sieht das ggfs. anders aus, aber die hätte man innerhalb von 6 Monaten nach Kauf beim Verkäufer (!) geltend machen müssen.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Die Beweislastumkehr zu Gunsten der Verbraucher endet 6 Monate nach dem Kauf und jetzt müsste man dem Verkäufer einen Qualitätsmangel in der Produktion nachweisen. Sollte die Ladeelektronik defekt sein, dann ist das jetzt noch nachweisbar und der Akku würde als Folgeschaden (bei guten Herstellern) ebenfalls ersetzt.

-----------------
"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

quote:
Zählt nicht die "Erstmeldung" des defekten Akkus im März (Mail noch vorhanden)

Nein, denn durch die lange Zeit der 'Nicht-Reaktion' ist der Anspruch verwirkt.




-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
BerndN_70
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Herzlichen Dank für die aussagekräftigen Antworten!
Da habe ich wohl echten Mist gebaut.
Die Idee mit dem Folgeschaden könnte in der Tat meine letzte Hoffnung sein, weshalb ich das einfach mal ausprobiere und das Notebook zur Reparatur an den Verkäufer übergeben werde.




-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.920 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen