Ärger mit gerade gekauften C220 CDI

12. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
amz476296-22
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)
Ärger mit gerade gekauften C220 CDI


Hallo Liebe Gemeinde,

das ist hier mein erster Eintrag und ich brauche mal Hilfe wie ich eine Situation behandeln soll.

Folgendes:
Am 30.09. habe ich einen C220 CDi Kombi 110KW mit Erstzulassung 09.2004 und 161000km für 5000€ erworben.
Ich hatte eine Testfahrt gemacht, Händler war im Fahrzeug, und alles lief super. Ich bin Autobahn gefahren und habe bis auf 150km/h beschleunigt.
Am dem selben Tag wollte ich mit noch bestehenden Kurzzeit Kennzeichen vom Hof des Kleinhändlers fahren, nach ungefair 300m hörte ich ein lautes Klopfen und die Servolenkung viel aus. Ich bin natürlich gleich zurück und es hat sich rausgestellt das der Riemen der vorne am Motor läuft und alles Antreibt, wie Servo/Lichtmaschine abgeflogen ist, da die Rolle die auf der Servolenkungwelle liegt abgefallen war.
Der Händler rief mich 2 Tage später an und sagte alles ist in Ordnung ich kann den Wagen abholen, er hätte es in der MB Werkstatt reparieren lassen, da die wohl vergessen haben den Simmerring an der Welle anzuziehen.
Nach der Anmeldung des Wagens bin ich hin und hab das KFZ abgeholt, und dann erstmal 1 Woche in der Garage stehen gehabt, da ich nicht wirklich jeden Tag ein Auto brauche. Letzten Montag habe ich spontan gesagt ich will jetzt wissen wo die Grenze des Autos auf der Autobahn ist. Dabei ist der Wagen aber dann in den Notlauf gegangen.
Nächsten Tag habe ich eine freie Werkstatt aufgesucht und den Fehlerspeicher auslesen lassen und eine Sichtprüfung durch führen lassen.
Die Werkstatt sagte das:
- Ladedruck nicht ausreichend ist
- Generator bringt nicht genug Leistung um die Batterie zu laden
- Saugrohrdruck zu hoch
-etc.
Das nur so was der Speicher ausgespuckt hat und die Sichtprüfung zeigte wohl:
- der Turbo ist defekt
- einige Zuleitungen sind marode
-etc.

Werkstatt sagte mir das die Reparatur um die 3000€*kostet.
Daraufhin habe ich den Händler angerufen und mit Ihm einen Termin für nächste Woche ausgemacht.

Wie soll ich bei dem Gespräch vorgehen? Da ich ihm ja jetzt erstmal 2mal die Möglichkeit eine Reparatur einräumen muss bevor ich versuchen kann vom Vertrag zurück zutreten.

Ich habe auch schon den Vorbesitzer ausfindig gemacht und gestern mit Ihm telefoniert. Der Vorbesitzer hatte das KFZ wegen Motorschaden verkauft. Er war auf der Autobahn liegen geblieben.
Der Vorbesitzer möchte mir erstmal nicht etwas schriftliches geben, da er erstmal mit seinem Anwalt reden möchte. Wir haben aber die Vereinbarung das wenn es hart auf hart kommt ich Ihn nochmal kontaktieren kann um evtl etwas schriftliches über seinen Anwalt zubekommen.

Ich hoffe das jemand eine Idee hat wie man am besten mit der Situation umgeht.

Danke schon im Vorraus
LG

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von amz476296-22):
Wie soll ich bei dem Gespräch vorgehen?

Am besten wäre es, eine detaillierte Liste der Mängel zu haben. Sonst fehlt ja jede Grundlage.

Und man sollte auch schauen, was genau da bestimmungsgemäßer Verschleiß ist, denn dafür haftet der Verkäufer in der Regel nicht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
amz476296-22
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

So eine Liste gibt es.
Wer kann mir denn sagen was als Verschleißteile gewertet wird und was nicht?

Danke für die Antwort

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von amz476296-22):
Wer kann mir denn sagen was als Verschleißteile gewertet wird und was nicht?

Alles an einem Auto ist ein Verschleißteil. Es unterscheidet sie nur die Dauer bis der Verschleiß auftritt.

Um einigermaßen einzuschätzen ob ein Teil verschlissen ist, muss man es begutachten.
Das sollte eigentlich eine Fachwerkstatt können.


Wobei man hier den Vorteil hat, der Verkäufer ist in der Beweislast. Er muss also beweisen (z.B. per Gutachten) und nicht nur behaupten, das es Verschleiß ist.
Von daher würde ich den erst mal mitteilen lassen wie er die Instandsetzung bewerkstelligen will.


Den Kontakt mit dem Voreigentümer würde ich erst mal nicht erwähnen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
amz476296-22
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke das hilft schon mal weiter.
Habe am Dienstag einen Termin.
Ich meld mich dann nochmal




Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von amz476296-22):
Wer kann mir denn sagen was als Verschleißteile gewertet wird und was nicht?

Alles an einem Auto ist ein Verschleißteil. Es unterscheidet sie nur die Dauer bis der Verschleiß auftritt.

Um einigermaßen einzuschätzen ob ein Teil verschlissen ist, muss man es begutachten.
Das sollte eigentlich eine Fachwerkstatt können.


Wobei man hier den Vorteil hat, der Verkäufer ist in der Beweislast. Er muss also beweisen (z.B. per Gutachten) und nicht nur behaupten, das es Verschleiß ist.
Von daher würde ich den erst mal mitteilen lassen wie er die Instandsetzung bewerkstelligen will.


Den Kontakt mit dem Voreigentümer würde ich erst mal nicht erwähnen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12313.10.2017 21:10:35
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von amz476296-22):
So eine Liste gibt es.


Gut. Diese in Kopie und den Wagen da lassen, nicht abwimmeln lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
amz476296-22
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von guest-12313.10.2017 21:10:35):
Zitat (von amz476296-22):
So eine Liste gibt es.


Gut. Diese in Kopie und den Wagen da lassen, nicht abwimmeln lassen.


So werde ich das machen.

Aber ich hab noch eine andere Frage:
Meine Versicherung für das Auto läuft nur auf mich. Muss ich Ihn darauf Hinweisen oder evtl sogar selber zu seiner Werkstatt das Auto fahren?
Denke da eher daran, das wenn er einen Unfall baut oder so, wegen der Haftung.

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
amz476296-22
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi,

ein kleines update, evtl gibt es ja jemand der das hier ließt.

Ich habe gestern das Auto zum Händler zurück gebracht und habe die Liste an Mängeln mitgenommen und Ihn ein Schriftstück unterschreiben lassen. Das pack ich hier mal mit ran. Das habe ich deswegen gemacht, da ich keinen Zeugen einfach so mitnehmen konnte und ich möchte etwas in meiner Hand haben.
Falls jemand will kann er das ja kommentieren, aber gleich vorab, mir ist bewusst das ich kein RA bin und das das Papier wohl auch nicht ganz so korrekt ist. Aber er hat es unterschrieben und darum geht es wohl auch im groben.

Mal schauen was jetzt wird, wenn ich das Fahrzeug zurück bekomme.


Zitat:

Aufforderung und Vereinbarung über Mängelbeseitigung

Sehr geehrter Herr .....,

am ...09.2017 habe ich bei Ihnen einen Mercedes Benz C220 CDI Kombi, Fahrzeugnummer W......................., für 4960,00€ käuflich Erworben.
Eine Anzahlung in Höhe von 1500,00€ wurde von mir am ...09.2017 geleistet und der Restbetrag am ...09.2017 Bar entrichtet.

Da im Kaufvertrag keinerlei Mängel oder Fehler am Motor oder Teilen dieses zur Ordnungsgemäßen Benutzung als defekt oder Mangelhaft gekennzeichnet wurden, bin ich davon ausgegangen das ich ein technisch Fehlerfreies KFZ von Ihnen erwerbe.
Weiterhin möchte ich Sie darauf Hinweisen das die angegebene Kilometeranzahl im Kaufvertrag nicht dem entspricht was das KFZ an tatsächlicher Laufleistung hat. Der Unterschied liegt bei über 2000km.

Am 09.10.2017 bin ich Autobahn gefahren und habe festgestellt das das KFZ, egal in welchem Gang, nicht über 3000 Umdrehungen fährt. Die geleistete Höchstgeschwindigkeit Betrug 140km/h.
Laut Zulassungsschein soll aber die Höchstleistung bei 218km/h liegen.

