Hallo zusammen,
ich bin zum Ende September aus meiner Wohnung ausgezogen und die Wohnugsgenossenschaft hat bei der Abnahme diverse Mängel festgestellt. Ich bin mit den Mängeln grundsätzlich einverstanden, jedoch erscheint mit die Vorgehensweise windig. So betragen die Mängel komischerweise ziemlich genau die Höhe der Kaution. Die Kosten wurden jedoch nur geschätzt (!), wie ich durch Nachfragen herausfand.
Ich habe jetzt eine detaillierte Kostenaufstellung verlangt, aber noch nichts bekommen. Die Zeit wird auch knapp, so wurde mir nur bis zum 6.10. Zeit eingeräumt nachzubessern.
Wie solle ich jetzt am schlauesten vorgehen. Ich habe den Eindruck dass die möglichst viel Geld rausschlagen wollen. Deshalb möchte ich unbedingt ne detaillierte Kostenauflistung. Wie sieht es vom Gesetzgeber her aus, was hab ich für Rechte noch in dem Fall.
Danke und LG
-- Editier von ciorbarece am 04.10.2017 10:59
-- Editier von ciorbarece am 04.10.2017 10:59
Ärger mit der Genossenschaft bei Auszug - Nachbessern - Kosten
4. Oktober 2017
Thema abonnieren
Frage vom 4. Oktober 2017 | 10:58
Von
Status: Frischling (49 Beiträge, 1x hilfreich)
Ärger mit der Genossenschaft bei Auszug - Nachbessern - Kosten
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#1
Antwort vom 4. Oktober 2017 | 16:06
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
Tja wie sollen wir das von hier aus überblicken? Wir wissen ja noch nicht einmal welche Mängel festgestellt und wie die kostentechnisch bewertet wurden.
#2
Antwort vom 4. Oktober 2017 | 16:14
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8068x hilfreich)
Sie haben Kaution bezahlt und keine Genossenschaftsanteile gekauft?
Haben Sie einen Miet- oder einen Nutzungsvertrag?
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#3
Antwort vom 4. Oktober 2017 | 16:34
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1378x hilfreich)
ZitatWie solle ich jetzt am schlauesten vorgehen. :
Indem du dir den Blaumann anziehst und die Mängel beseitigst, du du hinterlassen hast. Du hast das Recht deinen angerichteten Schaden in Ordnung zu bringen. Und du hast das Recht die Rechnung zu bezahlen, die man dir präsentieren wird.
#4
Antwort vom 4. Oktober 2017 | 17:11
Von
Status: Frischling (49 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat:ZitatWie solle ich jetzt am schlauesten vorgehen. :
Indem du dir den Blaumann anziehst und die Mängel beseitigst, du du hinterlassen hast. Du hast das Recht deinen angerichteten Schaden in Ordnung zu bringen. Und du hast das Recht die Rechnung zu bezahlen, die man dir präsentieren wird.
@Liane46 lol
-- Editiert von ciorbarece am 04.10.2017 17:12
#5
Antwort vom 4. Oktober 2017 | 17:20
Von
Status: Frischling (49 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatSie haben Kaution bezahlt und keine Genossenschaftsanteile gekauft? :
Haben Sie einen Miet- oder einen Nutzungsvertrag?
Ich habe Genossenschaftsanteile gekauft UND eine Kaution bezahlt.
Der Schaden soll angeblich vom Betrag her die Genossenschaftsanteile und die Kaution umfassen, also ca 1100€ für einige Stellen die nachgestrichen werden sollen und einige einfachere Reinigungsarbeiten.
Ich möchte nicht übers Ohr gehauen werden was die Kosten anbelangt da ich vieles leider zeitlich nicht schaffen kann.
Habe ich einen Anspruch auf eine detaillierte Auflistung der voraussichtlich anfallenden Kosten? Ich habe den Eindruck dass man sich darum nämlich drücken will und ich möchte vermeiden dass die Kosten einfach mal pi mal Daumen und natürlich zu deren Gunsten geschätzt werden.
#6
Antwort vom 4. Oktober 2017 | 17:23
Von
Status: Senior-Partner (6418 Beiträge, 2315x hilfreich)
Ich denke auch wie attona Es gibt gar keine Kaution sondern Genossenschaftsanteile und die werden nicht mit der Übergabe der Wohnung zur Auszahlung fällig.
Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft und die Genossenschaftsanteile müssen gekündigt werden.
Die Kündigungsfrist beträgt da oft 2 Jahre und endet immer zum ende eines Jahres.
#7
Antwort vom 4. Oktober 2017 | 20:47
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
ZitatIch denke auch wie attona Es gibt gar keine Kaution sondern Genossenschaftsanteile :
Ganz offensichtlich falsch gedacht:
ZitatIch habe Genossenschaftsanteile gekauft UND eine Kaution bezahlt. :
Noch immer weiß ich nicht, welche Mängel (Schäden) denn aufgezeigt wurden, und putzen (Reinigungsarbeiten) könnten Sie ja nun wirklich selbst?
#8
Antwort vom 4. Oktober 2017 | 21:26
Von
Status: Unbeschreiblich (119491 Beiträge, 39733x hilfreich)
ZitatDeshalb möchte ich unbedingt ne detaillierte Kostenauflistung. :
Die bekommt man ja auch - später in Form von Rechnungskopien wenn die Firmen die Schäden beseitigt haben.
Bis dahin wird man sich mit einer unverbindlichen Schätzung begnügen müssen.
ZitatWie solle ich jetzt am schlauesten vorgehen. :
Eventuell mal versuchen heraus zu bekommen ob die Kostenschätzung für die genannten Schäden realistisch ist.
#9
Antwort vom 5. Oktober 2017 | 10:51
Von
Status: Student (2464 Beiträge, 639x hilfreich)
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