Agilis Inkasso Forderung Rechtens ?

14. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
go421302-22
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 5x hilfreich)
Agilis Inkasso Forderung Rechtens ?

Moin Moin,

Und zwar hatte ich ein Rückstand bei meinen Stromanbieter diesen habe ich beglichen, das Geld ging beim Stromanbieter am 2.1 ein, und genau am 2.1 gegen 14:00 Uhr bekomme ich aufeinmal eine Mail von dem Inkasso und Fordern von mir die Summe + Natürlich die gierigen gebühren und 2 Tage später war die Forderung auch im Briefkasten.

Gestern kam Post vom Inkasso das ich den ihre Gebühren Zahlen soll, jetzt Frag ich mich ob ich die überhaupt Zahlen muss ?

Ich meint mein Geldeingang war schon da bevor die mich überhaupt anschrieben.

LG

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde denen schreiben, dass alles bezahlt war vor deren Einschaltung und sie daher mal die Füße still halten sollen. Mehr würde ich nicht schreiben.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Amelinchen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,
geht es dabei um die Fa. Fuxx. Ich habe dasselbe Problem mit denen. Nur dass bei mir schon der Mahnbescheid angedroht wurde. Wie ist es bei dir aktuell weitergegangen?

6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go465353-40
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Gleiches Problem hier mit der Firma Fuxx. Habe am 26.04. überwiesen. Ein paar Tage später kam der Brief von Inkasso Agilis. Dieser wurde aber am 27.04. ausgestellt. Ich werde mal Einspruch einlegen.
Firma Fuxx habe ich gekündigt. Ganz schlechter Stil.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von go465353-40):
Ganz schlechter Stil.


Was?
In Zahlungsverzug zu sein?
Es ist wirklich ekelhaft, wie penetrant manche Anbieter das ihnen zustehende Geld einfordern......

Zitat (von go465353-40):
Habe am 26.04. überwiesen


Wann war die Forderung denn fällig, dass Überweisungen nicht zeitgleich beim Gläubiger gutgeschrieben werden,
wurde dabei auch berücksichtigt?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go421302-22
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von go465353-40):
Ganz schlechter Stil.


Was?
In Zahlungsverzug zu sein?
Es ist wirklich ekelhaft, wie penetrant manche Anbieter das ihnen zustehende Geld einfordern......

Zitat (von go465353-40):
Habe am 26.04. überwiesen


Wann war die Forderung denn fällig, dass Überweisungen nicht zeitgleich beim Gläubiger gutgeschrieben werden,
wurde dabei auch berücksichtigt?


Hallo Spatenklopper,

Wie das Inkasso und Fuxx Praktizieren ist nicht normal, und daher kann man schon vom Schlechten Stil reden.

Google mal nach dem Stromanbieter Fuxx und dem Inkasso Agilis dann weist du das es ohne ende Schlechte Bewertungen gibt, und das dies hier kein Einzelfall ist ;)

Ich hatte jetzt schon 3 Briefe von dem Inkasso bekommen, habe allen widersprochen, ich habe zu denen geschrieben die sollen mich nicht nerven und ich werde keine Zahlung vornehmen, seitdem ist ruhe.

Wäre da wirklich eine Rechtsmäßige Forderung offen, hätte ich schon längst einen Gerichtlichen Mahnbescheid erhalten und auf den warte ich Heute noch, hatte sie sogar aufgefordert mich nicht mehr anzuschreiben und mir ein Gerichtlichen Mahnbescheid zu schicken.

LG

4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go475388-68
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hat sich da nochmal etwas getan?

Haben im Moment das gleiche Problem mit Fuxx und agilis... Fuxx hat von sich aus den automatischen Bankeinzug eingestellt nachdem wir im Juni einen Anbieterwechsel eingeleitet haben. Da wir dies nur per Mail, welche im Spam-Ordner gelandet ist, mitgeteilt bekommen haben, haben wir die Abschlagszahlungen jeweils zu spät beglichen. Für die Abschlagszahlung für August haben wir am 21.8. eine Mahnung erhalten mit einer Frist am 28.8. und am 28. haben wir überwiesen. Das Geld ist am 29.8. bei Fuxx eingegangen und ein paar Tage später haben wir ein Schreiben von agilis Inkasso mit Datum vom 30.8. erhalten.
Haben der Forderung die Inkassogebühren zu übernehmen widersprochen. Meiner Ansicht nach ist das vorgehen von Fuxx und agilis nicht rechtens, da ich der Meinung bin, dass Fuxx das Inkassoverfahren rechtzeitig zurück ziehen müsste, wenn das Geld bei ihnen eingegangen ist.
Weis jemand wie die gesetzliche Regelung in solchen Fällen ist?

Viele Grüße


-- Editiert von go475388-68 am 27.09.2017 13:26

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ganz am Anfang der Kette gibt es bereits einen Kackpunkt:

Der Anbieter hat von sich aus einfach aufgehört abzubuchen. Damit gibt es sogenannten Annahmeverzug bzw. Gläubigerverzug. Ihr habt in der Folge nur grob fahrlässig angerichteten Schaden zu übernehmen.

Ich würde dem Inkasso schreiben, dass hier Gläubigerverzug vorliegt und man die Inkassokosten wegen groben Unfugs zurückweist.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
go475388-68
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, Dankeschön :-)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Pivorotti
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Unsachlicher Beitrag.

-- Editiert von Moderator am 01.03.2018 12:55

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Pivorotti
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

doppel


-- Editiert von Moderator am 01.03.2018 12:54

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.319 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.