Am 10.10.2017 habe Ich daraufhin eine Werkstatt, „ Stop+Go", aufgesucht um das Auto auf Mängel überprüfen zu lassen.
Dabei wurde der Fehlerspeicher des KFZ ausgelesen und eine Sichtprüfung des Motors unterzogen.
Die dabei festgestellten Mängel entnehmen Sie bitte der angehangen Mängelliste.

Diese Mängel wurden auch umgehend von mir an Sie per Telefon weitergeleitet.

Hiermit fordere Ich Sie auf die Mängel bis zum 07.11.2017 ordnungsgemäß, fachgerecht, dauerhaft und nach den anerkannten Regeln der Technik entsprechend zu beseitigen.

Bei Rückgabe des KFZ an den Eigentümer übergeben Sie bitte eine Kopie der Rechnung/en um die Mängelbeseitigung zu beweisen.
Des Weiteren wird der Eigentümer nach Übergabe eine weitere Überprüfung des KFZ vornehmen lassen und bei nicht Behebung der Mängel einen neuen Termin mit Ihnen vereinbaren.

Diese ist die 1. Aufforderung/Vereinbarung zur Mängelbeseitigung.

Mit freundlichen Grüßen



Datum Unterschrift des Erhaltes Verkäufer: __________________________________

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#9
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Sehr gut. Die Formulierung ist jetzt nicht so wichtig - Hauptsache, du hast einen Nachweis darüber, dass du die Mängel dem Händler mitgeteilt hast.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Besser geht doch fast nicht ...



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
amz476296-22
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
Hier mal ein kleines Update.

Der Verkäufer hat mir das Auto letzte Woche Mittwoch wieder gegeben.
Er sagte das er mir einen Nachweis schreiben will und per Mail schicken. Nach nun 4maligen Auffordern hab ich den Nachweis immer noch nicht.
Der größte Mangel ist auch immer noch nicht behoben.
Ich habe morgen einen Termin bei MB.
Wo ich versuchen lasse was den Motornotlauf verursachen könnte.
Der Verkäufer sagte das der Turbo gewechselt wurde.

Ich bin gerade etwas unschlüssig ob ich ab morgen schon einen Anwalt einschalten sollte.
Damit der Verkäufer wenigstens beim 2ten Versuch schon weiß, das wenn er es nicht macht eine Wandlung des Vertrages oder eine Teilrückzahlung auf Ihn zu kommt.

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5891x hilfreich)

Zitat (von amz476296-22):
Nach nun 4maligen Auffordern hab ich den Nachweis immer noch nicht.
Auf solch einen Zettel hast du auch keinerlei Anspruch.

Zitat (von amz476296-22):
Wo ich versuchen lasse was den Motornotlauf verursachen könnte.
Das ist meist etwas das mit dem Abgasverhalten zu tun hat. Wenn der Motor ansonsten normal läuft, dann ist es sogar ziemlich sicher, dass es etwas mit dem Abgas zu tun hat. AGR Ventil, undichte Leitungen, Sensoren...... Normalerweise nichts allzu dramatisches.

Zitat (von amz476296-22):
Der Verkäufer sagte das der Turbo gewechselt wurde.
Wahrscheinlich wurde ein gebrauchter Turbolader eingebaut wurde. Auf einen neuen hättest du nämlich keinen Anspruch. Wäre er neu, dann wäre das überaus kulant vom Verkäufer.

Zitat (von amz476296-22):
Ich bin gerade etwas unschlüssig ob ich ab morgen schon einen Anwalt einschalten sollte.
Weswegen denn? Der VK ist ja anscheinend willig nachzubessern.

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#13
 Von 
amz476296-22
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von amz476296-22):
Nach nun 4maligen Auffordern hab ich den Nachweis immer noch nicht.
Auf solch einen Zettel hast du auch keinerlei Anspruch.[/Quote

Warum habe ich kein Anspruch auf solch einen Beleg? Jemand hat etwas an meinem Eigentum repariert.
Das wäre ja als wenn ich sage, ja ist gemacht, wurde dann aber doch nicht.
Ein Beweis muss schon irgendwie da sein.
Ich will ja gar nicht wissen wieviel Geld es gekostet hat. Das das kein neuer Turbo ist, ist mir schon bewusst. Hätte ich auch nicht gemacht.

Hoffe das MB das findet.
Aber danke trotzdem für die Rückmeldung

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5891x hilfreich)

Es gibt schlicht und einfach kein Gesetz dafür, dass dir solch einen Beweis zustehen würde. Du hast den Wagen als Beweis.

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#15
 Von 
amz476296-22
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Update:

Ich linke mal 2 Fotos, das meiner Ansicht nach keine großen Worte braucht.
Ich verstehe das es kein Gesetz gibt was sagt ich habe Anspruch auf einen Beweiß, aber nach dem Protokol von Mercedes hätte ich gern eins.
Da es danach aussieht das der Verkäufer nichts gemacht hat.
https://www.dropbox.com/s/m52hzsj17dq9kem/Sternagel_Pr%C3%BCfprotokol%201.jpeg?dl=0

https://www.dropbox.com/s/b6q3l7j6qzfhozd/Sternagel_Pr%C3%BCfprotokol%207.jpeg?dl=0
Und der Hammer ist das die Injektoren auch hin sind.

Bin etwas Ratlos gerade.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Die Injektorenwerte deuten aber nicht darauf hin & sind immer nur nur ein Indiz. Wichtiger ist was der Motor für Symptome zeigt:
Leerlaufrauchen nach ca. 1-2min.?
Abwürgen/Kickback beim Warmstart nach ca. 1/2h
Ölverdünnung/ Anstieg des Ölstand?
häufigere Regeneration?

Wenn es zb. an der Ampel so hinterm Auto aussieht dann gibt es wirklich ein Problem:
https://www.youtube.com/watch?v=JGRP71m30HQ

Der Motornotlauf verursacht mit Sicherheit der Ladedrucksteller am Turbo zb. durch vekokte VTG. Auch der Fehler vom Differenzdrucksensor kann daher kommen. Das ist alles ein Regelkreis der Zusammenhängt.

-- Editiert von Jule28 am 15.11.2017 18:56

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
amz476296-22
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Jule28):
Die Injektorenwerte deuten aber nicht darauf hin & sind immer nur nur ein Indiz. Wichtiger ist was der Motor für Symptome zeigt:
Leerlaufrauchen nach ca. 1-2min.?
Abwürgen/Kickback beim Warmstart nach ca. 1/2h
Ölverdünnung/ Anstieg des Ölstand?
häufigere Regeneration?

Wenn es zb. an der Ampel so hinterm Auto aussieht dann gibt es wirklich ein Problem:
https://www.youtube.com/watch?v=JGRP71m30HQ


Bedeutet das, das MB mir da Injektorentausch aufbrummen will?
Warum sind die Werte so unterschiedlich? der MB Mitarbeiter hat das als Anlass genommen mir zu sagen die sind defekt und müssen getauscht werden.

Das einzige Symptome was ich merke ist das es nach einer Weile im Ineraum nach Abgasen oder Motor riecht und wenn ich aus dem Auto aussteige, es auch von aussen nach verbrennung aus dem Motorraum riecht.

Kann das was sein?

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5891x hilfreich)

Zitat (von amz476296-22):
Bedeutet das, das MB mir da Injektorentausch aufbrummen will?
Kann sein,.....muss aber nicht. Einfach mal etwas tauschen ist einfacher als eine genaue Fehlersuche.

Zitat (von amz476296-22):
Warum sind die Werte so unterschiedlich?
Weil es immer Toleranzen gibt. Sollten es die

Zitat (von amz476296-22):
aber nach dem Protokoll von Mercedes hätte ich gern eins.
Wünschen darf man sich viel.......

Sollten es die Injektoren sein die den Notlauf verursachen, dann würde ich das als Sachmangel ansehen. Generell würde ich den Wagen dem VK zur Nachbesserung hinstellen. Es kann dir eigentlich egal sein was den Notlauf verursacht, das darf einfach nicht sein. Das ist sicherlich ein fall für die Sachmängelhaftung, denn auch Verschleißteile müssen beim Kauf noch verwendbar sein.

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#19
 Von 
amz476296-22
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Das ist sicherlich ein fall für die Sachmängelhaftung, denn auch Verschleißteile müssen beim Kauf noch verwendbar sein.


Ist das irgendwo als Text nach irgend einem Paragraphen zu finden?
Der VK bekommt das Auto morgen zurück. Das ist das 2te mal das ich ihm die Möglichkeit gebe den Mangel zu beseitigen

Ich bestreite auch nicht das er sich Mühe gibt, aber ab einem bestimmten Zeitpunkt ist dann halt Schluss.
Ich kaufe ja auch kein Brot und muss es dem Bäcker immer wieder geben zum nach backen. Das Brot möchte man gleich genießen.

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5891x hilfreich)

Zitat (von amz476296-22):
Ist das irgendwo als Text nach irgend einem Paragraphen zu finden?

Ein verschlissenes Teil stellt einen Mangel dar. Besteht dieser Mangel bereits bei Übergabe, dann ist es ein Sachmangel wenn der VK nicht darauf hinweist. Das ist Sinn und Zweck der Sachmängelhaftung.

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#21
 Von 
amz476296-22
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo an Alle,

ich hab mal wieder eine Frage und brauche einen Hinweis.
Der VK hat das Auto seit letzter Woche Mittwoch schon wieder zurück. Mit einer detailierten Liste von Mercedes was defekt ist.
Dieses mal habe ich das Auto direkt zur Werkstatt gefahren, die der VK mir benannt hat. Seit gestern soll das Auto fertig sein.
Achso, eigentlich hatte ich dem VK bis 01.12. Zeit gegeben die Sachmängel zu reparieren. Wieder hat er ein Schreiben von mir unterzeichnet, wo ich auch noch genau auf den BGB §434 hingewiesen habe.
Nichts desto trotz ich brauche morgen eigentlich mein Auto wieder, aus beruflichen Gründen. Der VK meinte aber gestern das er mit dem Auto zu Mercedes fahren will um eine Diagnose durchführen zulassen. Er schafft es aber nicht vor Freitag das zu erledeigen da er selber viel zu tun hat.
Frage: Muss ich bis Freitag warten oder kann ich Ihn auch jetzt anrufen und verlangen das Auto mir zugeben? Ich kann ja dann am Freitag mit dem Auto zu Mercedes kommen. Davon abgesehen glaub ich nicht das er so kurzfristig einen Termin bei Mercedes bekommen wird. Egal ob es in einer 3,5Mil Stadt ist oder nicht. Ich musste 1 Monat warten bis ich einen hatte.
Und noch eine Frage des vorgehens:
Wenn ich Ihn anrufen kann und verlangen das Auto zu übergeben, sollte ich immer noch freundluch und zuvorkommend sein oder kann ich jetzt nach fast 5 Wochen reparatur Versuch auch mal etwas energischer werden?

Hoffe jemand hat ne Antwort darauf

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von amz476296-22):
Wenn ich Ihn anrufen kann und verlangen das Auto zu übergeben,

Klar.
Muss er sich aber nicht drauf einlassen, denn noch ist nicht der 01.12



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
amz476296-22
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von amz476296-22):
Wenn ich Ihn anrufen kann und verlangen das Auto zu übergeben,

Klar.
Muss er sich aber nicht drauf einlassen, denn noch ist nicht der 01.12


Ok versteh ich.
Aber folgendes, habe heute mit dem VK telefoniert. Nun heißt es von ihm das er das Auto morgen nicht fertig bekommt.
Und was mach ich nun?
Morgen ist der 1. und er hört sich an als wenn er eine hinhalte Taktik anwendet.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
amz476296-22
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

Folgendes. Ich bekomme jetzt mein Geld wieder.
Welcher Paragraph ist dazu zuständig das ich auch meine Unkosten der Anmeldung und Abmeldung wieder bekomme?
Der VK hat das übrigens aus eigenem Anregen angeboten.

Hoffe jemand kann helfen.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5891x hilfreich)

Zitat (von amz476296-22):
Welcher Paragraph ist dazu zuständig das ich auch meine Unkosten der Anmeldung und Abmeldung wieder bekomme?
Der VK hat dir ein Angebot gemacht. Du kannst dieses annehmen oder ablehnen. Die Vertragsausgestaltung, also wer welche Kosten übernimmt, können frei verhandelt werden.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

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