Ärger mit der Genossenschaft bei Auszug - Nachbessern - Kosten

4. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
ciorbarece
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)
Ärger mit der Genossenschaft bei Auszug - Nachbessern - Kosten

Hallo zusammen,

ich bin zum Ende September aus meiner Wohnung ausgezogen und die Wohnugsgenossenschaft hat bei der Abnahme diverse Mängel festgestellt. Ich bin mit den Mängeln grundsätzlich einverstanden, jedoch erscheint mit die Vorgehensweise windig. So betragen die Mängel komischerweise ziemlich genau die Höhe der Kaution. Die Kosten wurden jedoch nur geschätzt (!), wie ich durch Nachfragen herausfand.

Ich habe jetzt eine detaillierte Kostenaufstellung verlangt, aber noch nichts bekommen. Die Zeit wird auch knapp, so wurde mir nur bis zum 6.10. Zeit eingeräumt nachzubessern.

Wie solle ich jetzt am schlauesten vorgehen. Ich habe den Eindruck dass die möglichst viel Geld rausschlagen wollen. Deshalb möchte ich unbedingt ne detaillierte Kostenauflistung. Wie sieht es vom Gesetzgeber her aus, was hab ich für Rechte noch in dem Fall.

Danke und LG

-- Editier von ciorbarece am 04.10.2017 10:59

-- Editier von ciorbarece am 04.10.2017 10:59

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Tja wie sollen wir das von hier aus überblicken? Wir wissen ja noch nicht einmal welche Mängel festgestellt und wie die kostentechnisch bewertet wurden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Sie haben Kaution bezahlt und keine Genossenschaftsanteile gekauft?
Haben Sie einen Miet- oder einen Nutzungsvertrag?

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

Zitat (von ciorbarece):
Wie solle ich jetzt am schlauesten vorgehen.

Indem du dir den Blaumann anziehst und die Mängel beseitigst, du du hinterlassen hast. Du hast das Recht deinen angerichteten Schaden in Ordnung zu bringen. Und du hast das Recht die Rechnung zu bezahlen, die man dir präsentieren wird.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ciorbarece
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Liane46):
Zitat (von ciorbarece):
Wie solle ich jetzt am schlauesten vorgehen.

Indem du dir den Blaumann anziehst und die Mängel beseitigst, du du hinterlassen hast. Du hast das Recht deinen angerichteten Schaden in Ordnung zu bringen. Und du hast das Recht die Rechnung zu bezahlen, die man dir präsentieren wird.


@Liane46 lol

-- Editiert von ciorbarece am 04.10.2017 17:12

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ciorbarece
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Sie haben Kaution bezahlt und keine Genossenschaftsanteile gekauft?
Haben Sie einen Miet- oder einen Nutzungsvertrag?


Ich habe Genossenschaftsanteile gekauft UND eine Kaution bezahlt.

Der Schaden soll angeblich vom Betrag her die Genossenschaftsanteile und die Kaution umfassen, also ca 1100€ für einige Stellen die nachgestrichen werden sollen und einige einfachere Reinigungsarbeiten.

Ich möchte nicht übers Ohr gehauen werden was die Kosten anbelangt da ich vieles leider zeitlich nicht schaffen kann.

Habe ich einen Anspruch auf eine detaillierte Auflistung der voraussichtlich anfallenden Kosten? Ich habe den Eindruck dass man sich darum nämlich drücken will und ich möchte vermeiden dass die Kosten einfach mal pi mal Daumen und natürlich zu deren Gunsten geschätzt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Ich denke auch wie attona Es gibt gar keine Kaution sondern Genossenschaftsanteile und die werden nicht mit der Übergabe der Wohnung zur Auszahlung fällig.
Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft und die Genossenschaftsanteile müssen gekündigt werden.
Die Kündigungsfrist beträgt da oft 2 Jahre und endet immer zum ende eines Jahres.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Ich denke auch wie attona Es gibt gar keine Kaution sondern Genossenschaftsanteile


Ganz offensichtlich falsch gedacht:

Zitat (von ciorbarece):
Ich habe Genossenschaftsanteile gekauft UND eine Kaution bezahlt.


Noch immer weiß ich nicht, welche Mängel (Schäden) denn aufgezeigt wurden, und putzen (Reinigungsarbeiten) könnten Sie ja nun wirklich selbst?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von ciorbarece):
Deshalb möchte ich unbedingt ne detaillierte Kostenauflistung.

Die bekommt man ja auch - später in Form von Rechnungskopien wenn die Firmen die Schäden beseitigt haben.

Bis dahin wird man sich mit einer unverbindlichen Schätzung begnügen müssen.



Zitat (von ciorbarece):
Wie solle ich jetzt am schlauesten vorgehen.

Eventuell mal versuchen heraus zu bekommen ob die Kostenschätzung für die genannten Schäden realistisch ist.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Was konkret wird denn überhaupt gefordert?

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.758 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen