Ärger mit Telekom nach Kündigung

16. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
Kleines Ich
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 18x hilfreich)
Ärger mit Telekom nach Kündigung

Hallo Ihr Lieben!

Nachdem ich Anfang des Jahres ja schon einmal mein Herz ausgeschüttet habe, weil die Telekom mich nach Strich und Faden verar***t hat, muss ich jetzt erneut bei Euch Rat suchen.

Zuerst ein paar Randdaten:
- Erstvertrag 11/2007 mit DSL 16.000 (Haken bei "falls am Wohnort nicht vorh. nächstgeringere...")
- Umzug 5/2008 mit Telekom -> AB bekommen ohne genauere Beschreibung der Surfgeschwindigkeit außer ein Fließtext mit "....bis zu 6.000"

Seither nur max. 3.000 als Geschwindigkeit gehabt und das im 12/2012 auch angemeckert.

Diverse Telefonate über "sie können auch 16.000 kriegen, kostet Sie 5 EUR mehr" und "eigentlich müssten sie 6.000 kriegen.." und "..an ihrem KVZ ist kein Platz für eine höhere Bandbreite mehr frei" usw. wurde mir Ende 12/2012 zugesagt, meine Leitung auf die in der AB beschriebenen 6.000 umzustellen.
Hier wurde mehrfach erwähnt, dass DIESE AB der aktuelle Vertrag ist und das vorherige nicht gilt (dabei habe ich nichts unterschrieben).

Natürlich wurde nichts umgestellt.

Beruflich erfuhr ich Mitte Februar, dass ich zum 01.03. bitte umziehen muss. Kein Problem, da Wohnung Eigentum.
Ich kündigte bei der Telekom entsprechend.

Kündigungsbestätigung kam zum 11/2013.
Ich erhob Widerspruch, dass die letzte Aussage war, die AB von 05/2008 wäre letzter Vertragsstand und somit Kündigungsausgangspunkt.

Dem wurde nach 3 Schreiben zugestimmt.

Ich telefonierte diverse Male mit versch. Telekommitarbeitern aus der Umzugsabteilung und erfuhr vom Umzugs-Sonderkündigungsrecht.
Darauf berufend schickte ich auch diese noch einmal raus.

Dann telefonierte ich mit 5 Mitarbeitern (bin mehrmals aus der Leitung gekickt worden), 3 davon erwähnten von SICH AUS (!) das die Grundgebühr gutgeschrieben würde, da am neuen Wohnort kein Telekom-Anschluss mit meinen Vertragsdaten möglich ist und ich den Anschluss eben auch nicht für die 3 Monate "mitnehmen" kann, weil dieser ab dem 01.03. vom Netz genommen würde und ich keine Leistung mehr erhalte.
Genaue Uhrzeit und Datum ist notiert, das Gespräch wurde seitens Telekom aufgezeichnet.

Im März erhielt ich also die Rechnung und widersprach dieser mit Bezug auf o.g. Telefonate.
Dort wurde mir mitgeteilt, das soetwas nicht existiert und sie von Rechtswegen her die 3 Monate berechnen MÜSSEN.
Ich wies dezent darauf hin, das ich im 10/2013 eigtl. T-Mobile Kunde werden wollte und sie kulanter Weise einmal die Aufzeichnungen von besagtem Telefonat anhören.

Von ganz oben bekam ich erneute Post, Hände gebunden, das wäre nicht möglich.
(jetzt Ende April)
Nun kam eine Sammelmahnung über alle 3 Rechnungen.


--

Wie verhält sich das?
Ich wollte den Anschluss mitnehmen, wenn ich schon dafür bezahle will ich ihn auch nutzen. Geht nicht, machen sie nicht.
Dann wollte ich den Anschluss meinem Freund zur Verfügung stellen, der noch in der Wohnung lebte, da er ja keinen eigenen kriegen kann wenn MEINE Kupferleitungen durch die Telekom für die Wohnung belegt sind. Aber das ging ja nicht, weil die Leitung zum 01.03. deaktiviert wurde. Die Leistung wurde mir dennoch weiter berechnet.


Was ist denn nun rechtens?
Ich wurde ganz klar von irgendwem verar***t, ob das nun der Umzugs-Mitarbeiter war oder die, die mir die Briefe schickten.

Das kann ja nicht rechtens sein, dass man für etwas bezahlt, das man nicht in Anspruch nehmen kann und dann nicht einmal den Anschluss mitnehmen darf?!
Das ist doch Abzocke?

Ob ich T-Mobile Kunde werde hat sich damit natürlich erledigt. Brauchte neuen Vertrag mit All-Net usw., da hätten sie gut verdient. Aber das scheint nicht so wichtig.
Entsprechend negative Rückmeldung gibt es, sobald ich was von der Telekom höre. Nicht nur ich bin deswegen verärgert.

Sind die Zeiten von Kundenservice und Kulanz bei denen völlig vorbei? Oder mögen die mich nur nicht?

Grüße
Kleines Ich







EDIT:
Achja, völlig vergessen. Bei den ersten Umzugs-Mitarbeitern hieß es noch für eine Aufwandsentschädigung von 70 EUR wäre es möglich, den Anschluss an den neuen Wohnort mit zu nehmen.
Das wurde dann bei einem späteren Telefonat wieder negiert von einem anderen Mitarbeiter.

Linke Hand hat keine Ahnung was die Rechte macht!



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-- Editiert Kleines Ich am 16.05.2013 13:48

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
(dabei habe ich nichts unterschrieben)

Nicht jede Vereinbarung muss unterschrieben werden. Auch ein Akzeptieren eines Angebotes und entsprechende Hanlungen stellen eine Annahme dar.

quote:
sie von Rechtswegen her die 3 Monate berechnen MÜSSEN

Gewzungen wird keiner. Lächerlich. Sie DÜRFEN das und das stellt das Maximum dar. Sie DÜRFEN aber auch 0 Monate verlangen. Je nachdem, wie kulant sie sich zeigen wollen.

Das Problem ist wieder einmal: Du kannst Telefongespräche nicht beweisen und im Zweifel wurde nichts aufgezeichnet und keiner kann sich erinnern.
Laut TKG ist das mit den 3 Monaten richtig.

Die Frage, die du dir zuerst stellen solltest: Wieviel Ärger willst du haben? Daraus ergibt sich, was ich an deiner Stelle tun würde.

Bin ich auf Ärger aus, verweigere ich die Zahlung der drei Monate. Begründet mit der seit 2008 nicht erbrachten Leistung (siehe dein altes Thema) des 16er Anschlusses und einer daraus ergebenen Minderung. Der Trick: Du rechnest mit einer Minderung auf, verweigerst nicht direkt.
Will ich einfach, das Schluss ist, bezahle ich die 3 Monate, mehr nicht. Merke mir das, Widerspreche im gleichen Zug dem T-Mobile Vertrag bzw. widerrufe ihn.

Wenn du Sicherheit willst, ob das Vorgehen einwandfrei ist, gehst zu einem Anwalt.


Auf das Scharmützel mit den telefongesprächen würde ich es gar nicht erst anlegen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

quote:
Bei den ersten Umzugs-Mitarbeitern hieß es noch für eine Aufwandsentschädigung von 70 EUR wäre es möglich, den Anschluss an den neuen Wohnort mit zu nehmen.
Auch das ist im TKG geregelt und sollte klappen. Aber das ist dazu widersprüchlich:
quote:
da am neuen Wohnort kein Telekom-Anschluss mit meinen Vertragsdaten möglich ist

Auch eine Übertragung auf einen anderen Anschlußinhaber hätte möglich sein können ... (Kündigungsrücknahme und dann übertragen?)
Wenn jedoch der Karren bereits im Dreck steckt, dann nützt Gas geben auch nichts mehr.

Wenn Du im Februar sofort gekündigt hast, kann in jedem Fall noch März-April-Mai (3 Monate nach TKG) berechnet werden. Ob mit oder ohne Leistung wird an anderer Stelle noch heftigst diskutiert und nützt Dir nichts.

Was das mit einem Tmob-Vertrag ab 10/2013 zu tun haben soll verstehe ich nicht und ohne unterschriebenen Vertrag kommt Dir keiner entgegen.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Sind die Zeiten von Kundenservice und Kulanz bei denen völlig vorbei?

Service und Kulanz müssen finanziert werden.
In Zeiten wo Kunden wegen ein paar EUR von Anbieter zu Anbieter hüpfen auf der Jagd nach dem billigsten Angebot ist das halt nicht mehr drin.



quote:
da am neuen Wohnort kein Telekom-Anschluss mit meinen Vertragsdaten möglich ist

Schade das man das nicht schriftlich hat ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kleines Ich
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 18x hilfreich)

Nun, ich ging nach dem ganzen "wir zeichnen das Telefonat auf"-Bla NICHT davon aus, dass man dann noch beschi***n wird :(

Die Aufrechnung mit der fehlenden Leistung hatte mir eine Dame im Kundenservice schon madig gesprochen:
Es ist EGAL, welche Bandbreite ich bekomme. Der Tarif kostet IMMER 39,95 EUR.

Und wegen ein paar Euro bin ich ja nicht gewechselt.. ich habe in der Tat versucht, die T-Com mitzunehmen, da ja auch ein Handyvertrag dort geplant war und ich gerne einen Ansprechpartner hätte (einen T-Com Shop gibt es auch in der Nähe)..
..allerdings war nur 2 Mbit/s verfügbar.
So wechselte ich zum örtlichen Selbstversorger und zahle für 35 Mbit/s das Gleiche.

Ich werde eine Aufrechnung dennoch wagen betreffend nicht erbrachter Leistung etc.

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2x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Kleines Ich
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 18x hilfreich)

Eine Meldebescheinigung erhielten Sie unmittelbar nach Umzug.

Preisfrage:
Ursprungsvertrag Call & Surf Comfort - dort ist die Kündigungsfrist 1 Monat!

An der AB von damals war keine neue AGB etc. dran, das heißt theoretisch müsste ich trotz neuer AB aber gleichbleibendem Grundvertrag innerhalb 1 Monats kündigen? Weil wenn ja, haben die mir ja eine völlig falsche Kündigungsbestätigung geschickt?





Zitat:
Die Mindestvertragslaufzeit für Call & Surf Basic, Comfort und Comfort Plus beträgt 24 Monate und beginnt mit dem tag der betriebsfähigen Bereitstellung. Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar. Die Kündigung muss der Zuständigen Niederlassung von T-Com oder dem Kunden mindestens einen Monat vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, schriftlich zugehen. Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um 12 Monate, wenn nicht spätestens einen Monat vor ihrem Ablauf schriftlich gekündigt wird.


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-- Editiert Kleines Ich am 17.05.2013 10:42

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Das ist eine immer wieder gern versuchte Gemeinheit Kunden mit kurzen Kündigungsfristen in 24-Monatsverträge zu pressen. Dann entfällt bei 1 Monat Kündigungsfrist auch der 3-Monats-Zeitraum der indirekten Vertragsstrafe.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Kleines Ich
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 18x hilfreich)

Das heißt jetzt was..?

Ich hätte nur 1 Monat gehabt und könnte da nun Widerspruch einlegen?

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Aber nur von denen, die den §46 Abs. 8 TKG immernoch nicht verstanden haben <hr size=1 noshade>

Es geht ihm wohl um die separate Frage, ob die Telekom beispielsweise für den besagten Freund die weiteren 3 Monate die Leistung anbieten könnte bzw. ob man mit Umzug sperren darf.
Das ist für die Frage, ab wann die 3 Monate (die aber auch och etwas diskutiert wird, bis es genug Urteile hierzu hat) nur bedingt wichtig. :-)

quote:<hr size=1 noshade>Ich hätte nur 1 Monat gehabt und könnte da nun Widerspruch einlegen? <hr size=1 noshade>

Wenn du nie andere Vertragsunterlagen bekommen hattest, nie einen anderen Vertrag eingegangen bist, dann hattest du nie eine mehrmonatlige Kündigungsfrist oder mehrmonatige Vertragslaufzeit und dann wäre, wie Mr-Cool sagt, lgoischerweise eine fristgerechte Kündigung zum Monatsende ohne die 3 Monate "Vertragsstrafe" problemlos möglich gewesen.

Insofern: Alle Unterlagen nochmal durchschauen, alle Rechnungen, ob du nach wie vor bei dem 1-Monats-Vertrag bist. Durchschauen, ob du nie neue AGBs zugesandt bekommen hattest und dann ggf. mal vorfühlen und das Gekld mit Verweis auf die monatliche Kündbarkeit des Vertrages zurückfordern.

Aber wie gesagt: Gut aufpassen, ob die dir nicht doch plötzlich mal einen neuen Vertrag untergejubelt hatten.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Kleines Ich
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 18x hilfreich)

Hey!

Ich hatte bis Kündigung den gleichen Tarif. Die AGB wurden 12/2009 aktualisiert und haben noch heute für diesem Tarif o.g. Kündigungsfrist.

Ergo weise ich da nun freundlich drauf hin.

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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ajo. Die AGB beilegen und die Rechnung, woraus hervorgeht, dass du im Moment diesen Tarif mit einmonatiger Kündigungsfrist hast. Das als Einschreiben mit den Worten "schleicht euch, ich bezahle nichts mehr" und fertig. Natürlich höflich formuliert, man will ja nicht streiten.

Im Grunde haben sie damit keine handhabe mehr. Das mit den 3 Monaten gilt nur für außergewöhnliche Kündigungen wegen Umzugs. An deine Stelle würde aber eine ordentliche und fristgerechte Kündigung von einem Monat treten. Auch wenn du anfangs wider besseren Wissens das nicht richtig formuliert hast.

Würde darauf beharren und hoffen, dass die das akzeptieren und nicht weiter rummachen.

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2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Kleines Ich
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 18x hilfreich)

Mein Kollege meint, die 1 Monatige Kündigungsfrist bezöge sich nur auf das Ende der Vertragslaufzeit.

Aber dann müsste die Formulierung

quote:
...beträgt 1 Monat zum Ende der Vertragslaufzeit.


sein, oder?

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

War etwas verwirrt. Üblich sind ansonsten 3 Monate. Auf den ersten Blick klingt das danach, als sei es monatlich kündbar, ja.
Auf den zweiten Blick aber nicht. Das ist hart an der Grenze, denn da steht bei den Tarifdetails nirgendwo was von einer Verlängerung um 12 Monate. Das versteckt sich in den AGB und auch dort nicht so ganz deutlich, sondern schon, nachdem man etwas nachgrübelt.
Es ist durchaus OK, die automatische Vertragsverlängerung von 1 Jahr in den AGBs zu platzieren. (1 Jahr ist übrigens das gesetzlich erlaubte Maximum)

Ausgehend vom Ursprungsbeitrag also bitte das mit dem einen Monat vergessen. Es bleibt also übrig: Umzug zum 1.3. Maximal 3 Monate Entschädigung. Diesen würde ich nicht bezahlen. Statt Verweigerung aber aufgrund der niedrigeren Bandbreite all die Zeit nachträglich mindern.

Abwarten, wie weit die Telekom geht. So würde ich vorgehen. natürlich schriftlich per Einschreiben ankündigen, warum man mindert und wieso man das aufrechnet und nicht zahlt. Dann liegt der Ball bei der Telekom.

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-- Editiert mepeisen am 21.05.2013 19:09

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Kleines Ich
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 18x hilfreich)

Hallo! :)

Nachdem ich schon ein entsprechend saftiges Schreiben aufgesetzt hatte, kam gestern plötzlich noch eine Rechnung für Juni 2013 und ich hatte allen Grund, noch einmal anzurufen.

Dort kamen wir dann auf die unbezahlten Rechnungen und ich äußerte meine Ernüchterung über den Service usw. auf sehr freundliche Art und betonte immer wieder, dass die arme Dame da schließlich nichts zu könne.. erwähnte auch, dass ein bisschen Kulanz der T-Com mehr brächte, als dieses plädieren auf "Ich habe Recht", da ich ja nach einer guten Erfahrung mit der T-Com einen Handyvertrag nehmen würde.. wenn sich aber der Service weiter so mies verhielte, ich wohl eher zu D2 gehe.

Sie besprach das dann kurz mit ihrem Vorgesetzten und erlässt mir nun 120 EUR, was den Gebühren von März bis Mai entspricht.

Dementsprechend werde ich Montag auch, ehrlich wie ich bin, meinen T-Mobile Vertrag fertig machen (die Firma wo ich arbeite ist T-Com Vermittler).

Also, Kulanz gibt es noch ;)

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""

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich würde abwarten, bis du die schriftliche Bestätigung für diese Kulanz hast. Call-Center sind immer so ne Sache... Die erzählen auch mal viel, wenn der Tag lang ist.

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1x Hilfreiche Antwort

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