Ärger mit den Heizkosten - richtig vorbeugen

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Checkliste zum Geld sparen

Die Heizkostenabrechnung ist oft ein Schock. Steigerungen von 30-40 % im Vergleich zum Vorjahr sind möglich. Dabei ist die Rechnung selbst oft schwer zu verstehen. Da viele Nachforderungen falsch sind, lohnt sich eine Überprüfung.

Zunächst sollte im Mietvertrag nachgesehen werden, wie die Heizkosten ermittelt werden. In der Regel ist ein Teil nach Wohnfläche, der andere Teil nach Verbrauch erfasst. Bei der Wohnfläche werden die Gesamtkosten im Haus auf einen qm2 Preis umgerechnet, der dann mit den Quadratmetern der Wohnung multipliziert wird. Beim Verbrauch werden die Werte zu Grunde gelegt, die bei den Heizkostenverteilern abgelesen wurden. Und da fängt oft das Problem an. Oft ist die Methode der Erfassung für den Mieter schwer nachvollziehbar. Wird dem Mieter doch immer seltenster ein Protokoll ausgehändigt, so dass hier nur vertraut werden kann. Doch das genügt nicht. Der Mieter muss schon im Vorfeld alles daran setzen, den Vorgang der Ablesung zu verstehen.

Folgende Punkte gibt es dabei zu beachten:

1. Der Mieter sollte sich genau darüber informieren, wie sein Verbrauch gemessen wird. Dabei sollten die Anfangszählerstände genauso notiert werden, wie die Werte bei Ablesung. Hier lohnen sich genaue Fragen an den Ableser, wie er den Wert ermittelt. Der Mieter hat ein Recht darauf, dies erklärt zu bekommen. Bei Funkzählern sollte der Zählerstand im Auge behalten werden.

2. Die aktuellen Werte sind mit denen des Vorjahres zu vergleichen. Schon geringe Abweichungen können ins Geld gehen. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob der Zähler in Ordnung ist. Das kann bezweifelt werden, wenn sich die Werte dramatisch zum Vorjahr erhöht haben.

So lässt sich schon im Vorfeld Geld sparen.

Der Mieter sollte sein Heizverhalten überprüfen. Dabei zählt jedes Grad. Wer kein Thermometer in der Wohnung hat, sollte sich eines anschaffen. Denn: was die Ventil-Thermostate ablesen, ist ja zunächst nicht sichtbar.

1. Die Raumtemperatur sollte im Wohnbereich nicht mehr als 20 Grad betragen. In der Küche 18 Grad, im Schlafzimmer 17 Grad.

2. Räume sollten nur nach Bedarf geheizt werden. Wer einen Raum längere Zeit nicht braucht, muss diesen nur gelegentlich heizen, um Schimmelbildung vorzubeugen. Nachts sollte die Heizung auf 5 Grad gesenkt werden.

3. Wer seine Fenster gekippt lässt, kann gleich Geldscheine unter der Dusche zerreißen. Das heimliche Dauerlüften ist nicht mehr bezahlbar. Richtig ist kurzes Stoßlüften von maximal 10 Minuten.

4. Nachts sollten Rolläden, Fensterläden und Gardinen geschlossen sein. Ist es draußen sehr kalt, geht viel Wärme über die Fenster verloren. Wer Gardinen und Rolläden schließt, kann bis zu 20% Heizkosten sparen.

5. Keinesfalls dürfen Heizkörper verstellt werden. Also keine Möbel, Kisten oder andere Wärmestauer vor die Heizung stellen. So lassen sich weitere 5% Kosten sparen. Bisweilen ist auch der Einbau einer Kunstöff- oder Styropor-Platten hinter der Heizung sinnvoll, da diese isoliert und dafür sorgt, dass die Wärme nach vorne ab gestählt und nicht von der Wand absorbiert wird.

6. Keine elektrischen Zusatzheizungen benutzen. Das geht die Stromrechnung.

7. Wer Zweifel an seinen Heizungen und der Wärmedämmung hat, Zugluft spürt oder Feuchtigkeit sollte eine Fachfirma beauftragen, eine Überprüfung durchzuführen. Mängel in diesem Bereich sind nämlich Mietmängel und berechtigen sogar zur Minderung der Miete oder Heizkostenabrechnung.

Die Rechtsprechuung verpflichtet Vermieter zur Wärmedämmung

Wenn in einem Mietshaus/einer Wohnung die Wärmedämmung und Isolierung unzureichend ist, können die Mieter die dadurch verlorene Heizleistungen berechnen lassen und einen entsprechenden prozentualen Abzug an der Heizkostenabrechnung vornehmen.

Ein Gericht stand einem Mieter eine Kürzung der Heizkosten in Höhe von 25 % wegen mangelhafter Isolierung der Heizrohre sowie von weiteren 30 % wegen unzureichender Wärmedämmung in einer Dachwohnung zu. Vermieter seien verpflichtet, Heizungsanlagen so auszugestalten, dass nicht durch technische Mängel Verluste an Wärmeenergie eintreten", so das Urteil. Das Gericht wies auf die Auswirkungen des Urteils hin. Vermieter müssten künftig bei ungenügender Isolierung einen Teil der Heizkosten selbst tragen, falls sie nicht umgehend energiesparende Maßnahmen ergreifen. (Landgericht Frankfurt,06.02.2009, Az. 2/11 S 387/09.)

In vielen Städten wird zudem eine Energieberatung angeboten. Dies sollte man nutzen. Solchermaßen gerüstet, kann der nächste Preisanstieg aufgefangen werden. Wir beraten Sie gerne…

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